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spezial 4: Kongress CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 10. Oktober 2007: Was behindert Arbeit?
Anhang: Stellungnahmen der Podiumsteilnehmer
Themenblock I: Stellungnahme von Anton Senner

Zur Entwicklung der Schnittstelle WfbM - Allgemeiner Arbeitsmarkt


Nach der Wiedervereinigung 1991 bis zum Jahr 2004 hat sich die Zahl der hilfeberechtigten behinderten Menschen verdoppelt und der Umfang der Eingliederungshilfe auf 11,5 Mrd. € verdreifacht (BT-Drucksache 16/808 vom 6.3.2006). Die Entwicklung der Förderschulen mit Zuwächsen von bis zu 81% in den letzten 10 Jahren zeigt eine Fortdauer dieser Entwicklung an (Dr. Baur, BAGüS, 3./4.04. 2006).

Wir sind sicher, dass für einen größeren Teil behinderter Menschen als bisher die Teilhabe am 1. Arbeitsmarkt realisiert werden kann, wenn die hierfür notwendigen Instrumente entwickelt und deren Finanzierung bereitgestellt werden.

Da dieser Zugang nicht für alle Menschen offen steht, wird in den Werkstätten für besonders schwer behinderte Menschen ein passgenaues Arbeitsangebot bereitgehalten. Grundlage dieser Beschäftigungsform ist ein gesetzlich fundierter Rechtsanspruch, der unersetzbar ist. Insofern sind unserer Vorschläge als Ergänzung zu diesem Ansatz zu verstehen.

Wir sehen die Zukunft der Werkstatt und die Verbesserung der Teilhabe am Allgemeinen Arbeitsmarkt in einigen zentralen Entwicklungssträngen:


1. Konzentration:


Das im Vergleich zu anderen Instrumenten aufwendige Angebot der Werkstatt wird seine gesellschaftliche Akzeptanz und Legitimität nur erhalten, wenn es sicherstellt, dass der tatsächlich bedürftige Personenkreis in den Genuss der Leistungen kommt. Aufgrund der eingangs beschriebenen Entwicklung besteht hier kein Grund zur Annahme einer schwindenden Bedarfslage. Andererseits kann in der Werkstatt nicht das Arbeitsmarktrisiko schwerbehinderter Menschen aufgefangen werden kann.

Eine Vielzahl von Projekten und Initiativen von Werkstattträgern (z.B. die "Agentur für angepasste Arbeit" in Hessen) weisen Wege auf, die eine wesentlich größere Durchlässigkeit des Werkstattangebots bewirken können.


2. Integrationsfirmen im Angebotsportfolio:


Alternative Arbeitsmöglichkeiten für Werkstattbeschäftigte sind umso attraktiver und erreichbarer, je näher sie an der Werkstatt angesiedelt sind. Aufgrund der engen Verbindungen zur Wirtschaft bietet es sich an, dass die Werkstatt selbst in stärkerem Maß unternehmerisch agiert.

Jeder Werkstattträger sollte deshalb eine Integrationsfirma selbst betreiben oder eng mit einer kooperieren. So ist am ehesten sicherzustellen, dass das volkswirtschaftlich kostengünstigere Instrument des Integrationsprojekts hinreichend ausgebaut wird und entsprechende Übergänge realisiert werden. Über Zielvereinbarungen kann die Entwicklung der Platzzahlen gesteuert werden. In einigen Regionen werden schon heute neue Bedarfe - bei eingefrorenen Werkstattplätzen - über den Ausbau von Integrationsprojekten befriedigt. Dies fordert den Werkstattträger quasi automatisch, Übergänge in den Integrationsbetrieb zu generieren, um Werkstattplätze für neue Nachfrage "frei" zu bekommen.

Voraussetzung für diesen Weg ist die Entwicklung neuer Förderinstrumente, da die Mittel der Ausgleichsabgabe als bislang wesentlichem Finanzier in diesem Bereich ausgeschöpft sind. Das Modell des Landes Rheinland-Pfalz ist hier richtungweisend, das Mittel der Eingliederungshilfe entsprechend einsetzt und damit nachweislich kostendämpfende Effekte erzielen konnte.

Nach einer Studie des MASFG in Rheinland-Pfalz (2006) kostet die Beschäftigung in einem Integrationsprojekt gesamtfiskalisch gesehen im Saldo für alle Kostenträger max. 1.800,- € p.a. und damit deutlich weniger als die Finanzierung von Arbeitslosigkeit.


3. Unterstützte Beschäftigung in gestuften Strukturen:


Über abgestufte Eingliederungsschritte (Praktika, Außenarbeitsplätze, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze) sind die Möglichkeiten der regionalen privaten Wirtschaft, soweit gegeben, zu nutzen. Erfolg versprechend ist dieser Weg allerdings nur, wenn langfristig angelegte Minderleistungsausgleiche und ein verlässliches begleitendes Unterstützungsangebot für die Wirtschaft bereitgestellt werden. Als Beispiel kann hier die jüngste Novellierung des SGB II, § 16.a. dienen, in der der Fördertatbestand einer entfristeten öffentlich geförderten Beschäftigung für einen arbeitsmarktfernen Personenkreis eingeführt wurde.


4. Verstärkte Ambulantisierung des Berufsbildungsbereichs:


Der Eingangs- und Berufsbildungsbereich muss nicht zwingend in der Werkstatt erfolgen. Als traditioneller Partner der Förderschulen sind die Träger gefordert, den Abgangsschülern auch - oder vielleicht sogar in erster Linie - Erfahrungswelten in Orten des Allgemeinen Arbeitsmarktes zu eröffnen. Wahlfreiheit erschließt sich für die konkrete Einzelperson nur, wenn sie die Möglichkeit hat, Alternativen kennen zu lernen und diese zu bewerten.

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