


Die neue Version (6.3, September 2010) des "horus InfoPool Recht" ist erschienen.
Der "InfoPool Recht" behandelt Problemlagen sehbehinderter und blinder Menschen im rechtlichen Kontext (Aufsätze, Gerichtsurteile, Merkblätter, Musteranträge). Die CD-ROM kann zum Preis von 5 € bei der Geschäftsstelle bestellt werden.
Sie stehen als blinder Mensch vor dem Ende Ihrer Schullaufbahn... Ihre Sehkraft schwindet oder geht gar völlig verloren... Wie jetzt weiter? Wie kann ich beruflich (wieder) Tritt fassen? Welche Hilfen gibt es... Mit einem fünfstufigen Beratungskonzept hilft Ihnen beim DVBS ein Team aus selbst betroffenen Experten, Antworten auf Ihre Fragen zu finden.
In einer Eingangsberatung steht Ihnen ein Mitglied der Geschäftsleitung als Gesprächspartner zur Verfügung. Er erörtert mit Ihnen Ihre persönliche Situation. Welche beruflichen Perspektiven gibt es für Sie? Wie kann der Sehrest noch genutzt werden? Welche Hilfsmittel sind nötig, im Beruf und im Alltag? Wo sollten Sie sich zusätzlichen Rat holen? Wie sieht es mit den Arbeitstechniken, wie mit der Mobilität aus...? Sie erhalten weiterführende Kontaktadressen von Hilfs- und Bildungseinrichtungen, nützliches Informationsmaterial, Empfehlungen zum weiteren Vorgehen etc.
Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, wenn es um die Auswahl des richtigen Hilfsmittels geht, wenn das Hilfsmittel nicht macht, was es machen soll, wenn eine Lösung für ein bestimmtes Problem gesucht wird usw. Wenn die Fachleute in der DVBS-Geschäftsstelle nicht weiter wissen, kennen sie meist immerhin jemanden, der es wissen sollte.
Wir vermitteln Kontakte zu Vereinsmitgliedern, die im selben Berufsfeld aktiv sind, in der selben Region wohnen etc. wie Sie selbst. Sie helfen Ihnen weiter, wenn es um berufsbezogene Dinge geht, Sie Kontakte zu Gleichgesinnten vor Ort suchen usw. Dabei reden Sie stets mit selbst blinden oder sehbehinderten Menschen, die Ihre Probleme aus eigener Anschauung kennen.
Der DVBS hilft bei rechtlichen Schwierigkeiten. Er gewährt allen Betroffenen rechtliche Beratung in Dingen, für die die Sehbehinderung ursächlich ist.
Das kann auch die Rechtsvertretung für Mitglieder bei Widerspruch und Klage bedeuten. Die Fälle sind vielgestaltig und zahlreich. Um nur einige charakteristische Beispiele zu nennen:
Ausstattung von Schülern und Studenten mit den erforderlichen Hilfsmitteln, z. B. einem Personal-Computer mit Sprachausgabe oder Braillezeile; Kostenübernahme für ein Lesegerät (mit oder ohne Braillezeile) oder für ein Farberkennungsgerät; Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile bei Prüfungen; Bewilligung eines ergänzenden Mobilitätstrainings bei Umzug an einen anderen Ort; Kostenübernahme bei notwendiger Arbeitsplatzassistenz durch das Integrationsamt; Finanzierung von Fortbildungsmaßnahmen; Feststellung der Voraussetzungen für Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit; Gewährung von Blindengeld oder Blindenhilfe, vor allem bei Streit über die örtliche Zuständigkeit des Leistungsträgers oder bei der Anrechnung von Leistungen der Pflegeversicherung.
Die Auseinandersetzungen mit den jeweiligen Leistungsträgern (z. B. mit Krankenkassen, Integrationsämtern, überörtlichen Trägern der Sozialhilfe usw.), die notfalls auch vor Gericht ausgetragen werden müssen, sind oft langwierig und kompliziert. Gerade die Studierenden und Berufseinsteiger haben nicht selten darunter zu leiden, dass sie die benötigten Hilfsmittel erst sehr spät erhalten. Auf sich allein gestellt, hat es der Betroffene meist schwer, seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen, wenn sich der Leistungsträger weigert.
Wie kann der DVBS da helfen? Durch rechtliche Beratung und durch Vertretung gegenüber Behörden und vor Gericht. Diesen Service bietet die Tochtergesellschaft des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes
(DBSV) und des DVBS, die...
rbm gemeinnützige GmbH - Rechte behinderter Menschen
Die Beratung geschieht in der Regel telefonisch oder schriftlich, bei Bedarf aber auch im direkten Kontakt mit den Juristinnen und Juristen der RbM.
Diese sind in der Regel selbst behindert und verfügen über reiche Erfahrung auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Sozialrechts. Sie haben schon vielen Betroffenen geholfen, zu ihrem Recht zu kommen, und sie haben auch schon eine Reihe von Grundsatzentscheidungen der obersten Bundesgerichte erstritten, die für Blinde und Sehbehinderte besonders bedeutsam sind. Sie geben dem Betroffenen nicht nur Argumentationshilfen an die Hand, sondern sie vertreten Mitglieder des DVBS auch, wenn ihr Anliegen Aussicht auf Erfolg besitzt, im Widerspruchsverfahren gegenüber den Verwaltungsbehörden und bei Klagen vor Gericht nach Maßgabe der RbM-Nutzungssatzung.
RbM gGmbH
Biegenstraße 22
35037 Marburg
Tel. Marburg: 0 64 21 / 9 48 88 - 32
Tel. Berlin: 0 64 21 / 9 48 88 - 30
Fax.: 0 64 21 / 9 48 88 - 39
E-Mail: recht@dvbs-online.de
Internet: www.rbm-rechtsberatung.de
Sprechzeiten in Marburg:
Montag und Mittwoch in der Zeit
von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag in der Zeit
von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Sprechzeiten in Berlin:
Dienstag und Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Der Seniorenbeauftragte des Vereins, Richter am BGH a.D. Dr. Schulze, E-Mail: ma-ha-schulze@gmx.de, Tel.: 0721/862626, berät Senioren in praktischer, juristischer und psychosozialer Hinsicht.
Er hat zwei Ratgeber geschrieben:
Sie finden beide als HTML-Dokument unter "horus - Broschüren". Gedruckt können Sie sie für je 10 € kaufen beim Kuratorium Deutscher Altershilfe, An der Pauluskirche 3, 50577 Köln. "Nicht verzagen..." kann in manchen Blindenhörbüchereien auf Cassette und auf MP3-CD entleihen und darf das Buch sogar kopieren. In Blindenschrift ist dieser Ratgeber für 4,60 € erhältlich bei der Deutschen Zentralbücherei für Blinde in Leipzig, Tel.: 0341-7113-119.
Als Merkblätter gibt es unter "Horus - Broschüren" von Dr. Schulze außerdem "Hinweise für sehbehinderte Seniorinnen und Senioren zur besseren Nutzung ihres Sehrests", "Hinweise für blinde und sehbehinderte Migranten" und einen Vortrag über den "Schutz der Selbstbestimmung am Ende des Lebens" mit Entwürfen für eine Vorsorgevollmacht unter Ehegatten und für eine Patientenverfügung, die besonders dem Umstand Rechnung trägt, dass die Möglichkeiten zur Selbstbestimmung schon lange vor dem Tode nachlassen kann.
Seine Ratgeber und Merkblätter dürfen nach Absprache mit ihm auch auf andere Webseiten eingestellt werden.
Auf der Seite "Vereine - Selbsthilfe" finden Sie bei der Fachgruppe Ruhestand von Dr. Schulze ein Kurzreferat zu der Frage "Und wenn man am Ende gar nichts mehr sieht?" und - allerdings in englischer Sprache - die Vorträge, die bei der Internationalen Konferenz für die Belange blinder und sehbehinderter Senioren ("On the special needs of Blind and Low Vision Seniors, Heidelberg, 2000) gehalten worden sind.
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