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spezial 4: Kongress CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 10. Oktober 2007: Was behindert Arbeit?
Themenblock I
Anton Senner: Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsfirmen e.V.

Frage an Herrn Senner: Ich begrüße dann Herrn Senner, er hat schon seit über 20 Jahren Erfahrungen mit Integrationsfirmen. Wo stehen die Integrationsfirmen heute bei der Verbesserung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt? Was sind Hemmnisse?

Herzlichen Dank für die Einladung. Zu Beginn will ich vorausschicken, dass wir von der Schnittstelle zwischen Werkstätten und dem allgemeinen Arbeitsmarkt reden. Wir halten die Werkstatt für behinderte Menschen für ein gutes Angebot. Der Rechtsanspruch auf einen Werkstattarbeitsplatz darf nicht in Frage gestellt werden. Integrationsprojekte sind daher weitere Ergänzungen und Zusätze. Die Integrationsfirmen haben einen Boom erlebt, die Rechtssicherheit durch das SGB IX hat sich gut ausgewirkt. Wir haben über 600 Betriebe. Der Boom geht aber zu Ende. Das liegt im Wesentlichen an der Rückläufigkeit der Ausgleichsabgabe. Da kann man nicht viel machen. Aber die Ausgleichsabgabe wird zum Teil nicht zweckgemäß eingesetzt. Vor allem die institutionelle Förderung darf nur nachrangig erfolgen. Viele Bundesländer treffen jedoch die Entscheidung, mit der Ausgleichsabgabe Wohnheime und Werkstätten zu finanzieren. Das ist nicht im Sinne des Gesetzes. Primär zu fördern ist die Beschäftigung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt, wie sie auch in Integrationsfirmen realisiert wird.

Die Bundesagentur hat ihre Eingliederungs-Zuschüsse zum Teil massiv heruntergefahren. Da hier die Ausgleichsabgabe als Finanzier einspringt, kommen hier neue Belastungen auf sie zu, die von anderer Seite - nämlich der Arbeitsverwaltung - zu tragen wären. Es muss der Stand wieder erreicht werden, den wir schon einmal hatten.

Es bestehen weitere Möglichkeiten, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Integrationsfirmen zu fördern. Da kommen weitere Rechtskreise in Betracht. Ich fange an mit dem SGB XII im Bereich der aktivierenden Leistungen. Hier gibt es aber kaum ein Engagement der Kommunen, die verstehen das als Kann-Leistung, obwohl sie langfristig die Personen in der Verantwortung haben. Anscheinend wird eher der Verbleib in der Grundsicherung hingenommen, als durch geeignete Maßnahmen Bewegungsmöglichkeiten für den betroffenen Personenkreis zu erschließen. Einige Kommunen, die hier anders verfahren, haben beachtliche Ergebnisse vor zu weisen.

Im SGB II haben Sie - Bundesregierung und Arbeitsagentur - die Einführung des § 16a hinbekommen, um den Personenkreis der Langzeitarbeitslosen in den Fokus zu rücken. Das muss ich einmal ausdrücklich loben, Damit kann man sehr viel gestalten und erreichen, vor allem mit dem Instrument der entfristeten Förderung. In der anvisierten Personengruppe finden sich auch sehr viele Menschen mit Behinderungen wieder. Da meine ich, könnten auch Werkstatt-Träger gute Angebote entwickeln und realisieren.

Der letzte Rechtskreis, den ich ansprechen möchte, ist die Eingliederungshilfe. Diese ist einer der wesentlichen Nutznießer, wenn Menschen mit Behinderungen im allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt sind. Hier brauchen wir im Mitteleinsatz deutlich mehr Flexibilität und Beweglichkeit. In einigen Bundesländern werden hier bereits Konzepte entwickelt und auch Modelle erprobt, in denen Mittel der Eingliederungshilfe zur Förderung des Eintritts in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingesetzt werden. Die ersten Kosten-Nutzen-Analysen sind bereits sehr positiv. Da lassen sich weitere erhebliche Potenziale erschließen.

Die Übergänge von der Werkstatt für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt sind nicht einfach zu erreichen und in der Mehrzahl der Fälle auch unrealistisch. Die Vermeidung von Werkstatt-Zugängen und auch der Wechsel in reguläre Beschäftigung sind leichter und effektiver zu gestalten, wenn die Arbeitsplätze näher im Umfeld der Werkstatt für behinderte Menschen organisiert sind. Dann wäre die Werkstatt nicht mehr nur Werkstatt im klassischen Sinne, sondern sie würde sich zu einem Systemanbieter mit vielfältigen Angeboten entwickeln. In Kooperation mit Fachdiensten und Integrationsfirmen lässt sich die Durchlässigkeit besser organisiert und es kann und den Bedürfnissen der behinderten Menschen nach vielfältigeren Beschäftigungsangeboten besser entsprochen werden. Darin liegt die Zukunft - wesentliche Voraussetzung ist hier eine Reform der Werkstättenverordnung und die Flexibilisierung der Finanzierungsinstrumente.

Danke schön.

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