Stiften

Zustiftung in das Vermögen der Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf.

Als Stifterpersönlichkeit sorgen Sie dafür, daß der DVBS durch seine Gemeinschaftsstiftung verläßlich und auf Dauer gefördert werden kann. Gern verbinden wir Ihre Zustiftung mit Ihrem Lebenswerk und Ihrem Namen. Fordern Sie unsere Stiftungsbroschüre an.

Ein gestiftetes Kapital- oder Sachvermögen ist unantastbar. Während eine Spende ausgegeben wird, wird eine Stiftung investiert. Die Erlöse des Vermögens (Zinsen, Miete u.s.w) und nur sie können für den gemeinnützigen Zweck der Stiftung verwendet werden. Etwaige Wertsteigerungen des Stiftungsvermögens (Kurssteigerungen, Immobilienpreissteigerungen) kommen einzig der Erhaltung des Realwertes der Stiftung zugute. Würde man nur den Nominalwert, also jenen, den das Vermögen zum Zeitpunkt der Stiftung hatte, erhalten, wäre das Stiftungsvermögen im Laufe der Jahre immer weniger wert (Inflation). Gut verwaltete Stiftungen dienen also der nachhaltigen Förderung eines gemeinnützigen Zweckes.

Wenn wir hier von „Zustiftung“ reden dann deshalb, weil der DVBS mit der „Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf“ die „juristische Hülle“ für Stiftungen zum Wohle blinder und sehbehinderter Menschen in Ausbildung, Beruf und Ruhestand bereits geschaffen hat. Das hat für die Förderer zwei Vorteile:

  1. können auch kleinere Beträge als die sonst übliche Mindestsumme von 1 Mio. Euro gestiftet und eben nicht „nur“ gespendet werden.
  2. ersparen sich die Förderer den bürokratischen Aufwand für die Stiftungsgründung (Stiftungsgeschäft, Satzung u.s.w) und die Stiftungsverwaltung (Vermögensanlage, Rechenschaft gegenüber Finanz- und Aufsichtsbehörden u.s.w).

Möglich sind:

  • Zustiftungen in das Stiftungskapital,
  • Zweckbestimmte Fondsstiftungen, die dann als separate  Bestandteile des Stiftungsvermögens ausgewiesen werden (z.B.„Wir fördern Sie mit Mitteln des von-Giebig-Fonds.“), und
  • unselbstständige Stiftungen, die dann nicht nur separat ausgewiesen sondern auch separat verwaltet werden (z.B. könnte ein eigener Förderausschuss gegründet werden).

Stifter der Gemeinschaftsstiftung werden Mitglied in der Stiftergemeinschaft, die alle zwei Jahre einmal zusammentritt und sich von Vorstand und Geschäftsleitung, letztere ist identisch mit der des DVBS, berichten lässt. Sie gibt Anregungen für die weitere Arbeit der Stiftung, befindet über Förderschwerpunkte usw. Darüber hinaus erhalten die Stifter eine Stifterurkunde und werden in das Stifterbuch eingetragen.

Derlei Stiftungen werden oft im Rahmen von Nachlässen verfügt. Potentiellen Stiftern und Erblassern steht hauptamtlich die Geschäftsleitung und ehrenamtlich ein Ansprechpartnernetz der Stiftung, das aus blinden und sehbehinderten Juristen besteht, zur Beratung zur Verfügung.

Bankverbindung

Gemeinschaftsstiftung für Blinde und Sehbehinderte
in Studium und Beruf
Commerzbank Marburg
BLZ: 533 400 24
Kontonummer: 393 111 000
IBAN: DE29 5334 0024 0393 1110 00
BIC: COBADEFFXXX