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spezial 4: Kongress CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 10. Oktober 2007: Was behindert Arbeit?
Themenblock I
Klaus Oks : Bereichsleiter Aktive Arbeitsmarktförderung der Bundesagentur für Arbeit

Praktische Fragen sind wichtig, darüber reden wir noch. Ich begrüße Herrn Oks. Wie stehen Sie als Vertreter der Bundesagentur für Arbeit zu der Kritik?

Vielen Dank. Es wurden Vorwürfe zu unterschiedlichen Bereichen genannt. Ich will mich auf den Einstieg in die Werkstatt für behinderte Menschen beschränken und insbesondere auf den Aspekt der Berufsberatung eingehen. Es wurde gesagt, dass die Qualität nicht vorhanden ist, um behinderte Menschen richtig vorzubereiten.

Das will ich so nicht stehen lassen. Im Bereich der Förderschulen führen wir in großem Umfang Beratungen für die Schüler und Eltern durch. Mit jedem behinderten Jugendlichen werden mehrere Gespräche geführt und in fast allen Fällen zur Unterstützung der Entscheidung Fachgutachten eingeholt. Erst dann wird entschieden, ob für eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeits- oder Ausbildungsmarkt ausreichend Chancen bestehen, ob eine berufsvorbereitende Maßnahme erforderlich ist oder die Aufnahme in die Werkstatt für behinderte Menschen die beste Lösung ist. Es handelt sich hierbei immer um Prognosen, die nicht einfach vorzunehmen sind. Teilweise unterstützen der Wunsch der Eltern und der Besuch von Praktika in den WfbM während der Schulzeit die Tendenz zur Aufnahme in eine Werkstatt.

Wir sehen auch, dass sich ein Teil der Jugendlichen im Grenzbereich bewegt. Von vornherein ist auch mit den Fachgutachten nicht immer eindeutig zu entscheiden, ob der Fall besser in einer Werkstatt oder in einem anderen Bereich integriert werden kann. Für diese Grenzfälle sehen wir die Möglichkeit vor, durch eine Clearing-Maßnahme im Vorfeld der Werkstatt die Eignung der Jugendlichen genauer zu klären. In Abstimmung mit den Ländern und dem BMAS konzipiert die BA gerade diese Maßnahmen. Wir werden damit im Jahr 2008 starten. Jugendliche, bei denen unsicher ist, ob sie eine Ausbildung oder Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen können, werden in den Vorschaltmaßnahmen getestet. Immer, wenn die Chance der Integration außerhalb der Werkstatt erkennbar ist, soll diese Variante den Vorrang haben. Damit sehen wir die Möglichkeit, bisher unklare Fälle nicht erst in die Werkstatt gehen zu lassen.

Für die Vermittlung aus der Werkstatt heraus stehen die speziellen Teams der Agentur zur Verfügung. Die Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen wir, wenn Wunsch und Eignung des Betroffenen erkennbar vorhanden ist.

Ich möchte noch auf eine Frage eingehen, die die Eingliederungszuschüsse betraf. Es wurde gesagt, diese wurden von der Bundesagentur herunter gefahren. Eine Anmerkung zur Richtigstellung: Wir haben in den Jahren bis 2004 (vor der Trennung von SGB II und SGB III) für Eingliederungszuschüsse etwas über 200 Millionen Euro pro Jahr ausgegeben. Nach der Trennung in die Rechtskreise sind im Haushalt für 2007 144 Millionen Euro Eingliederungszuschüsse für Schwerbehinderte bei den Agenturen für Arbeit und 50 Millionen für Schwerbehinderte aus dem Rechtskreis SGB II vorgesehen. Für beide Rechtskreise sind damit fast die gleichen Mittel wir vor der Rechtsänderung eingeplant. Wir gehen davon aus, dass die geplanten Mittel wegen des starken Rückgangs an arbeitslosen Schwerbehinderten nicht vollständig ausgegeben werden.

Häufig wird nur auf die 144 Millionen Euro aus dem Bereich der Bundesagentur für Arbeit geschaut. Der Anteil der arbeitslosen Schwerbehinderten, die bei den Agenturen für Arbeit betreut werden, ist deutlich geringer geworden. Für diese Personen wurde die Förderung für diesen Personenkreis nicht reduziert. Für die Schwerbehinderten im Rechtskreis SGB II ist die Förderung von 20 Millionen Euro im Jahr 2005 auf 50 Millionen Euro in 2007 angestiegen. In Kürze wird voraussichtliche das Niveau der Vergangenheit erreicht sein.

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