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Das Befremden zwischen erwachsenen Menschen mit und ohne Behinderungen rührt zu großen Teilen daher, dass sie sich schon seit dem Kindesalter nicht mehr begegnen. In vielen Bundesländern erfolgt die Trennung bereits im Kindergarten. Bundesweit gehen nur ca. 13 % aller Kinder mit Förderbedarf in eine allgemeine Schule. Wie sollen sich demokratisches Zusammengehörigkeitsgefühl, Wertschätzung, Solidarität, gemeinsame Verantwortung unter diesen Umständen entwickeln?
Zwar haben die Integrationsfachdienste nach dem SGB IX unter anderem die Aufgabe diesen Übergang zu gestalten, aber es gibt bisher keine finanzielle Grundlage dafür. Dabei könnten schon während der Schulzeit Fähigkeitsprofile erstellt und über Praktika in Betrieben Kontakte in den allgemeinen Arbeitsmarkt geknüpft werden. Einzelne Projekte zeigen die Wirksamkeit dieser Strategie. Leider absolvieren viel zu viele Jugendliche mit Förderbedarf ihre Schulpraktika ausschließlich in Werkstätten, weil Schulen sich außer Stande sehen ohne Unterstützung Praktika in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes anzubahnen.
Bisher gibt es für Menschen, die als nicht erwerbsfähig gelten, nur die Werkstatt für behinderte Menschen als teilstationäres Angebot zur Teilhabe am Arbeitsleben. Daneben muss ein unabhängig von Art und Schwere der Behinderung zugängliches ambulantes Angebot treten. Gebraucht wird ein verlässlicher, abgesicherter, regelfinanzierter, ambulant unterstützter Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt für diejenigen, die diesen Weg gehen wollen. Individuelle Unterstützung nach Maßgabe des Einzelfalles muss sichergestellt werden. Erst dadurch wird der Grundsatz "ambulant vor stationär" in diesem Bereich praktikabel und glaubwürdig.
Die Erfahrungen mit Unterstützter Beschäftigung zeigen, dass und wie Menschen mit gravierenden Behinderungen Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt finden und dauerhaft halten können. Die Instrumente sind vorhanden. Sie müssen bezahlt und angewandt werden.
Positiv ist zu vermerken, dass die Methode der Unterstützten Beschäftigung nun in die Sozialgesetzgebung Einlass finden soll. Das unterstützen wir.
Viele Eltern hoffen, mithilfe des Persönlichen Budgets für Arbeit ihre Söhne und Töchter auf neue Wege begleiten zu können. Aber: Es gibt erheblichen Regelungsbedarf, etwa was den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Status dieser Beschäftigten angeht. Außerdem fehlt es allüberall an Angeboten zur ambulanten Unterstützung. Hier tut Strukturentwicklung not. Junge Leute und ihre Eltern dürfen nicht allein gelassen werden mit der Umsetzung des Persönlichen Budgets. Wir brauchen unabhängige begleitende Beratung.
Arbeitgeber, die Menschen mit umfangreicher Behinderung beschäftigen wollen, müssen eine angemessene Unterstützung erhalten. Zeitlich begrenzte Eingliederungszuschüsse, die an tariflichen Löhnen orientiert sind, reichen nicht aus, um Menschen mit umfangreicher Behinderung beruflich dauerhaft zu integrieren.
Wenn man dem Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik folgt und Teilhabe und Selbstbestimmung zum Maßstab für Hilfen macht, müssen viele Wege möglich sein. Menschen mit Behinderungen können nicht mehr von Kostenträger- oder Anbieterseite in bestehende Maßnahmen sortiert werden, sondern entwerfen ihre Biografie selbst - in dem Maße, wie jeder andere hier im Saal auch. Wissen und Erfahrung, Methoden und Instrumente, Strukturen und finanzielle Mittel müssen so eingesetzt werden, dass sie dabei unterstützen. Das erfordert viel Umdenken bei allen Beteiligten.
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