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spezial 4: Kongress CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 10. Oktober 2007: Was behindert Arbeit?
Anhang: Stellungnahmen der Podiumsteilnehmer
Themenblock I: Stellungnahme von Klaus Peter Lohest

Thesen zur Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben



  1. Trotz des durch das SGB IX eingeleiteten Paradigmenwechsels ist das derzeitige Instrumentarium nicht ausreichend, um auch für behinderte Menschen eine vorrangige Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

  2. Notwendig ist, jenseits der Leistungen der Integrationsämter aus der Ausgleichsabgabe gesetzliche Rahmenbedingungen für die Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen, die eine dauerhafte Unterstützung benötigen (Nachteilsausgleiche).

  3. Es sind Alternativen zu einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu schaffen, indem gegenwärtig an die Institution Werkstatt gekoppelte Leistungen an den Teilhabebedarf der Person geknüpft werden. Hierzu gehört die Schaffung gleicher sozialversicherungsrechtlicher Regelungen für behinderte Menschen mit demselben Teilhabebedarf, unabhängig davon, ob die Hilfe in einer Werkstatt oder durch andere Maßnahmen erfolgt.

  4. Die Rahmenbedingungen einer Werkstatt für behinderte Menschen müssen verändert werden, wie die rechtliche Trennung des Eingangsverfahrens und die Weiterentwicklung zu einem Clearingverfahren sowie des Berufsbildungsbereiches zu modularen Ausbildungsabschnitten, die zum Beispiel bei Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes oder bei arbeitsmarktnahe (Bildungs-) Träger erbracht werden können.

  5. Werkstätten sind stärker zu verpflichten, ein Integrationsmanagement einzurichten, Übergänge aus der Werkstatt durch Schaffung von Praktikums- und Außenarbeitsplätzen in Betrieben zu fördern, neben der Werkstatttätigkeit den Beschäftigten stunden-, tage-, wochen- oder monatsweise Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen (Arbeitsplatzsplitting).

  6. Eine besondere Bedeutung hat die Schnittstelle "Übergang Schule - Beruf". Ziel muss sein, bereits frühzeitig dem jetzigen Automatismus eines Wechsels aus der Förderschule in die Werkstatt für behinderte Menschen auch durch geeignete schulische Regelungen und Maßnahmen entgegenzuwirken. Ein Element dabei sind die Überlegungen der Bundesregierung, einen rechtlichen Rahmen für die sogenannte "Unterstützte Beschäftigung" zu schaffen.

  7. Das gegenwärtige Angebot an berufsvorbereitenden Maßnahmen bedarf der qualitativen Verbesserung und Erweiterung, damit dieses auch der Personengruppe der erheblich leistungsgeminderten Menschen gerecht wird.

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