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Blindenschrift ist nach wie vor aktuell, um Textinformationen für blinde Menschen so zugänglich zu machen, dass sie auch die Schreibweise erkennen können. So werden neben den inzwischen weit verbreiteten Möglichkeiten der akustischen Informationsaufnahme das textliche Erfassen mit Hilfe der Braille-Zeile und/oder des gedruckten Mediums genutzt, sei es mit speziellem Blindenschriftpapier, prägbarer Folie oder Metall.
Um Blindenschrift aber für alle nutz- und lesbar zu machen, braucht es - wie in der Schwarzschrift - Konventionen. Aus diesem Grunde treffen sich die in diesem Bereich tätigen Menschen immer wieder, um Regeln festzulegen und anzupassen. Das im deutschsprachigen Bereich maßgebende Gremium ist die "Brailleschriftkommission der deutschsprachigen Länder" (vgl. den Beitrag von Richard Heuer gen. Hallmann in dieser Augabe).
Eine Vielzahl der bisherigen Regelwerke - auch Systematiken genannt - wird in der von Professor Dr. Dr. Carl Strehl begründeten Traditionsreihe "Marburger Systematiken der Blindenschrift" in Braille- und Schwarzschrift, inzwischen auch als Daten-Edition, veröffentlicht. Werke wie "Das System der deutschen Blindenschrift", "Das System der Chemieschrift in der deutschen Blindenschrift" und das "Schwarzschrift-Nachschlagewerk der Braille Voll- und Kurzschrift" sind Beispiele dieser Reihe. Alle Titel verfügen über eine ISBN-Nummer. Eine vollständige Liste ist auf der Website der blista in Form einer RTF- bzw. einer PDF-Datei zu finden, ebenso einige Systematiken zum Onlinelesen oder zum Herunterladen (http://www.blista.de/download/index.php#druckerei).
Rückfragen können Sie mir gerne per E-Mail zukommen lassen (fuchs@blista.de).
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