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200.000 Euro für die Gemeinschaftsstiftung

Ein Nachlass, der dem DVBS zufiel, machte es möglich: Der Arbeitsausschuss des Vereins beschloss im November, das Kapital der Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf um diese Summe aufzustocken. Das Stiftungskapital liegt damit zehn Jahre nach ihrer Gründung bei 1,3 Mio. Euro. Die werden möglichst gut angelegt und aus den Zinserlösen kann die Selbsthilfearbeit des DVBS nachhaltig unterstützt werden. Ob die Finanzkrise die Stiftung in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht hat, werden die Verantwortlichen dieser Tage häufig gefragt. Geschäftsführer Michael Herbst antwortet mit einem klaren "Nein" und erläutert: "Der Aktienanteil liegt bei zehn Prozent und es sind Werterhaltungsrücklagen aufgebaut worden".


Das Stiftungskapital setzt sich aus Zustiftungen des DVBS und einzelner Förderer zusammen. "Man kann einfach dem Stiftungskapital zustiften", sagt Herbst. Man könne aber auch "eine unselbständige Stiftung oder einen eigenen Fonds gründen". Letzteres taten bis heute vier Personen. Drei von ihnen, Dr. Erich Apel und die Eheleute Regina und Dr. Horst-Dieter Schultze-Kimmle, stocken ihre Fonds fortlaufend auf.


Wer sich für das Thema Förderung interessiert, kann sich von Michael Herbst beraten lassen. Detailfragen werden von den Mitgliedern des Ansprechpartnernetzes aus blinden und sehbehinderten Juristen beantwortet. Zuletzt traf sich das ehrenamtlich tätige Netzwerk am 30. Januar 2009, um sich über Neuerungen im Gemeinnützigkeits-, Erb- und Stiftungsrecht zu informieren.


Die Uhr tickt

Mitgliedsbeitragsermäßigungen müssen bis zum 28. Februar 2009 gestellt werden. Daran erinnert die DVBS-Buchhaltung. Die Mitgliederversammlung des Vereins beschloss im Mai 2008, dass die Ermäßigung künftig jährlich neu beantragt werden soll. Dies kann schriftlich oder per E-Mail (geschaeftsfuehrung@dvbs-online.de) geschehen, notfalls auch telefonisch (Stefanie Görge: 06421 9488816). Die Anträge werden bestätigt. Diese Bestätigung sollte aufbewahrt werden, denn sie - und nur sie - gilt als Beleg der Antragstellung. Im März 2009 werden die Vereinsbeiträge des laufenden Jahres in Rechnung gestellt und - so eine Einzugsermächtigung vorliegt - abgebucht. "Wer bis Ende Februar keine Ermäßigung beantragt hat, zahlt für 2009 den vollen Beitrag", stellt DVBS-Geschäftsführer Michael Herbst klar. Alles andere sei "ein gewaltiger Aufwand für die Geschäftsstelle".


Bereits im Oktober hatte der Verein alle Mitglieder angeschrieben und mit den Neuregelungen vertraut gemacht. "Zeit genug zum Handeln haben wir den Mitgliedern also sicher gelassen", sagt Herbst.


Den Regelbeitrag von 120 Euro kann sich auf die Hälfte ermäßigen lassen, wer im Ausland lebt, sich in Ausbildung befindet, erwerbslos ist oder mit einem weiteren Mitglied in eingetragener häuslicher Gemeinschaft lebt. Auch in so genannten Härtefällen kann eine Ermäßigung gewährt werden. Der Vorstand entscheidet hier endgültig.


Aller Anfang ist schwer

Zum 1. Januar 2009 sollte die gemeinnützige GmbH "Rechte behinderter Menschen" (RbM) an den Start gehen. Sie tat es nicht und das hat viele ermüdende Gründe geschäftlicher Art. Nun ist die Gründung von RbM auf den 1. Juni dieses Jahres terminiert. DVBS-Mitglieder, die rechtlichen Rat benötigen, ändert sich dadurch aber nichts. Für Anfragen dieser Art steht wie gewohnt die DVBS-Rechtsberatung zur Verfügung.


DVBS unterstützt die "Tour de Braille"

200 Jahre wäre der Erfinder der Blindenschrift, Louis Braille, in diesem Jahr geworden. 200 Blindenschriftlesungen soll es bis Ende August bundesweit geben, an verschiedensten Orten, zu verschiedensten Anlässen. Initiator der Kampagne ist der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV). Er informiert über die Tour (www.tour-de-braille.de), unterstützt Veranstalter und fragt an, ob der DVBS auch mitmacht. Wenn einzelne Vereinsgremien Events in diesem Rahmen veranstalten möchten, dann nur zu! Bitte lassen Sie es die DVBS-Geschäftsstelle per E-Mail (schmidt@dvbs-online.de) wissen.


Kommt die ZAV zurück?

Noch wissen wir nicht definitiv, ob in der Bundesagentur für Arbeit (BA) die zentrale Berufsvermittlung für schwerbehinderte Akademiker wieder aufersteht. Doch die Anzeichen hierfür mehren sich. Für Februar hat die Behörde ein Konzept versprochen, nachdem führende Köpfe im BA-Verwaltungsrat offen Kritik an der Ist-Situation geübt hatten. "Käme die ZAV wieder, wäre das ein riesiger Erfolg unserer Bemühungen", sagt Uwe Boysen, 1. Vorsitzende des DVBS. Warten wir denn auf das Ende der "Gerüchte"-Zeit.

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