Podiumsdiskussion:
Sind die Leistungsträger noch up to date?

„Die moderne Industrie betrachtet und behandelt die vorhandene Form eines Produktionsprozesses nie als definitiv. Die Natur der großen Industrie bedingt daher Wechsel der Arbeit, Fluss der Funktion, allseitige Beweglichkeit des Arbeiters. Man hat gesehen, wie dieser absolute Widerspruch alle Ruhe, Festigkeit, Sicherheit der Lebenslage des Arbeiters aufhebt, ihm mit dem Arbeitsmittel beständig das Lebensmittel aus der Hand zu schlagen und mit seiner Teilfunktion ihn selbst überflüssig zu machen droht.“

Die Auflösung, wen der Moderator Uwe Boysen zum Beginn der Podiumsdiskussion zitiert hat, finden Sie am Ende am der Videoaufzeichnung


Übersicht

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Zu den Teilnehmenden der Podiumsdiskussion

Jan Miede, Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, vertritt den ICF-Ansatz des bio-psycho-sozialen Modells und initiierte bundesweit wegweisende Rehaprojekte.

Rosita Schlembach vertritt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH). Sie ist stellvertretende Leiterin des Integrationsamts Hessen. Rosita Schlembach unterstützt das iBoB-Projekt innerhalb der BIH.

Michael Tanzer vertritt die Bundesagentur für Arbeit (BA). Er ist in der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der BA als Inklusionsspezialist tätig und hat langjährige Erfahrungen in der beruflichen Reha.

Reinhard Wagner, Fraport AG UnternehmensForum, ist Inklusionsbeauftragter der Fraport AG und vertritt das Unternehmensforum als Partner im Projekt iBoB.

Kilian Roth, Mitglied der Gesamt-Schwerbehindertenvertretung (SBV) der Evonik-Industries, engagiert sich bundesweit in SBV-Angelegenheiten. Er gehört außerdem zu den Kooperationspartnern des Projekts iBoB.

Dr. Alexander von Boehmer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen des Bundes (agsvb). Er beschäftigt sich mit den absehbaren Auswirkungen, Gefährdungen und Neuerungen des e-Governments auf die Arbeitsplätze insbesonders behinderter Menschen.

Anne-Marie Nebe ist als Accessibility and Usability Expert bei T-Systems Multimedia Solutions GmbH tätig. Sie unterstützt u. a. durch Beratungen und Schulungen die Digitalisierungsteilhabe behinderter Menschen.

Hansjörg Lienert ist Geschäftsführer der Firma Dräger & Lienert Informationsmanagement GbR mit Sitz in Marburg und selbst von Sehbehinderung betroffen.

Rita Schroll vertritt auf der Podiumsdiskussion von Blindheit betroffene Beschäftigte. Sie arbeitet beim Hessischen Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung und ist Peer Counselor. Zu ihren Beratungsschwerpunkten gehören Erwachsenenbildung, Teilhabe und Empowerment.

Andreas Vollmer ist Pädagogischer Direktor der Studiengemeinschaft Werner Kamprath Darmstadt (sgd).

Moderation: Uwe Boysen, DVBS e. V., Richter im Ruhestand, engagiert sich seit vielen Jahren ehrenamtlich für den DVBS e. V., u. a. von 2004 bis 2016 als Erster Vorsitzender.

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Zusätzliche Informationen

Link zum Qualifizierungschancengesetz auf der Seite des Bundesanzeiger-Verlags.

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Zusammenfassung der Podiumsdiskussion

von Ursula Müller

Der Moderator Uwe Boysen beginnt die Podiumsdiskussion mit einem Zitat, dessen Autor er erst am Ende der Veranstaltung verrät:

„Die moderne Industrie betrachtet und behandelt die vorhandene Form eines Produktionsprozesses nie als definitiv. Die Natur der großen Industrie bedingt daher Wechsel der Arbeit, Fluss der Funktion, allseitige Beweglichkeit des Arbeiters. Man hat gesehen, wie dieser absolute Widerspruch alle Ruhe, Festigkeit, Sicherheit der Lebenslage des Arbeiters aufhebt, ihm mit dem Arbeitsmittel beständig das Lebensmittel aus der Hand zu schlagen und mit seiner Teilfunktion ihn selbst überflüssig zu machen droht.“

Nach einer kurzen Vorstellungsrunde richtet Uwe Boysen die ersten Fragen an Rosita Schlembach.

1. Wie reagieren die Integrationsämter auf die Digitalisierung? Was können Integrationsämter gegen Arbeitsplatzgefährdung tun?

Rosita Schlembach, Vertreterin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter (BIH), berichtet, dass sich die BIH bereits seit zwei Jahren intensiv mit dem Thema auseinandersetzt, vorrangig zunächst auf Ebene der technischen Beratung, aber auch mit der Intention, selbst am Ball zu bleiben. Auf die Frage nach möglichen Chancen und Risiken bezieht sie sich auf die Risikobewertung von Berufen der Bundesagentur für Arbeit. Eine qualifizierte Ausbildung stelle den Ausgangspunkt für mögliche Chancen auf dem Arbeitsmarkt dar. Lebenslanges Lernen erlange immer mehr an Bedeutung. Allerdings weist sie darauf hin, dass die Integrationsämter Weiterbildung „nur“ finanzieren, wenn nicht die Behinderung die Ursache für den Bedarf ist, sondern Veränderungsprozesse am Arbeitsplatz. Sie plädiert für eine frühzeitige persönliche Weiterentwicklung und die Bereitschaft, stetig den eigenen Horizont zu erweitern.

Auf die Frage, ob sie Weiterbildungsangebote prüfe und dabei das Thema Barrierefreiheit berücksichtigt werde, entgegnet sie, dass genau diese Anforderung ein Auslöser für Förderung sei. Sie stellt fest, dass seh- oder hörbeeinträchtigte Menschen aufgrund des Einsatzes von Assistenz zunehmend an „regulären“ Angeboten teilnehmen können.


2. Welche Aufgaben ergeben sich aus dem Qualifizierungschancengesetz zur Beratung und Förderung von Menschen mit Beeinträchtigung?

Michael Tanzer, Regionaldirektion Niedersachsen-Hessen der Bundesagentur für Arbeit, erläutert die Entstehungsgeschichte des neuen Gesetzes. Man unterstellt, dass sich aufgrund der Digitalisierung Arbeitsstrukturen in den betroffenen Betrieben grundlegend ändern und zahlreiche Arbeitsplätze wegfallen werden. Um hier präventiv und dieser Entwicklung entgegen wirken zu können, wurde das Qualifizierungschancengesetz erlassen.

Bislang steht bei der Arbeitsagentur die Förderung und Qualifizierung von Arbeitslosen im Mittelpunkt. Diese wird nun erweitert um Beschäftigte, sowohl bei der Finanzierung von Maßnahmen als auch in punkto Arbeitsentgelt. Beides stellt eine Unterstützungsfunktion der Arbeitgeber dar. Im Bereich der Rehabilitation sind schon immer besondere Förderungen möglich.

Auf die Frage von Uwe Boysen, ob die Mitarbeitenden der Bundesagentur nicht Schwierigkeiten im Umgang mit behinderungsspezifischen Fragestellungen hätten, wie es der Bundesrechnungshof festgestellt habe, differenziert Herr Tanzer zwischen „normalen“ Arbeitsberatenden und speziell fachausgebildeten Rehateams. Die BA habe einen Qualitätssicherungsprozess angestoßen, der die Hinweise des Bundesrechnungshofes aufgreife. Für eine individuell sinnvolle Förderung sei es für schwerbehinderte Betroffene wichtig, sich an die richtigen Ansprechpartner bei der BA (Rehateams) zu wenden.


3. Wie stehen denn die Arbeitgeber zum Thema Weiterqualifizierung von behinderten Mitarbeitenden?

Reinhard Wagner, Behindertenbeauftragter der Fraport AG, unterstreicht, dass das Thema Weiterbildung bei der Fraport schon immer eine große Rolle gespielt hat, da sich Arbeitsstrukturen stetig verändern und Mitarbeitende sich weiterentwickeln möchten. Er sieht in diesem Kontext ausdrücklich keinen Unterschied zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen. Der Arbeitgeber finanziert die Weiterbildung, die Sozialleistungsträger erstatten ausschließlich den Mehraufwand. Hier könne er sich auch nur für die gute Zusammenarbeit bei den Sozialleistungsträgern bedanken, die im direkten Kontakt seinen Anfragen stets offen und befürwortend gegenüber stünden.


4. Wie stellt sich das bei Evonik-Industries dar?

Kilian Roth, Gesamt-SBV Evonik-Industries, berichtet vom Einzug von Industrie 4.0 bei Evonik und der damit verbundenen Unsicherheit bei der Gestaltung der zukünftigen Arbeit. Er beschreibt die radikalen Veränderungsprozesse im Financial Service, von dem 250 Mitarbeitende betroffen sind. Er geht davon aus, dass die intelligente Anlagenüberwachung perspektivisch viele Arbeitsplätze im Produktionsbereich ersetzen wird und dass der zunehmende Einsatz von Robotern zu einer massiven Kulturveränderung im Betrieb führen wird, den bislang noch niemand überschaut. Die Strategie und das Ziel dieser Entwicklung bleibe für die Mitarbeiter*innen undurchsichtig und führe zu Unsicherheit. Um hier aktiv mit zu gestalten, sind im Betrieb verschiedene Projekte angestoßen worden, z.B. mit der Hans Böckler Stiftung, mit der gemeinsam eine digitale Landkarte erstellt wird. Mit externen Partnern wird ein „New Work Lab“ als betriebsinternes Experimentierfeld entwickelt. Klar sei aber schon jetzt, dass enorme Veränderungsprozesse auf jeden Mitarbeitenden zukommen werden.


5. Wie siehtdie Perspektive der Schwerbehindertenvertretung auf Bundesebene aus?

Dr. Alexander von Boehmer, AG der SBV des Bundes, erläutert: Hier hat sich mit der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes viel getan. Seit 2016 ist das Intranet umgesetzt, seit November ist die Umsetzung der EU-Richtlinie für barrierefreie Webseiten erfolgt. Unbemerkt geblieben ist die ganz konkrete Frist bis Ende 2022, zu der barrierefreie IT am Arbeitsplatz umgesetzt sein muss. Dies ist gepaart mit dem IKT-Konsolidierungsgesetz. Angestrebt werden ein bis zwei IT-Lösungen für die gesamte Bundesverwaltung. Damit erfolgt eine riesengroße Organisationsveränderung, die neue Formen der Zusammenarbeit ermögliche, aber natürlich auch einen großen Weiterbildungsbedarf mitbringe, neue Hilfsmittel erfordere.

Er wünscht sich schnellere Entscheidungsprozesse, beispielsweise im Kontext von Vergabeverfahren. Die SBV sieht er als Motor der Inklusion. Allerdings weist er darauf hin, dass die SBV Barrierefreiheit nicht überprüfe, aber klare Strukturen hierfür für unbedingt erforderlich halte.


6. Wie steht es mit den Anforderungen an Weiterbildung und Veränderungen am Arbeitsplatz im Kontext von Digitalisierung?

Anne-Marie Nebe, Accessibility and Usability Expert bei T-Systems Multimedia Solutions GmbH, erläutert, dass die Anforderungen relativ klar formuliert seien, sie müssten nun durchgesetzt werden. Sie fordert die Schärfung der Digitalisierungskompetenz der Bürger, beispielsweise durch Beschulung von der Grundschule an. Einen anderen Schwerpunkt sieht sie auf Seiten der Softwareentwickler, die ihrer Meinung nach eine Digitalisierungskompetenz entwickeln müssten. Dies bedeute, dass es bei der Softwareentwicklung immer auch um die Kriterien eines bedienbaren und wahrnehmbaren Instruments gehe. Hier biete T-Systems Beratung und Entwicklung an. Berücksichtigt werden müssten die Bedarfe aller Menschen, auch behinderter oder situativ beeinträchtigter Menschen. Diese Anforderungen werden bislang nicht in Wissenschaft und Lehre bedacht und geschult. Arbeitgeber suchen nach dieser Kompetenz auf dem Markt. Sie appellierte an Einrichtungen, verstärkt im IT-Bereich auszubilden. T-Systems biete Trainings von Barrierefreiheits-Experten an. Sie beklagt die fehlende Einheitlichkeit an Ausbildungsstandards in Deutschland und weist auf die IAP hin, die gerade zu diesem Ziel ins Leben gerufen werde.


7. Wie sehen die Veränderungen aus Sicht eines Hilfsmittelfachmanns aus?

Hansjörg Lienert, Fa. Dräger und Lienert Informationsmanagement GbR, schätzt die Entwicklung durch die Digitalisierung sowohl in persönlicher, als auch beruflicher Hinsicht positiv ein für die blind/sehbeeinträchtigten Betroffenen. Er beschreibt zwei Handlungsebenen, die technische sowie den rechtlichen Bereich: zuerst entstehe eine Innovation, die sich verbreite. Daraus entwickelt sich der Bedarf einer Standardisierung und dies erfordere im Weiteren eine gesellschaftliche Kontrolle, also den gesetzlichen Rahmen. Dies bezeichnet er als zivilisatorischen Entwicklungsprozess. Er beklagt, dass sich die Technik sehr schnell entwickele, die Gesetzgebung jedoch kaum hinterher käme. Das führe dazu, dass Systemfehler häufig auf dem Rücken einer Person ausgetragen bzw. dieser zugeordnet werden, z.B. eine blinde Mitarbeiterin in einem Betrieb wird als sehr fit beschrieben, aber man könne sich nicht auf sie verlassen, weil die Technik häufig nicht funktioniere.

Hieraus entstehende Forderungen sollten analog Dr. Böhmer folgendermaßen umgesetzt werden: Wenn Software im Betrieb angeschafft wird, müsse Barrierefreiheit bereits in der Ausschreibung gefordert werden. Nach der Anschaffung müsse durch Betroffene in Kooperation mit Sehenden geprüft werden, ob die Software wirklich barrierefrei sei. Die Aufgaben von Hilfsmittelherstellern sieht er nicht in der Anpassung von Software, sondern bei der Unterstützung, Arbeitsprozesse zu beschleunigen. Er beklagt, dass es im technischen Bereich viel zu wenig Menschen gebe, die aus dem Ingenieurswesen kommen und einen weltweiten Überblick über Entwicklungen habe (z.B. Prof. Dr. Weber). Die Umsetzung von barrierefreien Systemen müsse gesamtgesellschaftlich gefordert werden. Blindenarbeitsplätze erinnern ihn häufig an Sklavenarbeit, da die Beschäftigten mit überwiegend stupiden Aufgaben betraut (Listen abarbeiten etc.) werden und keine nachhaltige Beschäftigungsstrategie darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden Automatisierung. Außerdem hält er eine größere Vielfalt bei der Hilfsmitteltechnik für notwendig und bedauert die Reduktion auf ein bis zwei Anbieter bei Screenreadern.


8. Welche Erfahrungen haben Blinde mit Weiterbildungen?

Rita Schroll unterstreicht aus ihrer eigenen Erfahrung als blinde Teilnehmerin zahlreicher Weiterbildungen die Notwendigkeit, aber auch die Chancen, lebenslang lernen zu dürfen und zu können. Auch sehbeeinträchtigte Menschen müssen hieran partizipieren können, stoßen jedoch immer wieder auf Hürden.

Sie befürwortet ein größtmögliches Maß an inklusiver Weiterbildung, sieht aber auch die Notwendigkeit, bei behinderungsspezifischen Themen exklusive Angebote zu haben. Inklusive Weiterbildung scheitere bei nicht erwerbstätigen Menschen häufig schon am Weg und an nicht lesbaren Materialien. Bei erwerbstätigen Menschen ist diese Hürde meist über die Assistenz zu regeln.

Sie plädiert dafür, den Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes um die Förderung der Herstellung von barrierefreien Materialien zu erweitern und fordert eine zentrale Umsetzungsstelle. Sie regt auch an, dass Weiterbildungsangebote kleinerer WB-Anbieter häufiger als Bildungsurlaub angeboten werden sollten.

Ihr Tipp für eine erfolgreiche Teilnahme: im Vorfeld bei der Anmeldung bereits aktiv auf die Behinderung hinweisen und sich die Materialien vor der Veranstaltung zusenden lassen.

Hürden treten bei der Teilnahme neben dem Weg auch in der Pause bei Gesprächen und Gruppenbildungsprozessen auf. Durch den Erfahrungsaustausch untereinander müsse man sich stärken, außerdem weist sie auf die Plattform von iBoB hin als gute Möglichkeit, sich zu orientieren.


9. Brauchen wir eine Weiterbildung der Weiterbildner?

Andreas Vollmer, Direktor der Studiengemeinschaft Werner Kamprath Darmstadt (sgd), stellt das Konzept der Fernschule dar. Das Angebot umfasst rund 300 online Kurse. Die sgd wisse nicht, ob behinderte Teilnehmende unter den Studierenden sind oder nicht. Zur Unterstützung erhalten Teilnehmende eine*n persönliche*n Tutor*in sowie eine*n Ansprechpartner*in für organisatorische Fragen zur Seite gestellt. Die Materialien wurden früher als Brief versandt, heute sind sie als PDF- oder html-Dateien im Download verfügbar. Die sgd versucht eine möglichst barrierefreie Umgebung zu schaffen und hat damit bislang sehr gute Erfahrungen gemacht. Außerdem bietet die sgd Bildungsurlaubsangebote an. Wo möglich und nötig werden die Weiterbildungsangebote AZAV zertifiziert.

Andreas Vollmer befürwortet den Begriff „lebensbegleitendes Lernen“. Das vorhandene Angebot wird bestimmt von der Arbeitsmarktrelevanz. Als Weiterbildner setzten sich die sgd tagtäglich mit der zunehmenden Digitalisierung auseinander und entwickelt sich weiter. Er spricht in diesem Kontext von Digitalität, da diese Prozesse alle Lebensbereiche durchdringen und betreffen. Er befürchtet, dass sie manchmal in ihren Bemühungen über das Ziel hinausschießen und ist sich nicht sicher, ob neue Angebote, wie z. B. die Entwicklung der Lernplattform, immer behindertenkompatibel sind.


10. Wie motiviert die Deutsche Rentenversicherung Mitarbeiter*innen, sich mit den unterschiedlichen Arten von Behinderungen und den daraus resultierenden Anforderungen auseinanderzusetzen?

Jan Miede berichtet von einer 400stündigen Fortbildung im Casemanagement, die derzeit innerhalb der DRV durchgeführt wird. Diese unterstützt die Mitarbeitenden dabei, betroffenenzentriert zu arbeiten.

Uwe Boysen regt an, Weiterbildungen mit Betroffenen anzubieten, um praktische Anforderungen zu veranschaulichen und Betroffene in den Prozess einzubeziehen. Jan Miede führt an, dass aus diesem Grund bei der nächsten Fachberatertagung der DRV Niedersachsen und DRV Bund Klaus Winger eingeladen ist, die Anforderungen von blinden und sehbehinderten Menschen zu erläutern.

Uwe Boysen schließt die Diskussion und bedankt sich bei allen Teilnehmenden. Das Eingangszitat stammt übrigens von Karl Marx, passt aber durchaus in unsere Zeit.

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"Wirtschaft digital. Herausforderungen für die Weiterbildung und die Kompetenzentwicklung (von Betrieben und Beschäftigten)" (Dr. Christa Larsen)