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spezial 4: Kongress CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 10. Oktober 2007: Was behindert Arbeit?
Themenblock I
Klaus Peter Lohest: Leiter der Abteilung Soziales im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz

Frage an Herrn Lohest: Als nächstes Herr Klaus Peter Lohest, Abteilungsleiter im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen in Rheinland-Pfalz. Das Land Rheinland-Pfalz erprobt gerade das Modell Persönliches Budget für Arbeit. Welches Fazit können Sie ziehen?

Ich beginne mit einem Zitat eines Menschen, der das Persönliche Budget für Arbeit hat. Er arbeitet in einer Firma für Blechtechnologie und sagt: "Die Arbeit gefällt mir gut, die Mitarbeiter sind hilfsbereit und ich habe das Gefühl, das meine Arbeit geschätzt wird. Mein Tätigkeitsfeld ist umfangreich, ich führe aus: Schutzgasschweißen, bohren, ich fertige Teile zum Versand und verpacke, etc. Ab 2006 wurde ich als Mitarbeiter übernommen, so verdiene ich mehr Geld, denn mein Ziel ist eine eigene Wohnung. Es ist ein schönes Gefühl, in freier Wirtschaft zu arbeiten."

Soweit ein Budgetnehmer. Rheinland-Pfalz ist Musterland für Budgets, wir haben 1998 damit in der Eingliederungshilfe begonnen und haben bisher über 2.400 Persönliche Budgets. Wir haben Budgets eingeführt, weil wir Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung ermöglichen wollen.

Bei unserem neuen Budget, dem Budget für Arbeit ist zentral, dass Mittel der Eingliederungshilfe für die Finanzierung des Nachteilsausgleichs auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwandt werden. Der Arbeitgeber zahlt 30 % des Bruttolohnes, weil wir davon ausgehen, dass die Menschen aus den Werkstätten eine Arbeitsfähigkeit von 30 % haben. Das Integrationsamt und die örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger zahlen den Rest. Wir haben in der Sozialhilfe noch eine geteilte Zuständigkeit. Ambulante Leistungen zahlt ausschließlich der örtliche Sozialhilfeträger, teilstationäre und stationäre je zur Hälfte der örtliche und überörtliche Sozialhilfeträger. Das stellen wir 2010 um, dann wird die Sozialhilfe bis auf ganz wenige Ausnahmen kommunalisiert. Die rechtliche Basis für das "Budget für Arbeit" ist das SGB XII. Das gibt dem überörtlichen Träger die Möglichkeit, zu den Leistungen beizutragen.

Es ist eine personenzentrierte Leistung, weil sie am Einzelnen und seinen Gegebenheiten anknüpft. Die Vorteile für die Budgetnehmer: Sie haben einen Arbeitnehmerstatus, sie sind im Betrieb, sie erhalten einen Tariflohn, sie sind sozialversichert, bis auf die Ausnahme bei der Arbeitslosenversicherung. Auch der Sozialhilfeträger hat Vorteile, weil es ein Modell ist, das nicht Mehrausgaben verursacht. Wir verzeichnen sogar eine leichte Minderausgabe bei der Eingliederungshilfe. Wir haben in fünf Kommunen über 40 Persönliche Budget-Empfängerinnen und Empfänger und erwarten noch weitere, nachdem das Budget inzwischen landesweit eingeführt ist. Was wir dringend brauchen - nicht nur für diesen Bereich - ist ein nachhaltiges, dauerhaftes Finanzierungssystem außerhalb der Ausgleichsabgabe. Die Ausgleichsabgabe ist endlich. Auch wir können das nicht in dem Maße fördern, wie wir es tun. Deshalb muss auf Bundesebene eine Lösung gefunden werden, die analog des SGB II, § 16a eine dauerhafte Finanzierung für einen Nachteilsausgleich zulässt.

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