


(17. August 2010)
Mit folgendem Brief erläutert unser Mitglied ihrer Wahlkreisabgeordneten, warum ihrer Meinung nach das Blindengeld in Schleswig-Holstein keinesfalls gekürzt werden darf:
Sehr geehrte Frau Sassen!
Heute wende ich mich an Sie als meine Wahlkreisabgeordnete für den WK Husum-Eiderstedt, denn ich habe mit großer Bestürzung vernommen, dass die Schleswig-Holsteinische Landesregierung eine Reduzierung des Landesblindengeldes auf 200,- € monatlich plant.
Wie ich den Medienberichten entnehme, soll blinden Menschen in unserem Land damit fast zehn Prozent des Einsparvolumens im nächsten Jahr aufgebürdet werden. Dabei tragen blinde Menschen doch schon durch ihre alltäglichen Beeinträchtigungen eine riesige Last!
Ich weiß nicht, sehr geehrte Frau Sassen, ob Sie sich den Verlust Ihres Sehvermögens vorstellen können, ich konnte es jedenfalls nicht, bevor bei mir ein langsam schleichender Prozess einsetzte, der mir unwiederbringlich das Augenlicht raubt und der medizinisch nicht beeinflussbar ist. Bei mir ist der Prozess noch nicht abgeschlossen, ein kleiner Sehrest ist mir noch geblieben. Inzwischen weiß ich: Blind zu sein (oder auch blind zu werden) ist eine Bürde, die jeden Tag neu geschultert werden muss!.
Haben Sie sich einmal gefragt, was es für Sie bedeuten würde, blind zu werden? Können Sie sich vorstellen, wie viele alltägliche Selbstverständlichkeiten plötzlich durch unüberbrückbare Hindernisse verbaut wären? Welche Ausgrenzungen Informationsbarrieren und Mobilitätseinschränkungen mit sich brächten? Wie sich der durch Blindheit verursachte Autonomieverlust anfühlen würde?
Das gegenwärtig vom Land Schleswig-Holstein gezahlte Blindengeld in Höhe von 400,- € monatlich hilft uns blinden Menschen, einen Teil der blindheitsbedingten Aufwendungen aufzufangen. Der tatsächliche Bedarf liegt auf jeden Fall höher. Die Hilfen, die wir benötigen, sind vielfältig. Manche Arbeiten können durch Hilfsmittel erleichtert werden, andere Aufgaben gelingen nur assistenzunterstützt. Welche Hilfe in einer konkreten Situation benötigt wird, hängt von den Lebensumständen, der Art der Sehbehinderung und den individuellen Bedürfnissen des einzelnen ab. Hier leistet die pauschalierte Blindengeldzahlung einen wichtigen Beitrag. Sie unterstützt jeden einzelnen blinden Menschen darin, sich selbstbestimmt die Hilfen zu organisieren, die er individuell benötigt. Insofern gibt uns das Blindengeld ein wenig Autonomie zurück, die uns die Blindheit in vielen Bereichen so erbarmungslos nimmt.
Der Hilfebedarf blinder Menschen ist deshalb so hoch, weil der Verlust des Sehvermögens im Grunde Auswirkungen auf alle Bereiche unseres Lebens hat. Die Präambel des Schleswig-Holsteinischen Landesblindengeldgesetzes formuliert diese Einsicht wie folgt: "In Erkenntnis der schweren Beeinträchtigung eines Menschen durch Blindheit in seiner gesamten Existenz gewährt das Land Schleswig-Holstein ein Landesblindengeld als Einordnungshilfe in die Gesellschaft". Wie Ihnen sicher bekannt ist, hat es in den vergangenen Jahren bereits schmerzhafte Einschnitte in die Zahlung des Landesblindengeldes gegeben (1994 Kürzung um 10%, 2001 um 12 % und 2006 um 11 %). Abgesehen davon, dass blinde Menschen selbstredend von allen anderen Kürzungen und Verteuerungen genauso betroffen sind wie anderenBevölkerungskreise, ist dies bereits ein überproportionaler Sparbeitrag, der von blinden Menschen in unserem Land geleistet wurde. Eine weitere Reduzierung der Blindengeldzahlung auf 200,- € monatlich (das sind weniger als 7,- € am Tag!) würde die Chancen blinder Menschen auf gesellschaftliche Teilhabe drastisch einschränken und gerade von uns blinden Menschen ein unverhältnismäßiges Sonderopfer verlangen.
Gerne wird an dieser Stelle auf die Blindenhilfe nach dem SGB XII verwiesen. Das ist der Verweis auf Sozialhilfe, auf Offenlegung sämtlicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse, nicht nur des blinden Menschen, sondern auch seiner Familienmitglieder! Müssen Sie uns das auch noch zumuten? Sind Ihnen die niedrigen Vermögensgrenzen bekannt, deren Überschreiten Blindenhilfe ausschließen? Sie liegen aktuell bei 2600,- € für den blinden Menschen selbst, 614,- € für seinen Lebenspartner und 256,- € für weitere unterhaltsberechtigte Familienmitglieder. Sicherlich werden die Anträge auf Blindenhilfe in unserem Land zunehmen und neben den zusätzlichen Finanzmitteln dafür wird auch ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand anfallen. Derartige Konsequenzen haben in anderen Bundesländern übrigens dazu geführt, von Kürzungsabsichten beim Landesblindengeld Abstand zu nehmen bzw. Blindengeldleistungen wieder einzuführen.
Es hat in den letzten Wochen bereits verschiedenste Proteste blinder Menschen gegen die Pläne der Landesregierung gegeben und der Sturmlauf gegen die Kürzungspläne wird sicherlich noch zunehmen. Denn wir blinden Menschen in Schleswig-Holstein fühlen uns durch die Landesregierung ins Mark getroffen. Es geht um unsere Autonomie und unseren Platz in dieser Gesellschaft.
Ich kann mir nicht vorstellen, sehr geehrte Frau Sassen, dass Sie diese erneute, drastische Kürzung des Landesblindengeldes mit Ihrem christlich-sozialen Menschenbild in Einklang bringen können. Ich bitte Sie eindringlich, Ihre Einflussmöglichkeiten als Landtagsabgeordnete und Mitglied des Sozialausschusses wie auch als Vorsitzende des Fraktionsarbeitskreises "Soziales"zu nutzen und diese unsoziale und unausgewogene Entwicklung aufzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Malzahn
mh
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