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Gleich weiter mit Herrn Oks. Er ist Bereichsleiter Aktive Arbeitsförderung der Bundesagentur für Arbeit im Bereich des SGB III. Herr Oks beschäftigt sich mit Themen der Berufsberatung, Rehabilitation und aktiver Arbeitsförderung.
Sie haben gehört, dass es Probleme gibt, mit den wechselnden Mitarbeitern in den Agenturen. Das fehlen von Fachkenntnissen bei den Mitarbeitern wird von vielen Seiten bemängelt. Welche Probleme sehen sie? Wie könnte man das ändern?
Klaus Oks, Bereichsleiter für den Bereich Aktive Arbeitsförderung im Bereich des SGB III bei der Bundesagentur für Arbeit
Vielen Dank für die Möglichkeit auf die Fragen in dieser Form einzugehen. Ich möchte ihnen dazu die Sichtweise der BA darstellen.
Die Vorwürfe über das häufig wechselnde Personal und die Fachkompetenz der Mitarbeiter, sind zum Teil zutreffend. Dieses Problem ist u. a. durch die veränderte Rechtsgrundlage bei der Betreuung der schwerbehinderten Arbeitslosen entstanden. Seit Einführung des SGB II werden die Schwerbehinderten nicht mehr an einer Stelle in der Arbeitsagentur, sondern getrennt betreut. In der ersten Zeit der Arbeitslosigkeit während des Bezuges von ALG I sind die Agenturen für Arbeit und während des Bezuges von Arbeitslosengeld II die ARGEn oder zugelassen kommunalen Träger zuständig. Bei den Trägern der Grundsicherung mussten neue Mitarbeiter mit dieser Aufgabe betraut werden oder sogar ganz neu eingestellt werden. In dieser Situation waren leider Qualitätsverluste nicht ganz zu vermeiden. Das soll nicht so bleiben. Die BA hat das Ziel in den Agenturen und ARGEn der Anteil der befristeten Mitarbeiter zu reduzieren, um einen häufigen Wechsel der Ansprechpartner einzudämmen. Darüber hinaus qualifizieren wir die neu eingesetzten Mitarbeiter mit den erforderlichen Kompetenzen für eine sachgerechte Vermittlung.
Wir haben außerdem grundsätzliche Veränderungen auf den Weg gebracht um die Qualität der Dienstleistungen zu verbessern. Zurzeit werden die Handlungsprogramme für Rehabilitation und Vermittlung Schwerbehinderter eingeführt. Damit werden die Prozesse in den Agenturen nach einer einheitlichen Systematik mit einheitlichen Qualitätsstandards gestaltet. Für die Arbeitslosen erkennbar steht mehr Zeit für Beratung zur Verfügung und die Zusammenarbeit aller im Vermittlungsprozess beteiligten Stellen wird verbessert. Durch diese Maßnahmen können der Unterstützungsbedarf für die Schwerbehinderten besser analysiert und die notwendigen Integrationsstrategien eingeleitet werden.
Gleichzeitig werden wir in den Agenturen beim Arbeitgeber-Service Veränderungen einführen: Der Bereich wird personell verstärkt, so dass eine größere Anzahl Mitarbeiter für die Vermittlung eingesetzt werden. Die für die Schwerbehinderten zuständigen Vermittler arbeiten in Zukunft enger mit arbeitgeberorientierten Vermittlern zusammen und erhalten früher Informationen über Stellen, die auch für Schwerbehinderte in Frage kommen. Wir gehen davon aus, dass der verbesserte Austausch deutlich zu einer besseren Integration der Schwerbehinderten beiträgt.
Zu den Förderangeboten: In der Einführungsphase SGB II war ein gewisser Rückgang bei den Eingliederungszuschüssen zu verzeichnen. Im Moment steigt die Zahl der Förderfälle deutlich an und auch die hierfür eingesetzten Mittel haben fast wieder das Niveau aus dem Jahr 2004 erreicht. Nach dem Rückgang können wir jetzt wieder auf eine steigende Tendenz verweisen. Wir werden wieder mehr Förderfälle haben, wenn durch die Förderung der Einstellung zusätzliche Integrationen realisiert werden.
Wie kann der Einsatz der Mittel verbessert werden? Wir schulen mit den Handlungsprogrammen die Mitarbeiter in allen Bereichen der Vermittlung und den Unterstützungsmöglichkeiten. Es werden also die Kompetenzen verbessert und unsere Mitarbeiter können noch sachgerechter über Anträge entscheiden. Bis Ende 2008, Anfang 2009 werden diese Schulungen in allen Agenturen durchgeführt.
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