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Liebe Leserinnen und Leser!
Bevor wir uns akustisch aus diesem horus-aktuell-Jahr verabschieden, ein interessantes Urteil aus der Sammlung der DVBS-Rechtsberatung:
...und zwar generell nicht. So versteht jedenfalls eine via DVBS-Mitglied bei uns angekommene Meldung aus den Weiten der E-Mail-Listen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe. Wir lesen...
"Ein Student mit einem Schwerbehindertengrad über 50 Prozent ist generell von Studiengebühren zu befreien. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil und gab damit der Klage eines Heidelberger Studenten statt. Dieser hatte bei der Universität Heidelberg beantragt, ihn für das Sommersemester 2007 von der Studiengebühr in Höhe von 500 Euro zu befreien. Der Student hatte einen Schwerbehindertenausweis vorgelegt, der den Grad seiner Behinderung mit 60 Prozent angab. Die Universitätsleitung lehnte seinen Antrag jedoch ab, da sie der Ansicht war, dass dies nicht als Nachweis für eine Studienerschwernis ausreiche. Sie verlangte ein fachärztliches Attest, das erläutern sollte, wie sich die Behinderung konkret auf das Studium auswirkt. Das Verwaltungsgericht stellte klar, dass der Student mit seinem Behindertenausweis bereits ausreichend nachgewiesen habe, dass er seinem Studium "nur unter erschwerten Bedingungen nachgehen" könne, und deshalb von den Studiengebühren befreit werden müsse. Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 15. Oktober 2008 - 7 K 1409/07"
"Nein, ein Freifahrtschein ist das noch lange nicht", meint DVBS-Rechtsberater Dr. Michael Richter. Aber als Argument gegen willkürliche Entscheidungen einzelner Universitäten in dieser Sache taugt das Urteil durchaus. In allen Studienordnungen hierzulande gibt es Härtefallregelungen, doch wie diese auszulegen sind, wird von Uni zu Uni unterschiedlich entschieden. "Also müssen die Gerichte wohl für Klarheit sorgen", meint Richter und empfiehlt den Betroffenen einen Antrag auf Gebührenbefreiung zu stellen: "Einfach mal ausprobieren..."
Wenn keine eilbedürftige Meldung mehr kommt, dann wird dies der letzte horus aktuell für 2008 gewesen sein. Danke für Ihre Lesetreue, für Anregungen, Meldungen, Kritik... 1.482 Abonnenten werden diesen Newsletter erhalten. Die horus-aktuell-Gemeinde, sie wächst, langsam aber sicher.
Mit einem fünfminütigem Briefroman verabschiedet sich die Redaktion für dieses Jahr. Eine jener amüsanten Geschichten, die bisweilen durch das Internet geistern, Blinden und Sehbehinderten aber nicht zugänglich sind.
Die Weihnachtsfeier in Planung und Umsetzung, gelesen von Manfred Duensing. Doch das letzte Wort hat selbstverständlich der DVBS-Vorsitzende, Uwe Boysen. Ausgestattet mit jenem Erinnerungsoptimismus, der Rückblicke nicht all zu traurig ausfallen lässt, und mit der Gabe, Wünsche für und an Sie und Euch griffig formulieren zu können.
In diesem Sinne bis zum nächsten Mal Es spricht Uwe Boysen
Michael Herbst
DVBS Öffentlichkeitsarbeit
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