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Die "guten Arbeitsergebnisse" der Integrationsfachdienste (IFD) für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf werden im "Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen der Instrumente zur Sicherung von Beschäftigung und zur betrieblichen Prävention" (Juni 2007) hervorgehoben. Die Zahlen der Integrationsämter zeigen auf, dass Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen einen hohen Bedarf haben, die IFD-Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Allerdings ist festzustellen, dass die IFD nur in sehr geringem Umfang von den Arbeitsagenturen, den Arbeitsgemeinschaften und den zugelassenen kommunalen Trägern mit der Vermittlung arbeitsloser schwerbehinderter Menschen beauftragt werden. Auch die aktuellen Vergütungs- und Produktregelungen der Bundesagentur für Arbeit sind nicht fachgerecht und berücksichtigen nicht die mit allen Leistungsträgern vereinbarten Qualitätsstandards. In der Folge ist das zukünftige Angebot "IFD-Vermittlung" hoch gefährdet. Darauf verweisen die Aussagen der Länder, der Integrationsämter und sogar einzelner Arbeitsagenturen.
Zudem zeigt der Bericht der Bundesregierung auf, dass der Anteil der durch die IFD unterstützten Schüler mit 2,1% und der Werkstattbeschäftigten mit 1,7% stark unterrepräsentiert ist. Es wird daher darauf hingewiesen, dass die Einbindung der IFD durch die Agenturen für Arbeit bei der Berufsberatung und Berufsorientierung (vgl. § 110 Absatz 2 Nr. 1a) "verbesserungsbedürftig" ist. Vor allem aufgrund struktureller Defizite (wie mangelnde fachgerechte Beauftragung und Finanzierung sowie unzureichende Zuständigkeitsklärungen der Leistungsträger) sind die bisherigen Übergänge aus Schulen und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt äußerst gering.
Dass im Sinne des Wunsch- und Wahlrechts mehr zu erreichen ist, zeigen z.B. die Ergebnisse aus Baden-Württemberg. Dort wurden unter Federführung des Integrationsamtes verlässliche Rahmenbedingungen in Absprache mit den anderen Leistungsträgern, den zuständigen Ministerien und den Leistungsanbietern (Schule, WfbM, IFD u.a.) geschaffen. So konnten zwischen 2003 und 2006 die Vermittlungen von Menschen mit sog. geistiger Behinderung durch den IFD mehr als verdoppelt werden (von 122 auf 251 Personen). Eine wichtige Voraussetzung ist die optimale Vernetzung von Schule, WfbM, IFD, Leistungsträgern und ggf. weiteren Akteuren. Dies findet den konkreten Ausdruck in Form regionaler Berufswegekonferenzen, in denen für einzelne Schulabgänger die beruflichen Perspektiven zwischen allen Beteiligten geklärt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Ein solches Konzept ist prinzipiell auf andere Zielgruppen, wie z.B. Menschen mit psychischen Erkrankungen, übertragbar (Stichwort: Hilfeplankonferenz).
Die Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), eine gesetzliche Grundlage für Unterstützte Beschäftigung (im Folgenden UB) zu schaffen, kann ein weiterer wichtiger Schritt sein, um den Übergang aus den WfbM zu verbessern. Ziel von UB ist dauerhafte, bezahlte Arbeit in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes für Menschen mit Behinderung, die, um in diesen Betrieben arbeiten zu können, eine besondere Unterstützung benötigen. UB ist ein personenzentrierter und betriebsnaher Ansatz und enthält die Bausteine individuelle Berufsplanung, Akquisition von Praktikums- und Arbeitsplätzen, Job Coaching, Vermittlung und Stabilisierung eines Arbeitsverhältnisses.
In einer gemeinsamen Stellungnahme gehen die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorge (BIH) davon aus, dass bei entsprechenden Voraussetzungen, mindestens 5% der Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln wären bzw. die Werkstattaufnahme vermieden werden könnte. In diesem Zusammenhang verweisen beide Leistungsträger auf das Konzept der UB. Ein wichtiger (Zwischen-)Schritt bei der Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt können auch ausgelagerte Arbeitsplätze der WfbM sein.
Das Potential von UB belegt eine aktuelle Studie (Stefan Doose: "Unterstützte Beschäftigung: Berufliche Integration auf lange Sicht", Marburg 2006). Danach waren ca. 2/3 der vermittelten Arbeitnehmer/innen mit Lernschwierigkeiten (stark lern- und geistig behinderte Menschen) durchschnittlich neun Jahre nach ihrer Vermittlung noch in Arbeitsverhältnissen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Entscheidend für eine möglichst dauerhafte berufliche Integration ist es, die "Unterstützung so lange wie erforderlich" zu gewähren. UB ist nicht auf eine bestimmte Phase der beruflichen Teilhabe begrenzt, sondern besitzt übergreifende Gültigkeit (Schule-Qualifizierung-Betrieb). Benötigt werden umfassende rechtlich-konzeptionelle Lösungsansätze sowie gesicherte fachliche Qualitätsstandards.
In dem o.g. Konzept in Baden-Württemberg wird dargelegt, dass "mit dem Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt wesentlich behinderte Menschen (Anmerkung: die ansonsten in der WfbM arbeiten würden) nicht per se voll erwerbsfähig werden" und daher durchaus auf längerfristige Unterstützung angewiesen sein können. Zur Finanzierung dieser Unterstützung werden Modelle erprobt, in denen neben dem Integrationsamt auch der Träger der Sozialhilfe eingebunden ist. Hierbei werden Kostenvorteile für die Eingliederungshilfe im Vergleich zu einem Arbeitsplatz in der WfbM kalkuliert (vgl. "Budget für Arbeit" in Rheinland-Pfalz).
Generell geht es darum, ambulante Unterstützungsformen zur Teilhabe am Arbeitsleben konsequent zu stärken, auch unter Einbezug der Möglichkeiten des Persönlichen Budgets.
Ausführlichere Informationen zu den o.g. Themen finden Sie unter: bag-ub.de
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