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Die Teilhabe behinderter Menschen und ihre berufliche Eingliederung hat für die Bundesregierung einen hohen Stellenwert. Das wird auch an den Aussagen in der Koalitionsvereinbarung deutlich. Dort ist vereinbart, dass die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung intensiviert werden soll. Wörtlich heißt es: "Wir wollen, dass mehr Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen ihren Lebensunterhalt im allgemeinen Arbeitsmarkt erarbeiten zu können".
Behinderte Menschen sollen die gleichen Chancen haben wie andere Menschen auch. Es gibt zur Zeit aber keinen gesetzlichen Fördertatbestand, der es ermöglicht, behinderte Menschen mit einem erheblichen Unterstützungsbedarf in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes einzugliedern. Dies hat zur Folge, dass es für junge Menschen, für die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung weder eine Ausbildung noch eine berufsvorbereitende Maßnahme in Betracht kommen, derzeit kaum Alternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt. Häufig werden die betroffenen Jugendlichen als werkstattbedürftig eingestuft und in eine Werkstatt aufgenommen, weil sie wegen ihrer Behinderung nicht unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes dort arbeiten können.
Erfahrungen aus Modellprojekten zeigen aber, dass auch diese Jugendlichen in Unternehmen beschäftigt werden können, wenn sie dort kompetent unterstützt werden. Eine solche unterstützte Beschäftigung wird bisher aber nur regional angeboten. Die Bundesregierung erarbeitet deshalb zusammen mit den Ländern und der Verbänden behinderter Menschen einen neuen Fördertatbestand "Unterstützte Beschäftigung". Damit soll für die behinderten Menschen, die die Herausforderung auf dem Arbeitsmarkt - mit kompetenter und individueller Unterstützung - annehmen wollen, eine verlässliche Grundlage geschaffen werden.
Die Förderung des Übergangs ist seit vielen Jahren Pflichtaufgabe der Werkstätten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür sind geschaffen. Die hinreichende Umsetzung ist bisher aber ausgeblieben. Obwohl zahlreiche ausgelagerte Arbeitsplätze eingerichtet wurden, um den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten, schaffen im Jahr weniger als 1 % der Werkstattbeschäftigten den Übergang.
Deshalb sind neue Wege zu überlegen. So könnten Integrationsfachdienste verstärkt in die Förderung des Übergangs einbezogen werden. Integrationsfachdienste könnten die behinderten Menschen bei der Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt begleiten. Mit dem Persönlichen Budget ist dies möglich. Der behinderte Mensch kann sich bei einem Integrationsfachdienst die begleitende Unterstützung einkaufen, die solange auf einem ausgelagerten Werkstattplatz durchgeführt wird, bis ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird.
Trotz Unterstützter Beschäftigung und stärkeren Anstrengungen für den Übergang wird es immer Menschen geben, die wegen ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Für diese Menschen sind auch künftig die Werkstätten der richtige Ort der Teilhabe am Arbeitsleben und in einer modernen Politik für behinderte Menschen unverzichtbar.
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