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Frage an Herrn Bungart: Ich begrüße Herrn Bungart. Wenn wir von Unterstützter Beschäftigung in Bezug auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sprechen, wie muss die Unterstützte Beschäftigung gestaltet sein?
Herr Miederer erläuterte das schon. Es geht um Jobcoaching und die anderen genannten Inhalte. Das sind alles wichtige Bausteine Unterstützter Beschäftigung, daher habe ich einen guten Einstieg, Danke Herr Miederer. Wir begrüßen in dem Rahmen den Vorschlag der Bundesregierung ["Eckpunkte für eine Unterstützte Beschäftigung" v. 27.07.2007]. Es ist erforderlich, den ambulanten Bereich zu stärken. Ambulant vor stationär, das gilt seit langem, aber ambulante Angebote außerhalb von Einrichtungen umzusetzen, ist aufgrund fehlender struktureller Rahmenbedingungen schwer. Die wenigen Modelle, die bisher konsequent nach dem Konzept Unterstützte Beschäftigung arbeiten, sind erfolgreich, mit Vermittlungsquoten von bis zu 70 %. Die Idee von Unterstützter Beschäftigung ist, dass junge Leute mit Lernschwierigkeiten, o. a. Behinderungen mit individuellen Hilfen (für Arbeitnehmer und Arbeitgeber) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Die Leute haben den Unterstützungsbedarf innerhalb und außerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen. Es gilt, Unterstützung individuell und - wenn erforderlich - auf Dauer auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Bei allen anderen Modellen geht es weniger um Unterstützte Beschäftigung, wie wir sie verstehen. Es geht dann z.B. eher ausschließlich um Qualifizierung. Entscheidend für eine erfolgreiche Unterstützte Beschäftigung ist eine Eins-zu-Eins-Begleitung auch im Betrieb zur Einarbeitung und Einbindung in das Arbeitsteam, das ist ganz zentral. Gerade bei Menschen mit Lernschwierigkeiten ist diese Eins-zu-Eins-Begleitung auch bereits bei Praktika erforderlich.
Bei Menschen mit psychischer Erkrankung ist meist eine andere Art der Unterstützung angezeigt, da in der Regel andere Qualifikationen vorliegen. Also, es gibt Standards, z.B. Arbeitsbegleitung etc., die man einhalten muss, wenn man die Erfolge auch in der Fläche erreichen will für die Personen, die sagen, ich will eine Alternative zu der Werkstatt für behinderte Menschen. Wenn die Leute sagen, ich will das machen, das probieren, dann müssen sie konkrete Unterstützung haben, und für ein echtes Wahlrecht muss auch die Sozialversicherung bei ambulanten Angeboten angeglichen werden, d.h. vergleichbar mit der in der Werkstatt sein. Überlegt wird auch, wer kann Anbieter von Unterstützter Beschäftigung sein? Wir halten die Integrationsfachdienste für geeignet, da sind Bausteine vorhanden, die auch für die Unterstützte Beschäftigung verwendet werden könnten. Wichtig ist, dass für Maßnahmen wie die Unterstützte Beschäftigung das Vergaberecht nicht angewandt werden sollte. Vergaberecht ist ein Hemmschuh, ist kontraproduktiv. Was in der Wirtschaft gut ist, weil es zu mehr Wettbewerb führt, können wir nicht auf den sozialen Markt übertragen. Ich bitte sie, sich hier über Alternativen Gedanken zu machen. Wir haben Schulen, die sagen, sie haben jedes Jahr neue nachschulische Partner, die sich einarbeiten müssen. Warum hat man da wohl keine Erfolge? Nicht zu jedem Preis gibt es die erforderliche Qualität. Ebenso: wir brauchen mehr Kooperation zwischen Leistungsträgern, da brauchen wir mehr Absprachen auf der Schnittstelle Schule und Beruf, etc. Kooperationen müssen mehr in die Fläche gebracht werden, wir haben da große Unterschiede in den Regionen bzw. zwischen den Ländern.
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