



Der DVBS informiert zusammen mit dem DBSV über die drohende Blindengeldstreichung.
Der DVBS hilft auch bei rechtlichen Schwierigkeiten.
Der DVBS gewährt seinen Mitgliedern Rat und Unterstützung in allen rechtlichen Angelegenheiten, für die die Blindheit oder Sehbehinderung ursächlich ist. Das kann auch eine kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder einschließlich der anfallenden Anwaltskosten bei Widerspruch und Klage bedeuten. Die Fälle sind vielgestaltig und zahlreich. Um nur einige charakteristische Beispiele zu nennen:
Die Auseinandersetzungen mit den jeweiligen Leistungsträgern (z. B. mit Krankenkassen, Integrationsämtern, überörtlichen Trägern der Sozialhilfe usw.), die notfalls auch vor Gericht ausgetragen werden müssen, sind oft langwierig und kompliziert. Gerade die Studierenden und Berufseinsteiger haben nicht selten darunter zu leiden, dass sie die benötigten Hilfsmittel erst sehr spät erhalten. Auf sich allein gestellt, hat es der Betroffene meist schwer, seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen, wenn sich der Leistungsträger weigert.
Durch rechtliche Beratung und durch Vertretung gegenüber Behörden und vor Gericht.
Die Beratung geschieht, weil die Mitglieder überall in Deutschland wohnen, in der Regel telefonisch oder schriftlich, bei Bedarf aber auch im direkten Kontakt mit unserem Rechtsanwalt. Dieser ist selbst blind und verfügt über reiche Erfahrung auf dem Gebiet des Sozialrechts. Er hat schon vielen unserer Mitglieder geholfen, zu ihrem Recht zu kommen, und er hat auch schon eine Reihe von Grundsatzentscheidungen der obersten Bundesgerichte erstritten, die für Blinde und Sehbehinderte besonders bedeutsam sind. Er gibt dem Betroffenen nicht nur Argumentationshilfen an die Hand, sondern er vertritt ihn auch, wenn sein Anliegen Aussicht auf Erfolg besitzt, im Widerspruchsverfahren gegenüber den Verwaltungsbehörden und bei Klagen vor Gericht.
Weitere Auskünfte erhalten Sie gern bei der Geschäftsstelle des DVBS oder direkt bei unserem Anwalt während seiner Sprechzeiten an jedem Donnerstag von 14 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 06421 / 94 88 8 - 35.
Außerdem ist es empfehlenswert, die Spalte "Aus dem Recht" in der Vereinszeitschrift horus regelmäßig zu lesen. Dort finden Sie rechtliche Hinweise sowie Besprechungen neuer Gesetze und neuer Urteile, die für Blinde und Sehbehinderte wichtig sind.
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