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spezial 3: Schriftenreihe zum Blindenrecht - Heft 12
3.15 Farberkennungsgerät – positives Urteil des BSG vom 17. Januar 1996 Az: 3 RK 38/94

Nr: KSRE047510918

BSG 3. Senat Urteil vom 17. Januar 1996, Az: 3 RK 38/94

SGB 5 § 33 Abs 1 S 1 Fassung: 1988-12-20, SGB 5 § 12 Abs 1 Fassung: 1988-12-20, SGB 5 § 33 Abs 5 S 1 Fassung: 1988-12-20 Krankenversicherung - Kostenübernahme - Farberkennungsgerät - Ermessensspielraum der Krankenkasse - leihweise Überlassung oder Übereignung - Auswahl des Fabrikats

Leitsatz

1. Ein Farberkennungsgerät kann für sehunfähige Versicherte ein notwendiges Hilfsmittel iS der Krankenversicherung sein.

Orientierungssatz

1. Innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse läßt sich keine generelle vorrangige Selbsthilfe bzw Hilfe von Angehörigen gegenüber Versicherungsansprüchen begründen. 2. Ein Farberkennungsgerät ist wirtschaftlich iS einer begründbaren Relation zwischen Kosten und Gebrauchsvorteil des Hilfsmittels (vgl zuletzt BSG vom 23.8.1995 - 3 RK 7/95 = SozR 3-2500 § 33 Nr 16. 3. Es bleibt der Krankenkasse überlassen, ob sie dem Versicherten ein Farberkennungsgerät dauerhaft leiht oder übereignet. Sie entscheidet auch über die Auswahl des Fabrikats.

Fundstellen

Weitere Fundstellen

Diese Entscheidung wird zitiert von

ErsK 1996, 211-215, Gunder, Klaus (Aufsatz)

Verfahrensgang

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