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spezial 4: Kongress CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 10. Oktober 2007: Was behindert Arbeit?
Themenblock I
Kirsten Vollmer: Fachliche Geschäftsführung Ausschuss für Fragen behinderter Menschen, Bundesinstitut für Berufsbildung

Frage an Frau Vollmer: Was ist aus Ihrer Sicht für einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben wichtig?

Da ist eine ganze Menge gefragt. Ein paar Grundgedanken würde ich gerne vorstellen. Wenn wir über berufliche Bildung behinderter Menschen sprechen, dann möchte ich zunächst einmal mit Richard von Weizsäcker beginnen. Er sagte einmal auf einer Veranstaltung in Bonn: "Es ist normal, verschieden zu sein". Das heißt, Normalität bedeutet Verschiedenheit. Und das heißt für die Personengruppen der behinderten Menschen: Es gibt nicht den oder die behinderten Menschen, sondern es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Behinderungen, die berücksichtigt werden müssen. Mit Blick auf die berufliche Bildung muss man sehen, dass man zu Qualifizierungen und Abschlüssen kommt, die allgemeinen Standards entsprechen, so dass diese Abschlüsse für die Betroffenen verwertbar sind. Daraus folgt ein Spagat: Die Vielzahl von Behinderungen auf der einen Seite und der Anspruch auf allgemeine, verwertbare Abschlüsse auf der anderen Seite. Diesen Spagat muss man gestalten, auf verschiedenen Wegen. Ein Beispiel, wo es in der Praxis mangelt: Sehr häufig, wenn man über Qualifizierung nachdenkt, kommt man zu theoriereduzierten Qualifikationen. Diese können für lernbehinderte, auch für geistig behinderte Menschen eine geeignete Lösung sein. Für körperbehinderte Menschen sind sie es oft gerade nicht.

Wichtig ist auch die Ausrichtung beruflicher Bildung an der sogenannten "Normalisierung". Qualifizierungsangebote im Bereich der beruflichen Bildung behinderter Menschen dürfen nicht zu Sackgassen werden. Dies bedeutet, dass Lösungen zwar den Förderbedarf berücksichtigen müssen, aber nicht Besonderheiten zementieren sollten. Behinderungsspezifische Lösungen sollten immer mit dem "regulären" Berufsbildungssystem verbunden sein. Durchstiegsmöglichkeiten sollten vorhanden sein. Unter günstigen Bedingungen sind Berufsqualifizierungen und Berufsabschlüsse erreichbar, die in den Prognosen nicht vorhergesehen wurden. Auch der Nachteilsausgleich muss besser genutzt und seitens der zuständigen Stellen kreativer angewendet werden. D.h. dort, wo es mit entsprechenden unterstützenden Maßnahmen möglich ist, sollen behinderte Menschen in anerkannten Berufen ausgebildet werden. Nur dort, wo Art und Schwere der Behinderung dies nicht erlauben, sollen Ausbildungsregelungen gemäß § 66 BBiG / § 42m HwO getroffen werden. Vor allem müssen die behinderten Menschen über ihre Möglichkeiten informiert werden. Das ist unter dem Aspekt der Normalisierung und Teilhabe ein wichtiger Gedanke.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Betriebsnähe, die halte ich für sehr wichtig. Qualifikationen, die in der Praxis verwertbar sein sollen, müssen auch, zumindest teilweise, in der Praxis erworben werden. Es muss das Prinzip der betriebsnahen Ausbildung gelten, das zumindest phasenweise genutzt und eingesetzt wird, um eine Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen.

Das Feld der beruflichen Bildung behinderter Menschen ist ein weites. Ich konnte angesichts der Kürze der Zeit nur ein paar Schlaglichter werfen.

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