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Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,
vielen Dank für Ihre Einladung und die Möglichkeit als Mitarbeiterin eines Berliner IFD hier Stellung nehmen zu dürfen.
Sie haben sich als CDU/CSU-Bundestagsfraktion das politische Ziel gesetzt, die Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung voranzubringen.
Dieses Ziel verfolgen Integrationsfachdienste auf der ganz praktischen Ebene - tagtäglich und ganz konkret, indem wir dazu beitragen, Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Arbeitnehmer nachhaltig zu sichern und indem wir erwerbslose Menschen mit Behinderung in Arbeit oder Ausbildung vermitteln. Darüber hinaus beraten wir Arbeitgeber und andere Kooperationspartner.
Wir tun dies unter den gegebenen Bedingungen erfolgreich, wie Sie auch dem Bericht der Bundesregierung vom Juni 2007 entnehmen können.
So vermittelten bspw. die Berliner IFDe in 2006 30% ihrer Klienten in Arbeit.
Diese Quote entspricht dem bundesweiten Durchschnitt und ist angesichts der Berliner Arbeitmarktsituation mit relativ hoher Erwerbslosigkeit m. E. ein gutes Ergebnis.
Analoges gilt für den Bereich Berufsbegleitung schwerbehinderter Arbeitnehmer - auch hier konnten in Berlin entsprechend des Bundesdurchschnittes zwei Drittel der Arbeitsverhältnisse gesichert werden.
Trotz dieser Erfolge sind die Teilhabemöglichkeiten behinderter Menschen am Arbeitsleben ebenso wie die Situation der Integrationsfachdienste selbst nach wie vor nicht zufriedenstellend:
Beispielhaft sei hier der Zugang zum IFD benannt.
So haben bislang zahlreiche behinderte Menschen keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten sich durch IFDe unterstützen zu lassen:
Für den Bereich Vermittlung sind dies
Im Bereich der Sicherung bestehender Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisse betrifft dies ebenfalls Behinderte Menschen ohne anerkannte Schwerbehinderung
Im Besonderen bei psychisch beeinträchtigten Menschen besteht ein notwendiger und frühzeitiger Unterstützungsbedarf um die Integration und den Verbleib in Arbeit oder Ausbildung zu sichern. Vor dem Hintergrund der seit Jahren zunehmenden Zahl von psychischen Erkrankungen in der erwerbstätigen Bevölkerung ist hier dringender Handlungsbedarf gegeben.
Obwohl o.g. Personenkreise weitgehend als Zielgruppe der IFDe im SGB IX benannt werden und der Bedarf von Seiten der Betroffenen formuliert wird, findet eine Beauftragung durch die Kostenträger gar nicht oder nur sehr geringfügig statt.
Integrationsfachdienste bieten ein trägerübergreifendes Dienstleistungsangebot entsprechend des SGB IX an.
Seit der Übernahme der Strukturverantwortung durch die Integrationsämter im Januar 2005 ist jedoch deutlich, dass eine stabile Finanzierung der IFDe, Bereich Vermittlung nicht gegeben ist.
So wurde vom Gesetzgeber weder der Auftrag zur Strukturverantwortung eindeutig im SGB IX definiert, noch in welchem Umfang hierfür vorrangig Mittel aus der Ausgleichsabgabe vorzuhalten sind.
Darüber hinaus fehlt seit der Novellierung des SGB IX im § 104 als Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit die Beauftragung der IFDe.
Infolge dieser unklaren bzw. fehlenden gesetzlichen Regelungen ist in den vergangenen Jahren das IFD-Angebot, quantitativ, um cirka 50% reduziert worden und speziell in Bundesländern mit hoher Erwerbslosigkeit, die vor allem behinderte Menschen ganz besonders betrifft.
Auch die Beauftragung der IFDe nach § 37 SGB III löst das Problem der IFD-Finanzierung nicht, sondern wird wiederum zu einer Reduzierung der IFDe führen.
Neben der unzureichenden Fallpauschale sind die vorgegebenen Bedingungen unannehmbar für die IFDe:
Sie entsprechen weder der von uns betreuten Zielgruppe noch unseren Qualitätsstandards, verdoppeln den Aufwand an Bürokratie und zerstören die personelle Kontinuität unseres Fachpersonals, welche für erfolgreiche Vermittlung erforderlich ist.
Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass die erfolgreiche Arbeit der IFDe nicht weiterhin behindert wird, damit die IFDe sich weiterhin dafür einsetzen können, dass Menschen mit Behinderung ihren Platz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden.
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