Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.

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Die "Marburger Erklärung" zur Integration blinder und sehbehinderter Menschen

(18. September 2006)

Am 14. und 15.9.2006 fand anläßlich des 90-jährigen Bestehens des DVBS die Fachtagung "Sozialstaat unter der Augenbinde" statt. Die Arbeitsergebnisse wurden in der sog. "Marburger Erklärung" festgehalten. "Sie ist", so der DVBS-Vorsitzende Uwe Boysen, " so etwas wie unsere Hausaufgabenliste der rechtspolitischen Arbeit in den nächsten Jahren."

Marburger Erklärung

Die Teilhabe und Mitgestaltung behinderter Menschen in einer modernen Gesellschaft ist ein Bürgerrecht und ohne Nachteilsausgleiche nicht mög¬lich. Sie machen unabhängig von Fürsorge und Bevormundung und bilden die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben. Dabei bleibt aktuell das Blinden- und Sehbehindertengeld für unseren Personenkreis der wichtigste Nachteilsausgleich. Längerfristig sollten einheitliche, auf die jeweilige Behinderung ausgerichtete Regelungen in einem Bundesleistungsgesetz für alle Behinderten neu gestaltet werden.

Unabhängig davon sind folgende Grundsätze für die Bereiche "Bildung", "Beruf" und "gesellschaftliche Teilhabe" in jede Politik für blinde und seh¬behinderte Menschen zwingend mit einzubeziehen:

  1. Die Frühförderung behinderter Kinder muss ausgebaut und das Recht der Betroffenen gewährleistet werden, die geeignete Schulform frei zu wählen. Bildungspolitik muss hierfür die Rahmenbedingungen schaffen.
  2. Behinderte Menschen sind bei Ausbildung und Rehabilitation mehr denn je auf kompetente Beratung angewiesen. Dazu ist die Einführung eines Anspruchs auf regelmäßige, individuelle Bildungsplanung und flexible Laufbahngestaltung mit Unterstützung qualifizierter Stellen notwendig.
  3. Behinderungsbedingte Hilfen bei der Ausbildung sind grundsätzlich einkommens- und vermögensunabhängig zu gewähren. Behinderte Menschen müssen lebenslang dieselben Chancen auf Bildung haben wie nicht behinderte Menschen. Sie müssen lernen dürfen, was ihren Fähigkeiten entspricht. Auch ihnen müssen Praktika, Fortbildungen, Studienaufenthalte im Ausland sowie eine Weiterqualifikation ermöglicht werden.
  4. Ziel jeder Arbeitsmarktpolitik für behinderte Menschen muss die Integra¬tion dieses Personenkreises in reguläre Beschäftigungsverhältnisse des ersten Arbeitsmarktes sein und bleiben. Dort ist Teilhabe am umfäng¬lichsten und für staatliche Träger am kostengünstigsten möglich.
  5. Hilfen zur beruflichen Eingliederung behinderter Menschen müssen auf ihre Wirkung fortwährend überprüft werden. Jede Maßnahme muss das Ziel haben, die Bereitschaft von Arbeitgebern zu erhöhen, weitere be¬hinderte Menschen einzustellen.
  6. Die mit der Arbeitsmarktreform - insbesondere mit Hartz IV - eingeführten Zuständigkeiten staatlicher Stellen auf lokaler Ebene für die berufliche Eingliederung behinderter Menschen sind dringend neu und eindeutig zu ordnen, damit staatliche Mittel da ankommen, wo sie gebraucht werden. Für Berufe, bei denen erfahrungsgemäß nur eine über-regionale Vermittlung erfolgreich ist, muss eine zentrale Stelle für Beratung und Vermittlung zuständig sein.
  7. Die Schaffung von Barrierefreiheit darf ebenso wenig zur Abschaffung von individuellen Nachteilsausgleichen führen wie umgekehrt auf die Forderung nach einer barrierefreien Umwelt zugunsten der Erhaltung individueller Nachteilsausgleiche nicht verzichtet werden kann. Nur durch beides lässt sich eine möglichst weitgehende Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen und beruflichen Leben erreichen.
  8. Leistungen zur Teilhabe müssen sich am konkreten Bedarf orientieren, sie müssen aus einer Hand gewährt werden sowie umfassend und nachhaltig sein. Der Grundsatz "ambulant vor stationär" darf dabei nicht starr angewandt und nicht als Vorwand für eine Absenkung des Leistungsniveaus missbraucht werden.
  9. Die Angebote für die ambulante Versorgung blinder und sehbehinderter Menschen müssen umfassend ausgebaut und so ausgerichtet werden, dass insbesondere auch Seniorinnen und Senioren selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.

kp

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