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spezial 4: Kongress CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 10. Oktober 2007: Was behindert Arbeit?
Anhang: Stellungnahmen der Podiumsteilnehmer
Themenblock I: Stellungnahme Stephan Hirsch

Stellungnahme der BAG:WfbM zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben


Die BAG:WfbM ist grundsätzlich der Überzeugung, daß es keine unterschiedlichen Arbeitswelten gibt. Der im Sozialgesetz verwendetet Begriff der Teilhabe am Arbeitsleben drückt nachhaltig aus: Die Abstufung in erster, zweiter, dritter...Arbeitsmarkt ist entbehrlich. Der sogenannte allgemeine Arbeitsmarkt ist durch bestimmte Kriterien beschrieben. Die Teilhabe am Arbeitsleben in der Werkstatt kennt ebenfalls ihre Bestimmungsmerkmale. Für behinderte Menschen resultiert in beiden Formen keine andere Art der Tätigkeit. Jedoch sind die Unterstützungsleistungen unterschiedlich, die beide Formen gewähren. Es ist nach Auffassung der BAG:WfbM für die Beschäftigten in Werkstätten diskriminierend, wenn das Arbeitsverhältnis des allgemeinen Arbeitsmarktes a priori gesetzt wird. Die Forderung der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung "Nicht ohne uns über uns" bewahrheitet sich offensichtlich auch bei der Diskussion über Teilhabe am Arbeitsleben. Der Aspekt der Wahlfreiheit wird gesamten Kontext verengt dargestellt, der Aspekt der Arbeitszufriedenheit und der Arbeitsplatzidentität vernachlässigt.



Die BAG:WfbM ist ebenfalls der Auffassung, daß die Möglichkeiten des Übergangs von Werkstattplätzen in Integrationsprojekte oder in den sogenannten allgemeinen Arbeitsmarkt begrenzt sind. Deshalb wiederholt die BAG:WfbM ihre Empfehlungen:


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