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spezial 4: Kongress CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 10. Oktober 2007: Was behindert Arbeit?
Anhang: Stellungnahmen der Podiumsteilnehmer
Themenblock I: Stellungnahme Stephan Hirsch
Stellungnahme der BAG:WfbM zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
Die BAG:WfbM ist grundsätzlich der Überzeugung, daß es keine unterschiedlichen Arbeitswelten gibt. Der im Sozialgesetz verwendetet Begriff der Teilhabe am Arbeitsleben drückt nachhaltig aus: Die Abstufung in erster, zweiter, dritter...Arbeitsmarkt ist entbehrlich. Der sogenannte allgemeine Arbeitsmarkt ist durch bestimmte Kriterien beschrieben. Die Teilhabe am Arbeitsleben in der Werkstatt kennt ebenfalls ihre Bestimmungsmerkmale. Für behinderte Menschen resultiert in beiden Formen keine andere Art der Tätigkeit. Jedoch sind die Unterstützungsleistungen unterschiedlich, die beide Formen gewähren. Es ist nach Auffassung der BAG:WfbM für die Beschäftigten in Werkstätten diskriminierend, wenn das Arbeitsverhältnis des allgemeinen Arbeitsmarktes a priori gesetzt wird. Die Forderung der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung "Nicht ohne uns über uns" bewahrheitet sich offensichtlich auch bei der Diskussion über Teilhabe am Arbeitsleben. Der Aspekt der Wahlfreiheit wird gesamten Kontext verengt dargestellt, der Aspekt der Arbeitszufriedenheit und der Arbeitsplatzidentität vernachlässigt.
Die BAG:WfbM ist ebenfalls der Auffassung, daß die Möglichkeiten des Übergangs von Werkstattplätzen in Integrationsprojekte oder in den sogenannten allgemeinen Arbeitsmarkt begrenzt sind. Deshalb wiederholt die BAG:WfbM ihre Empfehlungen:
- Werkstätten verfügen über qualifiziertes Personal (Meister, Sozialpädagogen, Arbeitserzieher) und vielfältige Arbeitsbereiche. Trotzdem dürfen sie nicht ausbilden. Grund scheint die (falsche) Auffassung, voll erwerbsgeminderte Menschen könnten keine Ausbildung absolvieren. Hier sind die Verantwortlichen aufgefordert, die strukturelle Diskriminierung von Beschäftigten in Werkstätten aufzuheben, um Übergänge zu ermöglichen.
- Eine zumindest dreijährige berufliche Bildung im Berufsbildungsbereich der Werkstätten muß endlich verbindlich werden. Dabei muß sichergestellt werden, daß die Qualifizierungsabschlüsse der Werkstatt so anerkannt sind, daß andere Qualifizierungsformen darauf aufbauen können. Die jährlich 25.000 Teilnehmer des Berufsbildungsbereichs erhöhen ihre Chancen am Arbeitsmarkt wesentlich durch anerkannte Abschlüsse.
- Die bereits seit 1980 in der Werkstättenverordnung vorgesehene Wiederholung der Förder- und Bildungszeiten im Berufsbildungsbereich sollte endlich auch leistungsrechtlich ermöglicht werden.
- Die Übergänge zwischen dem Berufsbildungsbereich der Werkstätten, den Berufsbildungs und Berufsförderungswerken müssen einfacher und offener gestaltet werden.
- Der Übergang aus dem Arbeitsbereich in Berufsförderungswerke und Integrationsprojekte muß vereinfacht werden.
- Der vollständige oder zeitweilige Wechsel vom Berufsbildungsbereich der Werkstätten auf betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungsplätze der Erwerbswirtschaft und zurück in die Werkstätten muß erleichtert werden.
- Die berufsbildenden Angebote von Sonder und Integrationsschulen (Werkstufen) mit denen der Werkstätten sollte endlich curricular miteinander verbunden werden.
- Die dauerhafte Anstellung von Werkstattbeschäftigten in Integrationsprojekten oder auf dem üblichen allgemeinen Arbeitsmarkt, deren persönliche Bedingungen und fachliche Qualifikation das zulassen, sollte durch folgende Maßnahmen erleichtert werden:
- Verbesserung der Übergänge für behinderte Menschen aus öffentlich geförderten Einrichtungen in die Erwerbswirtschaft,
- staatliche Nachteilsausgleiche für die Anstellung von Werkstattbeschäftigten z. B. durch finanzielle Zuschüsse zum Einkommen und sozialversicherungsrechtliche Entlastungen der einstellenden Unternehmen durch Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten,
- Anrechnung von bereitgestellten Praktikumsplätzen auf die Ausgleichsabgabe von Unternehmen,
- den Werkstätten muß es ermöglicht werden, Integrationsarbeitsplätze für schwerbehinderte Arbeitnehmer zu schaffen,
- die Integrationsfachdienste sind stärker in die Beratung von Werkstattbeschäftigten einzubeziehen,
- wir empfehlen, die Prämien der Integrationsfachdienste zu erhöhen, wenn sie Werkstattbeschäftigte auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermitteln,
- die Rehaberater der Arbeitsagenturen sind stärker in die Karriereplanung der Werkstattbeschäftigten einzubeziehen. Vermittlung in Arbeitsverhältnisse ist Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit und nicht der Werkstätten. Werkstätten haben jedoch die Aufgabe, geeignete Personen durch geeignete Maßnahmen auf eine Vermittlung vorzubereiten.
- die Möglichkeit von Arbeitsplatzsplitting muß geschaffen werden (arbeiten in der Werkstatt UND auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt)
- Integrationsprojekte müssen dauerhaft gefördert werden. Die Erfolge in Hessen zeigen, daß gesicherte Beschäftigung dann möglich ist.
- das Budget für Arbeit aus Rheinland-Pfalz ist ein weiterer Baustein, Beschäftigten aus Werkstätten den Übergang auf den sogenannten allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
- Träger von Werkstätten können als Kompetenzzentren für Arbeit auch anderen Bevölkerungsteilen Angebote machen. Die arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumentarien sollten darauf überprüft werden, wie sie für Werkstattträger gangbar gemacht werden können.
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