DVBS engagiert sich für Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen in der Justiz

Auf Anregung des DVBS e.V. findet der Arbeitskreis „Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen in der Justiz“ im Rahmen des EDV-Gerichtstags statt. Der digitale Arbeitskreis beginnt am Freitag, 25. September 2020, um 10.30 Uhr und wird ca. eine Stunde dauern. Die Teilnahme am EDV-Gerichtstag ist in diesem Jahr kostenfrei. Interessierte können sich auf der Website des Deutschen EDV-Gerichtstags e.V. anmelden.

Die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen ist auch von der Justiz zu beachten. Betroffen sind neben den Justizportalen von Bund und Ländern alle Internetauftritte der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie Anwendungen der Justiz für mobile Endgeräte wie Tablets und Smartphones. Gleiches gilt für Vorhaben der Justiz nach dem Onlinezugangsgesetz sowie das Intranet.

Im Arbeitskreis werden folgende Schwerpunkte in drei übersichtlichen Themenblöcken behandelt:

  • Welche Rechtspflichten zur Barrierefreiheit gibt es für die Justiz?
    Referent: RiFG Andreas Carstens, Vertrauensperson der schwerbehinderten Richterinnen und Richter, Mitglied der Fachgruppe Jura im DVBS e.V.
  • Wie lassen sich die Anforderungen zur Barrierefreiheit praktisch umsetzen?
    Referentin: Frauke Onken, Hessischer Rundfunk (IT-Planung und Softwareentwicklung), langjährige Mitarbeit in Projekten des DVBS e.V. zur Barrierefreiheit
  • Worauf achten die Überwachungsstellen zur Barrierefreiheit der Informationstechnik?
    Referentin: Ulrike Peter, Freie Hansestadt Bremen, Leiterin der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Der Deutsche EDV-Gerichtstag e.V. wurde 1992 gegründet. Der EDV-Gerichtstag will dazu beitragen, die EDV-Instrumente für die juristische Arbeit auf das jeweils beste Niveau zu bringen und dabei insbesondere

  • den praktischen Erfahrungsaustausch über den EDV-Einsatz bei der Rechtsanwendung einschließlich der Gestaltung des Arbeitsplatzes und des organisatorischen Umfeldes zu ermöglichen,
  • die Zusammenarbeit von Juristen und Informatikern überregional und im europäischen Rahmen zu fördern und ihre Sachkompetenz im Berührungsfeld von juristischen Aufgaben und Informatik zusammenzuführen,
  • die Diskussion von vorhandenen EDV-Lösungen, Entwicklungen und Perspektiven anzuregen und zu unterstützen,
  • den Meinungsaustausch über die rechtlichen Aspekte der Anwendung und Nutzung von EDV, insbesondere in der Rechtspflege zu fördern,
  • Kontakte zu fachverwandten Organisationen (u.a. der Gesellschaft für Informatik e.V.) zu fördern.