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spezial 4: Kongress CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 10. Oktober 2007: Was behindert Arbeit?
Anhang: Stellungnahmen der Podiumsteilnehmer
Themenblock II: Stellungnahme von Bettina Schattat

Kernelemente der Politik der Bundesregierung für die Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitleben


Die selbstbestimmte Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen an der Gesell¬schaft ist das Ziel der Bundesregierung. Da Arbeit dabei für behinderte Menschen ein wesent¬liches Element ist, setzt sich die Bundesregierung nachdrücklich für eine verstärkte berufliche Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt ein. Hier wurde einiges erreicht:

Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist von 2003 bis 2005 um 1,2 Prozent gestiegen, bei schwerbehinderten Frauen sogar um 4 Prozent. Rund 914.000 Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt konnten erreicht werden. Von 2001 bis 2005 gab es 4 % mehr Pflichtarbeitsplätze. Die Beschäftigungsquote wurde von 3,8 auf 4,2 % erhöht. Die Zahl der Arbeitgeber ohne Erfüllung ihrer Beschäftigungspflicht ist in den letzten Jahren gesunken. Das System von Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe wirkt. Arbeitgeber sind in steigendem Umfang bereit, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Daher besteht kein Anlass, die Beschäftigungspflichtquote zu verändern.

Die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen nimmt seit Januar 2007 ab. Die Entwicklung liegt aber unterhalb des Abbaus der allgemeinen Arbeitslosigkeit. Ende September waren mit rd. 164.000 schwerbehinderten Menschen 10 % weniger als noch vor einem Jahr arbeitslos. Das Ministerium hat dafür Sorge getragen, dass Integrationsfachdienste mit der Vermittlung schwerbehinderter Menschen beauftragt werden, und motiviert mit der Initiative "job - Jobs ohne Barrieren" seit 2004 in 41 Projekten in fast allen Regionen Deutschlands Unternehmen, verstärkt behinderte Menschen auszubilden, sie zu beschäftigen und sich für betriebliche Prävention zu engagieren. "Job - Jobs ohne Barrieren" wird mit den drei Schwerpunktthemen Ausbildung, Beschäftigung und betriebliche Prävention fortgeführt.

Zusammen mit den Ländern fördert das BMAS zusätzlich ab 1. Januar 2007 mit dem Programm "Job4000" solche besonders betroffenen schwerbehinderte Menschen individuell, die besondere Schwierigkeiten haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, den Übergang aus einer Werkstatt angehen wollen oder einen betrieblichen Ausbildungsplatz suchen. Ältere behinderte und schwerbehinderte Menschen werden von dem am 1. Mai 2007 in Kraft getreten Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen, insbesondere durch die Verbesserungen bei den Eingliederungszuschüssen profitieren. Mit dem Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland und dem Sonderprogramm Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ-Programm) trägt die Bundesregierung zur Verbesserung der Ausbildungssituation bei.

Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wurde auch die Förderung der Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen weiterentwickelt. Denn die Teilhabeleistungen des SGB III sind in die Grundsicherung für Arbeitsuchende einbezogen worden. Jetzt können auch diejenigen behinderten und schwerbehinderten Menschen Teilhabeleistungen erhalten, die bisher wegen fehlender Versicherungsleistungen keinen Anspruch hatten. Inzwischen wurde auch klargestellt, dass die Bundesagentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger für erwerbsfähige, hilfebedürftige behinderte Arbeitsuchende ist, und die wesentlichen Verfahren der Zusammenarbeit zwischen den Agenturen für Arbeit und den Trägern der Grundsicherung geregelt. Im Rechtskreis SGB II gab es bis Ende 2006 20.416 Neuzugänge an Rehabilitanden (2005: 10.115), bis Ende September 2007 bereits ca. 17.000. Ende September 2007 hatten die Eintritte von Rehabilitanden des SGB II in Maßnahmen bei Berufsförderungswerken einen Anteil von rd. 47 % der Summe von SGB III und SGB II. Damit ist festzustellen, dass die frühzeitige und umgehende Einleitung erforderlicher Rehabilitationsverfahren zunehmend greift und das System der beruflichen Rehabilitation auch im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende erfolgreich umgesetzt wird.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat für den im Bereich der beruflichen Rehabilitation zu beobachtenden Strukturwandel im Dialog mit den Trägern und den Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation die Erarbeitung von Konzeptionen zur Weiterentwicklung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben unterstützt. Mit "Reha-Futur" wurde ein Modell einer von allen Beteiligten getragenen Anpassung der beruflichen Rehabilitation und ihrer Strukturen an die behindertenpolitische und sozialökonomische Entwicklung vorgelegt.

Da Modellversuche für schwerbehinderte Menschen, deren Leistungsfähigkeit an der Grenze zur Werkstattbedürftigkeit liegt, bei individueller Betreuung und Einarbeitung Integrationsmöglichkeiten auf den ersten Arbeitsmarkt aufzeigen, prüft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales derzeit, einen gesetzlichen Förderrahmen für unterstützte Beschäftigung zu schaffen.

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