Arbeitskreis Barrierefreie Hausgeräte

Immer mehr Haushaltsgeräte sind für blinde und sehbehinderte Menschen nicht mehr bedienbar. Die modernen Geräte haben fast ausschließlich Displays mit Sensortasten. Ein selbstbestimmtes Leben wird für uns zukünftig fast unmöglich, da auch alle anderen Geräte mit Touchscreens ausgestattet werden.

Die Zielsetzung des neuen Arbeitskreises ist,

  • die Öffentlichkeit für unsere Belange zu sensibilisieren,
  • die Politik auf die Thematik aufmerksam zu machen,
  • die Firmen davon zu überzeugen, barrierefreie Haushaltsgeräte herzustellen,
  • das Thema in die Berufsausbildung der technischen Berufe aufzunehmen,
  • Beratung bei der Adaptierung von herkömmlichen Haushaltsgeräten,Beratung und Kontaktaufnahme mit Hilfsmittelfirmen,
  • für blinde und sehbehinderte Menschen bedienbare Haushaltsgeräte vorzustellen.

Diese Ziele können wir nur erreichen, wenn wir uns möglichst gut vernetzen. Wir suchen daher die Zusammenarbeit mit allen Blinden- und Sehbehindertenorganisationen, mit anderen Behindertenverbänden und mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen u.v.a.

Wir treffen uns monatlich jeden 2. Mittwoch in einer Telefonkonferenz, um uns zu beraten und zu vereinbaren, was wir als nächstes tun wollen.

Wir freuen uns auf Sie! Bereichern Sie unsere neue Gruppe „Barrierefreie Haushaltsgeräte“ durch Ihre Erfahrungen und melden Sie sich bei uns!

Wenn Sie keine Infos verpassen wollen, dann wenden Sie sich in der DVBS-Geschäftsstelle an Wilhelm Gerike (Tel.: 06421 94888-14, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), damit Sie in die bereits bestehende Mailing-Liste ak-haushaltsgeraete eingetragen werden können.

Gemeinsamer Arbeitskreis Rechtspolitik

Den Gemeinsamen Arbeitskreis Rechtspolitik hat der DVBS zusammen mit dem DBSV ins Leben gerufen.

Hier analysieren Juristinnen und Juristen aktuelle Gesetzesvorhaben und bewerten die Auslegung rechtlicher Regelungen durch Verwaltung und Gerichte. Dabei erarbeiten sie Stellungnahmen und Gutachten, empfehlen den Verbänden eigene Initiativen und legen Argumentationslinien für die rechtliche Beratung und Vertretung der Mitglieder fest.

Arbeitskreis Hochschulpolitik

Dem AK gehören Experten für den Hochschulbildungsbereich des DVBS und blinde und sehbehinderte Studierende an. Er vernetzt sich insbesondere eng mit den im Beirat der „Informations- und Beratungsstelle für behinderte Studierende (IBS)“ des „Deutschen Studentenwerkes (DSW)“ vertretenen Organisationen. Der AK wurde gebildet, um den Bologna-Prozess in der internationalen Hochschulpolitik aus der Sicht Blinder und Sehbehinderter zu begleiten.

Was hat sich für die Betroffenen vor allem verändert?

  • Die Universitäten dürfen sich ihre Studierenden inzwischen selbst aussuchen. Auch wenn sie weiter an die Rahmengesetze gebunden sind führt dies z.B. dazu, dass behinderte Studienbewerber oftmals nicht berücksichtigt werden.
  • Die Strukturierung von Studiengängen in bachelor- und Master-Studiengänge bringt eine stärkere „Verschulung“ des Studiums mit sich. Daraus resultiert ein stärkerer Termindruck als früher. Für Blinde und Sehbehinderte, die wegen ihrer behinderungsbedingt verlangsamten Informationsaufnahme häufig länger studieren, ergeben sich daraus große Probleme bei der Erfüllung der laufenden Anforderungen im Studium.
  • Blinde und sehbehinderte Studierende benötigen während des Studiums technische und personelle Hilfen. Diesen behinderungsbedingten Mehrbedarf finanziert die Eingliederungshilfe der Sozialhilfe. Bisweilen meinen die Kostenträger nun, wenn der Betroffene den bachelor-Grad erreicht hat, habe er einen berufsqualifizierenden Abschluss und verweigern die Finanzierung der Hilfen für weiterführende Studien. Gleiches gilt mitunter auch dann, wenn ein Betroffener sich nach einer Ausbildung für ein anschließendes Studium interessiert.
  • Ein Studium wird vom Gesetzgeber nicht als eine Möglichkeit der beruflichen Rehabilitation Behinderter anerkannt. Mit anderen Worten: Wenn ein mit 30 Jahren erblindeter Elektriker z.B. ein Jura-Studium aufnehmen will, um sich beruflich neu zu qualifizieren, kann er nicht mit Leistungen der Eingliederungshilfe rechnen.

Der AK zeigt solcherlei Missstände, die weniger absichtsvoll zustande kommen, als vielmehr wegen der Komplexität der Zusammenhänge entstehen, weil die Belange Behinderter nicht mitgedacht werden, auf und macht Lösungsvorschläge. Dabei stößt er immer wieder auf ein grundsätzliches Problem: In Deutschland weiß man dort, wo über Studienbelange entschieden wird (BaFöG-Amt, Dekanate…) wenig über die speziellen Bedürfnisse Behinderter, und dort, wo man über diese Bedürfnisse bescheid wissen sollte (Sozialämter…) weiß man wenig über Studienordnungen und dergleichen.

Arbeitskreis Arbeit und Beruf (AKAB)

Im Verlauf einer Fachtagung zur UN-Behindertenrechtskonvention 2010 arbeitete eine aus Fachleuten des Blinden- und Sehbehindertenwesens bestehende Arbeitsgemeinschaft an der Frage, wie die Situation Betroffener in der beruflichen Eingliederung verbessert werden kann. Man erkannte u.a., dass es einiger Grundlagenarbeit bedarf, um in diesem Themenfeld weiterzukommen. Also entschied man, die AG der Fachtagung in den Arbeitskreis Arbeit und Beruf (AKAB) im DVBS zu überführen und sich dieser Herausforderung zu stellen.

Mit welchen Fragen beschäftigt sich der AKAB?

  • In welchen Bereichen arbeiten blinde und sehbehinderte Menschen in Deutschland und anderswo?
  • Wie ist gegenwärtig die Beschäftigungslage blinder und sehbehinderter Menschen? Empirische Daten haben wir lediglich aus den 1990-er Jahren. Nur 26 % der blinden Menschen hatten damals Arbeit. Allgemein sind es etwa 80 %. Wir befürchten und haben Belege dafür, dass sich seitdem nichts verbessert hat.
  • Wo sind potentielle Berufsfelder für die Betroffenen, welche Berufe sind im Kommen, welche „sterben aus“?
  • Was muss in der Berufsvermittlung getan werden, um Schwerbehinderte überhaupt adäquat beruflich eingliedern zu können (bewerber- statt stellenorientierte Vermittlung, Karriereberatung, Coaching…)?
  • Wie wirken sich strukturelle Änderungen auf dem Arbeitsmarkt auf die Berufschancen blinder und sehbehinderter Arbeitnehmer aus? Welche Bedeutung hat z.B. die Unwandlung von Telefonzentralen der Gemeinden in „D115-Servicestellen“? Wie begegnen wir dem Megatrend Digitalisierung in der Arbeitswelt?

Arbeitskreis Nachteilsausgleiche

Seit 1997 besteht beim DVBS der „Arbeitskreis Nachteilsausgleiche“ (AKN). Ihm gehören 12 Vereinsmitglieder an, und zwar 9 Juristinnen und Juristen aus verschiedenen Fachgebieten sowie 3 Referenten für Öffentlichkeitsarbeit. Der Arbeitskreis wird seit seiner Gründung von Dr. Otto Hauck geleitet, dem ehemaligen Vorsitzenden und jetzigen Ehrenvorsitzenden des DVBS.

Der AKN trifft sich regelmäßig einmal im Jahr; ansonsten benutzt er für seine Arbeit eine geschlossene Mailingliste und Telefonkonferenzen.

Die Aufgabe des Arbeitskreises besteht darin, die rechtlichen und sozialpolitischen Grundlagen für die Arbeit der Selbshilfeorganisationen der Blinden und Sehbehinderten zu schaffen und weiterzuentwickeln mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für die Bildung und die gleichberechtigte berufliche und gesellschaftliche Teilhabe Blinder und Sehbehinderter zu verbessern.

Schwerpunkte der Arbeit

Der AKN befasst sich mit rechtlichen Regelungen und Entwicklungen, die für blinde und sehbehinderte Menschen von Bedeutung sind. Er erarbeitet Empfehlungen und Vorlagen für die Vereinsorgane des DVBS (Vorstand, Arbeitsausschuss und Mitgliederversammlung) und hält dabei Kontakt zu anderen Selbsthilfeorganisationen.

Die wichtigsten Themen für den Arbeitskreis waren und sind:

  • Schaffung und Aktualisierung von Gleichstellungsgesetzen und Diskriminierungsverboten

  • Herstellung von Barrierefreiheit auf den Gebieten von Information und Kommunikation einschließlich des Urheberrechts

  • Reform der Eingliederungshilfe

  • Finanzierung der Elementarrehabilitation

  • Verbesserung der Ausbildungs- und Studienbedingungen einschließlich der Finanzierung des Studiums

  • Hilfen bei der Eingliederung in das Arbeitsleben und bei der beruflichen Fortbildung

  • Finanzierung der Arbeitsassistenz aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

  • Gewährung der notwendigen Hilfsmittel durch die Kostenträger, insbesondere die Krankenkassen

  • Entwicklungen beim Blinden- und Sehbehindertengeld

  • Zulassung blinder Menschen zum Schöffenamt

Vor allem aber beschäftigte sich der AKN in den letzten Jahren mit der Erarbeitung und Aktualisierung des „Wegweisers Sozialpolitik“ (WWS) und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Deutschland.

Der Wegweiser Sozialpolitik

2006 verabschiedete die Mitgliederversammlung des DVBS die „Marburger Erklärung“, ein Grundsatzpapier, in welchem der Verein seine Ziele für die Bereiche Bildung, berufliche Eingliederung und gesellschaftliche Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen formuliert hat.

Auf dieser Grundlage hat der AKN den „Wegweiser Sozialpolitik“ (WWS) erarbeitet. In ihm werden, ausgehend von einer umfassenden Bestandsaufnahme der einschlägigen Rechtsvorschriften und der gängigen Praxis der Sozialleistungsträger, konkrete Forderungen für eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation entwickelt.

Nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) im März 2009 auch in Deutschland geltendes Recht geworden ist, hat der AKN untersucht, inwieweit sich die erhobenen Forderungen auch auf die Grundsätze der BRK stützen lassen. Dem entsprechend wurde der WWS fortgeschrieben.

Er soll dazu dienen, den Selbsthilfeorganisationen und den Entscheidungsträgern Empfehlungen und Argumentationshilfen an die Hand zu geben sowie die Ratsuchenden bei der Durchsetzung ihrer Reche zu unterstützen.

Die Umsetzung der BRK

Seit 2009 beherrscht das Thema, wie sich die Vorgaben der BRK in Deutschland verwirklichen lassen, die rechts- und sozialpolitische Arbeit des DVBS.

Die im WWS unter Berücksichtigung der BRK erarbeiteten Ergebnisse wurden in den Prozess eingebracht, der zur Entwicklung des nationalen Aktionsplans der Bundesregierung (NAP) geführt hat.

Außerdem hat der AKN umfangreiche Vorarbeiten für das Ende 2016 erlassene Bundesteilhabegesetz (BTHG) geleistet. Dieses Gesetz wird jedoch den Forderungen der Blinden- und Sehbehindertenverbände und den Intentionen der BRK nur zum Teil gerecht. Es wird noch großer Anstrengungen bedürfen, bis die Vorschriften der BRK vollständig in deutsches Recht umgesetzt sind und das Handeln von Verwaltung und Kostenträgern bestimmen. Deshalb wird es eine der wichtigsten Aufgaben des AKN bleiben, diesen Prozess zu begleiten und insbesondere den „Wegweiser Sozialpolitik“ auf dem Laufenden zu halten.

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