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Fachtagung: Barrierefreiheit im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren
Vom Samstag, 31. August 2019
Bis Sonntag, 1. September 2019
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Laut BGG hat der Bund die barrierefreie Gestaltung seiner Internetseiten und mobilen Anwendungen bereits bei der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe, einschließlich ihrer Verfahren zur elektronischen Vorgangsbearbeitung und elektronischen Aktenführung. Sie sind bis spätestens 23. Juni 2021 barrierefrei zu gestalten. Ähnliche Vorschriften finden sich auch in einer Reihe von Landesbehindertengleichstellungsgesetzen.

Wir wollen der Frage nachgehen, was zu beachten ist, damit Lieferungen und Leistungen bei E-Akten, Websites, Apps, …, die in einer Ausschreibung den Zuschlag erhalten, barrierefrei sind. Eingegangen werden soll hierbei insbesondere auf die Leistungsbeschreibung, die Eignung des Bieters sowie die Zuschlagskriterien einschließlich der jeweils erforderlichen Nachweise und deren Überprüfung.

Ziel ist es, Umsetzungsstandards für digitale Barrierefreiheit vorzustellen, sowie Beteiligungsmöglichkeiten und Strategien für die Interessenwahrnehmung aufzuzeigen und zu erörtern.

Sie können das vorläufige Programm mit den Anmeldeinformationen als Word-Dokument herunterladen.

Ort Frankfurt