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spezial 4: Kongress CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 10. Oktober 2007: Was behindert Arbeit?
Themenblock II
Michael Pflügner: Bereichsleiter Produktbetreuung/Eingliederungsleistungen SGB II der Bundesagentur für Arbeit

Nun zu Michael Pflügner von der BA. Herr Pflügner kümmert sich um Fragen im Bereich des SGB II. Was erschwert die Vermittlung behinderter Arbeitssuchender denn?

Grüß Gott. Von meiner Seite, nur zum Verständnis: Herr Oks deckt den Bereich SGB III ab und ich den Bereich SGB II.

Wichtig ist - und was zu wenig gewürdigt wird - mit dem SGB II haben wir eine Wertentscheidung getroffen, nämlich darüber wie soziale Teilhabe organisiert werden soll. In Deutschland haben wir uns dazu entschieden, dies über die Organisation von Arbeit zu tun und nicht nur über die bloße Zahlung von Leistungen aus unterschiedlichen Sicherungssystemen. Die Definition von Erwerbsfähigkeit ist im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern sehr weit gefasst. und bedeutet, dass viele Personen in das arbeitsmarktliche System einbezogen werden, deren Beschäftigungsfähigkeit eingeschränkt ist. Dies stellt spezielle Anforderungen.

Weiterhin führt die Entscheidung des SGB II zu einem positiven institutionellen Zwang, dass die Träger der Grundsicherung, BA und Kommune, zusammen arbeiten müssen. Das führt dazu, dass man Netzwerke bilden muss. Im Bereich der Vermittlung behinderter Menschen ist das ein zentraler Punkt, da vielfach erst durch die Verzahnung unterschiedlicher Förderleistungen nachhaltige Erfolge erzielt werden können.

Wie ist nun der Befund in der Umsetzung des SGB II im Schwerbehindertenbereich? Insgesamt können wir einen Rückgang der Arbeitslosigkeit von 9,8 % bei schwerbehinderten Arbeitslosen verzeichnen. Sicherlich gibt es hier regionale Unterschiede. Der Kollege aus Hamburg wird im Verlauf der Veranstaltung noch mehr dazu sagen. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter ist jedoch geringer als der Rückgang insgesamt.. Wodurch kommt das? Neben arbeitsmarktlichen Aspekten liegt sicherlich ein Grund darin, dass wir die Vermittlung noch nicht optimal organisiert haben. Es dauert bis die Mitarbeiter die Fähigkeiten aufgebaut haben, Netzwerke entstehen und Qualifikationen vorliegen. Das ist ein Ansatzpunkt an dem wir nachhaltig arbeiten müssen. Es gibt viele gute Beispiele, wie wir erfolgreich sein können.

Was ist zu tun? Wir halten es seitens der BA für nötig, die Kompetenzen in Richtung Vermittlung Schwerbehinderter organisatorisch zu bündeln. Für die bessere Betreuung sollen in den ARGEn besondere Stellen geschaffen werden, die sich um die Integration Schwerbehinderter kümmern. Das ist bereits gesetzlich im § 104 SGB IX für die Agenturen vorgeschrieben, aber nicht für die Arbeitsgemeinschaften und zugelassenen kommunalen Träger. Eine solche Verpflichtung zur Schaffung besonderer Stellen ist auch im SGB II erforderlich. Wir empfehlen seitens der BA das gesetzlich zu regeln. Weiterhin müssen wir die Netzwerke weiter ausweiten. und die Übergänge von unterschiedlichen Formen der Arbeit niederschwelliger gestalten.

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