horus spezial 10/2022 "Moderne Arbeitsassistenz in der modernen Arbeitswelt"
Dokumentation der Weiterbildungstagung vom 14. bis 15. Oktober 2021 in Kassel

Die Vorträge der Weiterbildungstagung stehen zum Anhören auf der DVBS-Webseite zur Verfügung. Siehe https://dvbs-online.de/index.php/aktuelles_2/schwerpunkte/moderne-arbeitsassistenz

Titelblatt des horus spezial 10: Moderne Arbeitsassistenz in der modernen Arbeitswelt

Inhalt

Titelbild: Eine Frau und ein Mann arbeiten nebeneinander mit einem kleinen Laptop sowie einem großen Bildschirm an einem Besprechungstisch, ihre Gesichter sind einander zugewandt. Auf die Wand im Hintergrund wird eine Ablaufgrafik porjiziert. Foto: pixabay / Tammy Diggan-Herd

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Zur Einleitung

Liebe Leserin, lieber Leser,

es freut mich sehr, Ihnen mit horus spezial X eine Dokumentation der Weiterbildungstagung "Moderne Arbeitsassistenz in der modernen Arbeitswelt", die am 14. und 15. Oktober 2021 in Kassel stattfand, vorstellen zu können. Gute Arbeitsassistenz gehört ganz maßgeblich zu den zentralen Anliegen unserer blinden und sehbehinderten DVBS-Mitglieder sowie vieler anderer Menschen mit Behinderungen. Jeder Modernisierungsschub in der Arbeitswelt, aber auch beim lebenslangen Lernen, stellt neue Anforderungen an Berufstätige und ihre Arbeitsassistenzen und bringt gerade im Zeichen forcierter Digitalisierung neue Barrieren mit sich, für die so schnell wie möglich Lösungen benötigt werden. Das weiß ich aus zahlreichen Gesprächen, aber auch aus eigener Erfahrung. Denn auch ich gehöre als Gymnasiallehrer und Gesamtschwerbehindertenvertreter der Lehrkräfte im Schulamtsbezirk Marburg-Biedenkopf zu denjenigen, die mithilfe von Arbeitsassistenz die gestellten beruflichen Anforderungen erfüllen.

Besonders hat es mich gefreut, dass unsere Weiterbildungstagung, die wir in Zusammenarbeit mit PRO RETINA Deutschland veranstaltet haben, als Präsenzveranstaltung stattfinden konnte - keine Selbstverständlichkeit im Pandemiejahr 2021!

Wenn Sie nach der Lektüre der knapp zusammengefassten Vorträge neugierig auf mehr sind, dann nutzen Sie einfach die Audio-Dokumentationen, die als Live-Mitschnitte auf der DVBS-Website zusätzlich zur Verfügung stehen.

Auch die 15 Forderungen, die nach Diskussionen und Workshops im Abschlussplenum zusammengestellt wurden, spiegeln die Bedürfnisse der modernen Arbeitswelt im Pandemiejahr, in dem viele Berufstätige von Homeoffice und Kurzarbeit betroffen waren, wider. Einige der Forderungen, wie etwa die nach schnellerer Bearbeitung von Anträgen und angemessener Vergütung von Arbeitsassistenzen, sind Ihnen aber sicher auch schon vor der Pandemie bekannt gewesen.

Vertiefend bietet horus spezial X Good Practice Beispiele und eine Einführung ins Thema von Klaus Winger, der historische Entwicklungen nachzeichnet und fordert: "Arbeitsassistenz muss weiterentwickelt werden."

Ihm sowie vielen Haupt- und Ehrenamtlichen des DVBS, die entscheidend am großen Erfolg dieser Veranstaltung mitgearbeitet haben, gebührt mein besonderer Dank für ihren unermüdlichen Einsatz in dieser für blinde und sehbehinderte Menschen so wichtigen Sache!

Lassen Sie uns also auch in Zukunft gemeinsam am Thema bleiben und vorangehen, damit die Interessen von Menschen mit Behinderungen und Assistenzbedarf gehört werden und Barrieren fallen.

Ihr

Werner Wörder
(1. Vorsitzender des DVBS)

Bild: Werner Wörder lächelt offen. Er hat einen braun melierten Haarkranz und verschiedenfarbige Augen. Foto: DVBS

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Arbeitsassistenz ist gewachsen und muss weiterentwickelt werden!

Historische Entwicklungen und anstehende Aufgaben: Eine Einleitung in die Dokumentation der Weiterbildungstagung "Moderne Arbeitsassistenz in der modernen Arbeitswelt"

Von Klaus Winger

Arbeitsassistenz gehört zur DNA der Selbsthilfeverbände blinder und sehbehinderter Menschen. Zumindest derer, die Ausbildung, Berufstätigkeit und Weiterbildung im Blickpunkt ihres Engagements haben.

Für den Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS) ist Arbeitsassistenz ein wesentlicher Teil seiner über einhundertjährigen Geschichte. Ohne die "Vorlesekräfte" und ihre "Handreichungen" hätten bereits im vergangenen Jahrhundert blinde und sehbehinderte Menschen weder eine qualifizierte Ausbildung oder ein Studium absolvieren noch einen Beruf ausüben können. Seit den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts "forderte der DVBS ... unermüdlich vom Gesetzgeber die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Übernahme dieser Kosten aus Mitteln der Ausgleichsabgabe", so Dr. Otto Hauck im Schlusswort der Dokumentation der DVBS-Tagung "Arbeitsassistenz: Fortschritte - Ausweichschritte - Rückschritte" vom 22.11.2002 (siehe horus spezial II, Marburg 2003, S. 51). Schon im Mai 1998 hatte der DVBS mit einer Fachtagung "Arbeitsplatzassistenz - und wir haben eine Chance im Beruf" (vgl. horus spezial I, Marburg 1998) ein Zeichen gesetzt, das die Sozialpolitik nicht überhören und übersehen konnte. "Am 1. Oktober 2000 war es endlich so weit: Der Rechtsanspruch auf Erstattung der Aufwendungen für die notwendige Arbeitsassistenz wurde im Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter verankert. Er wurde dann in das SGB IX übernommen, das am 1. Juli 2001 in Kraft trat. Wir sahen darin einen "Meilenstein" auf dem Weg zur beruflichen Eingliederung." (Hauck, a.a.O.)

Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit war und ist nötig

Blinde und stark sehbehinderte Menschen hatten schon lange, zumeist in privater Initiative und nur zum Teil finanziell gefördert, "Vorlesekräfte" eingesetzt. Sie wuchsen sich keinesfalls automatisch zu "Arbeitsplatzassistenz-" und dann "Arbeitsassistenzkräften" aus. Das war vielmehr Ergebnis "unserer hartnäckigen Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit in diesem Bereich", wie Uwe Boysen in der Einleitung zur Dokumentation der DVBS-Tagung von 2002 schildert. (a.a.O., S. 2). Engagierte sozialpolitische Lobbyarbeit hatte Erfolge gezeitigt. Aber Ausruhen war nicht angesagt. Weiteres Engagement war erforderlich, um die Ansprüche auch im Einzelfall durchzusetzen.

Vor allem Mitglieder der Selbsthilfe haben dazu seit Bestehen der gesetzlichen Regelung und bis heute viele Prozesse vor Gericht geführt. Und das häufig mit Erfolg. Meist auf Grund von Gerichtsurteilen wurden die Möglichkeiten für den Einsatz und die Finanzierung der Arbeitsassistenz für Beschäftigte mit Blindheit und Sehbehinderung entsprechend der unabweislichen Bedarfslage deutlich weiterentwickelt, den zuständigen Leistungsträgern abgetrotzt. Da sind u.a. früher übliche zeitliche und finanzielle Obergrenzen gefallen und Restriktionen gelockert worden. Seit wenigen Jahren erst haben auch Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Arbeitsassistenz. Und erst kürzlich konnte gegen die Leistungsträger höchstgerichtlich durchgefochten werden, dass auch schwerbehinderte Menschen, die sich auch im Rentenalter noch beruflich engagieren, Anspruch auf Arbeitsassistenz haben.

Sozialgesetze zeitgemäß interpretieren

Die heute gültigen Sozialgesetze bilden eine stabile Basis für die Weiterentwicklung von Arbeitsassistenz. Sie machen aus früheren Bittstellern Fordernde, die die gesetzlichen Regelungen zeitgemäß interpretieren und ihre aktuelle, bedarfsgerechte Anwendung, wenn es sein muss, auch einklagen. Was als bedarfsgerechte Anforderungen zu verstehen sind, rührt aus der veränderten Arbeitswelt unserer Zeit her. Aus den konkreten Arbeitsumgebungen schwerbehinderter Beschäftigter und ihren Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden. Und die wurden seit dem Jahr 2000 dynamisch weiterentwickelt. Digitale Hilfsmittel können Teilhabe erheblich erleichtern. Barrierehaltige IT-Anwendungen aber können zu Jobverlusten führen. Auch moderne Kooperationsmethoden mit häufig wechselnden Arbeitsorten und Arbeitspartnern und hohem Anteil an visueller Kommunikation können selbst hochqualifizierte blinde und sehbehinderte Fachleute zum "fünften Rad am Wagen" in ihren Teams machen und somit ihre berufliche Perspektive bedrohen. In der Beratungs- und Informationsarbeit der berufs- und ausbildungsorientierten Selbsthilfe werden solche Problemlagen immer häufiger geschildert. Blinde und sehbehinderte Beschäftigte sind heute in einer breiten Palette von Berufen und Tätigkeiten aktiv, sind akademisch und dual gut qualifiziert, sind Erzieher*innen, Softwareentwickler*innen, Kaufleute aller Art, Geschäftsführer*innen, Sozialarbeiter*innen, Therapeut*innen und vieles mehr. Die Anforderungen an effektive Arbeitsassistenz sind entsprechend vielfältig. Arbeitsassistenz ist kein Allheil-Mittel, aber insbesondere in Phasen schnellen Wandels sehr hilfreich und gut geeignet.

Neue qualitative Fragen

Die Nutzung von Arbeitsassistenz hat sich seit dem Jahr 2000 auch quantitativ deutlich entwickelt. Im Jahr 2019 haben die Integrationsämter Arbeitsassistenzleistungen mit fast 40 Millionen € gefördert. Auch infolge dieser quantitativen Entwicklung haben sich neue qualitative Fragen aufgetan: Wie kann die Assistenzbeziehung gelingen? Wie werden Konflikte gelöst, Zuständigkeiten geklärt, Ziele und Regeln vereinbart? Assistenznehmenden und auch Assistenzgebende haben diese sozialpsychologische Dimension der Assistenzbeziehung, Personalführung und Rollenklärung sehr häufig nicht ausreichend mitbedacht. Heute machen sie einen großen Teil der Beratungsanfragen aus. Aus dem früher häufig freundschaftlich geregelten Einsatz der "Vorlesekraft" wird, je nach gewähltem Arbeitsassistenzmodell unterschiedlich ausgeprägt, eine mehr oder minder professionell gestaltete Kooperationsbeziehung. Hier wird nach Unterstützung, Beratung, Qualifizierung gefragt. Die Selbsthilfe muss sich in diesem wachsenden Bedarfsfeld noch stärker engagieren.

Alte Probleme

Aber es sind auch alte Probleme bis heute im Kern unbewältigt geblieben: Die Kritik an der sehr meist zu geringen Honorierung der Arbeitsassistenzkräfte, der zeitlichen Befristung der Förderlaufzeiten, an der inhaltlich unterschiedlichen, nicht selten beliebig erscheinenden und häufig sehr langwierigen Erteilung von Bescheiden der Integrationsämter hat sich bis zu unserer aktuellen Veranstaltung durchgezogen, von 1998 bis 2021. Und noch heute geistert der Begriff der "Handreichung" durch die Arbeitsassistenzdebatte und kennzeichnet damit - leider auch in den Köpfen mancher zuständiger Sachbearbeiter - ein Assistenzverständnis aus der Mitte des vergangenen Jahrhunderts.

Verständnis von Arbeitsassistenz aktualisieren

Mit ihrer Weiterbildungstagung "Moderne Arbeitsassistenz in der modernen Arbeitswelt" wollen DVBS und PRO RETINA dazu beitragen, das Verständnis von Arbeitsassistenz, seiner Regelungen und seiner Nutzung zu aktualisieren. Wir tun dies, indem wir Assistenznehmende aus sehr unterschiedlichen Bereichen des Arbeitslebens informieren: Über aktuelle Entwicklungen in der Arbeitswelt, aus denen sich auch Anforderungen an Arbeitsassistenzleistungen ergeben. Über das Leistungs- und Anerkennungsspektrum der Integrationsämter. Über Grundsätze und Techniken der Gestaltung guter Arbeitsassistenzbeziehungen. Wir tun dies, indem wir Assistenznehmende zum Erfahrungsaustausch einladen und Raum für die gegenseitige kollegiale Beratung als Experten in eigener Sache schaffen. Und wir tun dies, indem wir Vorschläge und Ideen zur Optimierung aus den Plenumsgesprächen und Gruppenarbeiten sammeln, diskutieren und zu Forderungen an Leistungsträger, Selbsthilfe und Arbeitgeber ausarbeiten.

Es gibt unbezweifelbar auch Fortschritte seit der gesetzlichen Verankerung der Arbeitsassistenz. Die junge, engagierte Vertreterin der BIH, der Dachorganisation der deutschen Integrationsämter, macht in Vortrag und Diskussion Mut und schürt Hoffnung mit ihren offensiven Auslegungen der aktuellen BIH-Empfehlungen zur Arbeitsassistenz. Sie beweist Einfühlungsvermögen in die behinderungsbedingten Benachteiligungen blinder und sehbehinderter Beschäftigter. Sie arbeitet selbst an der Weiterentwicklung des BIH-Regelwerkes zur Arbeitsassistenz mit und bietet sich der Selbsthilfe als Ansprechpartnerin an.

Trotzdem: Es bleibt noch viel zu tun. Insbesondere angesichts der rasanten Transformationen im Arbeitsleben und der ihnen innewohnenden strukturellen Bedrohungen der effektiven, selbständigen und befriedigenden Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen am Arbeitsleben sind Aufmerksamkeit und Engagement geboten. Die strukturelle Benachteiligung sehbeeinträchtigter Menschen bleibt auch in der modernen Arbeitswelt bestehen. Deshalb müssen passende Arbeitsassistenzleistungen wieder und wieder neu entwickelt, geprüft, erprobt und dann auch finanziert werden. "Nach wie vor gilt: Wir sind so gut qualifiziert wie sehende Menschen auch, wir wollen dieselben Arbeitsleistungen erbringen wie sie, was wir dafür brauchen, sind einige ausgleichende Hilfen. Dazu gehört unweigerlich Assistenz am Arbeitsplatz." So sagte es Andreas Bethke, damals Geschäftsführer des DVBS, auf der DVBS-Tagung im Jahr 2002 (horus spezial II., S. 24). Dem ist auch heute nichts hinzuzufügen.

In Workshops und Plenumsdiskussion wurden nun im Oktober 2021 auf der Weiterbildungstagung "Moderne Arbeitsassistenz in der modernen Arbeitswelt" in Kassel Forderungen für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Arbeitsassistenz und ihrer Regelungen erarbeitet. Sie werden Gegenstand eigener Selbsthilfeaktivitäten von DVBS und PRO RETINA sein. Und die Selbsthilfeverbände werden sie mit Nachdruck in weitere Gespräche mit zuständigen Leistungsträgern und Akteuren in der Sozialpolitik einbringen.

Bild: Klaus Winger, hier während der Fortbildung am Mikrofon, hat weißes Haar, einen gepflegten Vollbart und eine Brille. Über einem fliederfarbenen Hemd trägt er eine Weste in Anthrazit. Foto: DVBS

Zur Person

Der Diplom-Pädagoge Klaus Winger war von 2014 bis 2018 DVBS-Geschäftsführer und bis 2020 Leiter des DVBS-Projekts "Inklusive Bildung ohne Barrieren" (iBoB). Er ist Initiator der Weiterbildungstagung "Moderne Arbeitsassistenz in der modernen Arbeitswelt". Anfang 2021 hat er den "Ratschlag: Gute Arbeitsassistenz" ins Leben gerufen, eine zweimonatliche Onlineveranstaltung des DVBS zum Austausch von Assistenznehmenden via Zoom.

Kontakt

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Steigende Anforderungen im Beruf: Moderne Arbeitsassistenz ist ein wichtiges Instrument beruflicher Teilhabe

Fortbildung des DVBS und PRO RETINA Deutschland e. V. stieß auf großes Interesse

Von Petra Krines

Wie wichtig das Thema Arbeitsassistenz ist, zeigte sich an der gutbesuchten Weiterbildungstagung "Moderne Arbeitsassistenz in der modernen Arbeitswelt" des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) und der PRO RETINA im Oktober 2021 in Kassel, an der über 90 Interessierte teilnahmen.

Das Thema gewinnt an zusätzlicher Bedeutung, da sich die Arbeitswelt durch Digitalisierung und die Covid-19-Pandemie schnell verändert. Kooperation in agilen Arbeitsformen, Homeoffice, Online-Assistenz, wechselnde komplexe IT-Anwendungen und Abstandsregeln sind Beispiele neuer Anforderungen der Arbeitswelt. Auch die Arbeitsassistenz, ein wesentliches Instrument für die Sicherung beruflicher Teilhabe seheingeschränkter Erwerbstätiger muss hier Schritt halten können. Neue und höhere Anforderungen an persönliche Kompetenz und Qualifikationen der Assistenzkräfte sind entstanden.

Zu Beginn der Weiterbildungstagung informierte Maurice Laßhof vom Institut für Soziologie an der TU Darmstadt über neue Anforderungen an Arbeitsassistenz und Michael Richter von der "Rechte behinderter Menschen" (rbm) referierte zu Rechtsansprüchen und Beantragungsverfahren. Farina Bartosch, Vertreterin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH), erläuterte den aktuellen Entwicklungsstand der Förderung von Arbeitsassistenz durch die Integrationsämter. Intensiv diskutierten die Teilnehmenden über Online-Unterstützung, Homeoffice, agiles Arbeiten und die Qualifizierung von Assistenzgebenden.

Am zweiten Tag thematisierten Rita Schroll, eine Beraterin behinderter Menschen und selbst erfahrene Assistenznutzerin und Ute Mölter vom Beratungs- und Schulungszentrum der blista die optimale Gestaltung von Assistenzbeziehungen. In die anschließende Diskussion flossen viele Erfahrungen der Teilnehmenden ein. In sechs Workshops bearbeiten sie folgende Schwerpunkte: Rollen und Konflikte in der Kooperationsbeziehung; Arbeitsverträge, Personalverwaltung und Steuerfragen; Förderanträge; Assistenzbedarf erheben; Rekrutierung geeigneter Assistenzkräfte und das optimale Assistenzmodell.

Dokumentation der Weiterbildungstagung und Online-Angebote

Die Dokumentation der Veranstaltung inklusive der erarbeiteten Forderungen zur Optimierung der Arbeitsassistenzförderung hat der DVBS als 10. Band der Reihe "horus spezial" veröffentlicht. Exemplare können über die Geschäftsstelle des DVBS (E-Mail: info@dvbs-online, Telefon: 06421 948880) bezogen werden. Dort können sich Interessierte auch für die regelmäßig stattfindenden Online-Veranstaltungen "Ratschlag: Gute Arbeitsassistenz" des DVBS anmelden. Hier besteht die Möglichkeit, sich mit erfahrenen Assistenznehmenden auszutauschen.

Auch die E-Learning-Plattform "Arbeitsassistenz" von DVBS und PRO RETINA bietet weitere Informationen. Die E-Learning-Module bereiten optimal vor auf den gesamten Prozess von der Antragstellung über die Entwicklung des Anforderungsprofils, die Stellenausschreibung und die Gestaltung des Arbeitsvertrags, bis hin zur eigenen Rolle im Arbeitsverhältnis. Den Zugang zum E-Learning-Modul Arbeitsassistenz erhalten Sie ebenfalls bei den Geschäftsstellen von DVBS und PRO RETINA.

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Die Weiterbildungstagung

Programm der Weiterbildungstagung "Moderne Arbeitsassistenz in der modernen Arbeitswelt"
Fachwissen für die berufliche Teilhabe blinder und sehbehinderter Erwerbstätiger

Termin

14. und 15. Oktober 2021

Ort

Anthroposophisches Zentrum
Wilhelmshöher Allee 261
34131 Kassel
(Nähe Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe)

Veranstalter

Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS)
sowie PRO RETINA Deutschland e.V.

Moderation

Klaus Winger (DVBS)

Hinweis

Die Fortbildung wird unter Einhaltung der Regeln für die Durchführung von Präsenzveranstaltungen während der COVID-Pandemie durchgeführt.

Bild: Ein Ort für Weiterbildung mit außergewöhnlicher Architektur: Das 1992 eingeweihte Anthroposophische Zentrum Kassel mit asymmetrischen Formenelementen der Hausfassade. Foto: Anthroposophisches Zentrum Kassel e. V.

Donnerstag, 14. Oktober 2021

Anreise bis 12.00 Uhr, Anmeldung

13.00 Uhr Mittagsimbiss

14.00 Uhr Begrüßung

14.10 Uhr Moderne Arbeitswelt - Aktuelles über den laufenden Wandel - Eine Orientierung für erfolgreiche berufliche Teilhabe.
Vortrag M. Laßhof B.A., Institut für Soziologie, TU Darmstadt

14.40 Uhr Moderne Arbeitsassistenz in der modernen Arbeitswelt - Anforderungen, Ansprüche und Rechte der Assistenznehmenden (Home-Office, hybride Kooperation, klassische Büroarbeit, wechselnde Kooperationen, Onlinearbeit; Digitale Kooperation, Anforderungen an Assistenzkräfte)
Vortrag Dr. M. Richter, Rechte behinderter Menschen (rbm) gemeinnützige GmbH

15.30 Uhr Diskussion im Plenum

16.30 Uhr Pause

17.00 Uhr Moderne Arbeitsassistenz in der modernen Arbeitswelt - Was fördern die Leistungsträger, sind Neuerungen absehbar?
Vortrag: F. Bartosch, LWV Hessen, Mitglied im AK Arbeitsassistenz der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)

17.45 Uhr Diskussion im Plenum

18.30 Uhr Zusammenfassung des Tages im Plenum

19.00 Uhr Abendessen

20.00 Uhr Informeller Erfahrungs- und Meinungsaustausch

21.00 Uhr Ausklang

Freitag, 15. Oktober 2021

09.00 Uhr warming up

09.15 Uhr Die Arbeitsassistenzbeziehung optimal gestalten
Vortrag U. Mölter, Dipl. SozPäd und Systemische Coach (DGSF), Abteilungsleiterin des Beratungs- und Schulungszentrum der blista und R. Schroll, Leiterin des Hessischen Koordinationsbüros für Frauen mit Behinderung, Peer Counselorin (ISL), seit mehr als 30 Jahren Assistenznehmerin.

10:30 Uhr Workshops (Teilnehmende können in zwei Workshops mitarbeiten)

  1. Absprachen und Vereinbarungen zur Kooperation, Rollen in der Kooperationsbeziehung, Umgang mit Konflikten (Moderation U. Mölter)
  2. Gestaltungen von Arbeitsverträgen, Personaladministration und Steuerfragen (Moderation Steuerberaterin H. Proelß)
  3. Ansprüche nutzen, Förderanträge richtig stellen, ggf. Widersprüche einreichen (Moderation Dr. M. Richter)
  4. Den Assistenzbedarf umsichtig erheben (Moderation Chr. Korte, DVBS-Projekt agnes@work)
  5. Persönliche Eignung und Qualifikation sowie Beschaffung von Assistenzkräften (Moderation R. Schroll)
  6. Die Auswahl des optimalen Assistenzmodells (Moderation K. Winger, DVBS)

11.45 Uhr Workshopwechsel

13.15 Uhr Mittagsimbiss

14.15 Uhr Präsentation der Workshopergebnisse im Plenum: Gute Beispiele und Lösungen, Vereinbarungen, Bedarfserhebungen, Forderungen etc.

14.45 Uhr Abschlussplenum: Moderne Arbeitsassistenz in der modernen Arbeitswelt. Essentials für ihre Förderung und Gestaltung

15.15 Uhr Abschluss der Tagung

Sämtliche Vorträge stehen auch nach Ende der Weiterbildungstagung als Audiomitschnitte auf der DVBS-Webseite bereit. Siehe https://dvbs-online.de/index.php/aktuelles_2/schwerpunkte/moderne-arbeitsassistenz

Bild: Die Tagungsbühne mit DVBS-Mitarbeiter Christian Axnick (sitzend), Moderator Klaus Winger (DVBS) hinter dem Rednerpult, DVBS-Rollup vor rotem Vorhang und Projektion. Foto: DVBS

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Begrüßung

Von Ursula Weber (2. Vorsitzende des DVBS)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste,

im Namen des DVBS begrüße ich Sie ganz herzlich zu unserer Fachtagung "Moderne Arbeitsassistenz".

Moderne Arbeitsassistenz - warum "modern"?

Die digitale Transformation verändert nicht nur die Anforderungen an die Beschäftigten, sondern auch die Anforderungen an die Assistenzkräfte. Das möchte ich Ihnen an meinem eigenen Beispiel aufzeigen.

Während meines Studiums beschäftigte ich eine sogenannte Vorlesekraft, um mir Skripte und andere Studienmaterialien vorlesen und auf Band aufsprechen zu lassen oder Bildbeschreibungen von Schaltplänen zu erhalten. Zu dieser Zeit noch eigenfinanziert.

Als Mitarbeiterin in einem Software-Haus nutzte ich das Arbeitgebermodell und stellte einen Arbeitsassistenten selbst ein. Zu seinen Aufgaben gehörten jetzt schon die Unterstützung bei der visuellen Gestaltung von PowerPoint-Präsentationen oder bei der Bedienung von Software mit Barrieren.

Heute stellt mir mein Arbeitgeber, eine Behörde, eine Arbeitsassistentin. Die nicht oder schwer bedienbaren Fachanwendungen sind mir geblieben, Assistenzleistungen im Homeoffice und damit über Distanz mit und ohne Software-Tools sind hinzugekommen.

Mit den Veränderungen in den Arbeitsabläufen sind die Anforderungen an alle Beschäftigten gestiegen und damit auch an die Arbeitsassistentinnen und Arbeitsassistenten. Und genau darum soll es auf unserer Tagung gehen.

Ich wünsche uns einen intensiven Austausch, fruchtbare Gespräche und einen angenehmen Verlauf.

Herzlichen Dank!

Bild: Ursula Weber lächelt. Sie hat schulterlanges, braun meliertes Haar und trägt zum dunklen Blazer eine weiße Bluse. Foto: privat

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Begleitwort

Von Dario Madani (Vorsitzender PRO RETINA Deutschland e.V.)

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer an unserer Fortbildungstagung!

Arbeitsassistenzen sind für viele Menschen mit Behinderung eine wichtige Unterstützung zur gleichberechtigten Teilhabe im Berufsleben. Sie nehmen Beschäftigten mit Behinderung nicht ihre Arbeit ab, sondern unterstützen sie bei der eigenständigen Erbringung ihrer Leistungen. Doch es müssen einige bürokratische Hürden überwunden, Fragen geklärt und Ansprechpersonen ermittelt werden, bevor eine Arbeitsassistenz bewilligt werden kann. Auch stellt die Arbeitgeber- bzw. Vorgesetztenrolle viele Assistenznehmende vor große Herausforderungen.

Mit gemeinsamen Aktivitäten setzen der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS) und PRO RETINA genau dort an: Um Menschen mit Behinderung bei diesem Prozess ganz praktisch zu unterstützen und in der Arbeitsbeziehung zwischen Assistenz und Assistenznehmenden kompetent zu machen, haben wir ein kostenloses E-Learning-Modul entwickelt und informieren z.B. auf Fachtagungen interaktiv und unabhängig über Anforderungen, Ansprüche im Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit Arbeitsassistenzen in der modernen Arbeitswelt. DVBS und PRO RETINA leisten damit einen wichtigen Beitrag, um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung in einer modernen Arbeitswelt zu sichern und weiterzuentwickeln.

Darüber hinaus stehen die Beratenden der PRO RETINA Interessierten jederzeit mit Fachwissen und ihrer eigenen Erfahrung zur Verfügung. Umfassende und fundierte Informationen sind die Grundlage für kompetentes Entscheiden und Handeln. Sprechen Sie uns gerne an.

Herzliche Grüße,

Ihr Dario Madani

Bild: Dario Madani lächelt. Er hat dunkle Haare, blaue Augen und einen kurzen Dreitagebart. Über dem blauen Hemd trägt er einen grauen Zipper-Pullover. Foto: PRO RETINA Deutschland e. V.

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Moderne Arbeitswelt - Aktuelles über den laufenden Wandel: Eine Orientierung für erfolgreiche berufliche Teilhabe

Von Maurice Laßhof B. A. (TU Darmstadt),
zusammengefasst von Klaus Winger

Maurice Laßhof stellt den laufenden Wandel in der Arbeitswelt fokussiert auf die Themen Digitalisierung und Agilität dar. Er geht davon aus, dass damit zwei der wesentlichen Kernelemente des Wandels angesprochen werden.

Digitalisierung und Agilität haben auch direkt und indirekt Auswirkungen auf die Berufliche Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen und damit auch deren Arbeitsassistenznutzung. Der Vortragende geht außerdem davon aus, dass die Kernelemente Digitalisierung und Agilität die meisten Bereiche der Arbeitswelt durchdringen, in unterschiedlichen Geschwindigkeiten, Intensitäten und Varianten. Sie wirken bereits und werden zunehmend wirken - nicht nur in ihrem Herkunftsbereich, der Entwicklung von Softwareanwendungen und der industriellen Produktentwicklung, sondern auch in privaten und öffentlichen administrativen Bereichen, wie z. B. in der Versicherungs- und der Finanzwirtschaft sowie auch im Öffentlichen Dienst.

Laßhof verweist auf die aktuellen Ergebnisse der im Rahmen des DVBS-Projektes agnes@work durchgeführten Befragung, an der sich über 400 blinde und sehbehinderte Berufstätige beteiligt hatten (siehe horus 3/2021, S. 26-30).

Die Mehrheit der Befragten beklagt die zunehmende Barrierehaltigkeit der komplexer gewordenen IT-Fachanwendungen und stellt fest:

  • Die Anzahl von internen und externen Präsentationsterminen hat zugenommen,
  • die beruflichen Aufgaben sind komplexer geworden,
  • die Online-Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen ist deutlich angewachsen,
  • die Einarbeitungsaufwände haben zugenommen,
  • die zu bewältigenden Arbeitsaufgaben sind vielfältiger geworden,
  • die Anzahl der zu nutzenden Computerprogramme ist größer geworden.

Diese Untersuchungsergebnisse sieht Laßhof als Bestätigung für zunehmend negative Auswirkungen durch die Verbreiterung von Agilität und Digitalisierung in der modernen Arbeitswelt - auch für blinde und sehbehinderte Beschäftigte.

Agile Arbeit - Was ist das eigentlich?

Laßhof erläutert "Agile Arbeit" praktisch und gut nachvollziehbar am Beispiel der weit verbreiteten Scrum-Methode: Er beschreibt Ziele, Rollen, Vorgehen und Arbeitsmittel. Der Vortragende stellt plastisch dar, dass agile Arbeitsmethoden und die komplexe digitale Durchdringung der Arbeitswelt generell auch Vorteile für die Beschäftigten mit sich bringen können. Sie vermögen den Beschäftigten Möglichkeiten der Souveränität, Kreativität und körperlichen Entlastung am Arbeitsplatz zu bieten. Sie können aber auch - und das zeigen neuste Forschungsstudien - zu erheblichen Belastungen von Psyche und Körper führen, ermöglichen die permanente digitale Kontrolle der Beschäftigten und werden als Mittel der Arbeitsintensivierung, -entgrenzung und Jobvernichtung genutzt.

Mangelnde Barrierefreiheit

Bezogen auf blinde und sehbehinderte Beschäftigte fasst Laßhof, der sich ausdrücklich nicht als sachkundig in Fragen der Beschäftigung sehbeeinträchtigter Menschen bezeichnet, die Auswirkungen agiler Arbeitsmethoden folgendermaßen zusammen:

"Agile Arbeitsmethoden setzte sich - ob sinnvoll oder nicht - immer weiter durch und stellen blinde und sehbehinderte Beschäftigte vor große Herausforderungen, denn sie sind bei weitem nicht barrierefrei.

Agile Arbeitsmethoden setzen in den verschiedenen Meetings, in denen sich das Team bespricht, sehr stark auf die visuelle Darstellung der Arbeitsprozesse, der Produkteigenschaften oder den Bearbeitungsstatus. Dazu werden häufig sog. Taskboards verwendet, auf denen mit Karten, Bildern oder Post-its der Projektstand und -Plan abgebildet wird.

Bei der Planung und Arbeit werden außerdem Software und Fachanwendungen eingesetzt, die häufig nicht barrierefrei gestaltet sind und immer komplexer werden.

Ein weiteres Problem ergibt sich dadurch, dass agile Teams (die auch nach jedem Projekt wechseln können) meist keine festen Arbeitsplätze haben, sondern sich im Sinne der Agilität - und auch, weil Unternehmen dadurch natürlich Geld sparen - Arbeitsplätze teilen (sog. Desksharing-Modelle).

Und auch die Tatsache, dass agile Arbeit darauf beruht, in permanenten Kontakt mit dem Kunden zu stehen und ihm vor Ort in Präsentationen oder anhand eines Prototyps den aktuellen Arbeitsstand zu präsentieren, stellt ein großes Hindernis dar."

Der Wandel der Arbeitswelt und die Reaktionen blinder und sehbehinderter Beschäftigter

Der Vortragende verweist auf die subjektiven behinderungsspezifischen Reaktionen blinder und sehbehinderter Beschäftigter auf den Wandel in der Arbeitswelt, die in der agnes-Untersuchung dokumentiert sind: Unsicherheit beim immer häufigeren Präsentieren wegen der Schwierigkeit, die Reaktionen des Publikums einschätzen zu können, Unsicherheit bei der zunehmenden formellen persönlichen Kommunikation wegen der Schwierigkeit, die Wirkung der eigenen Körpersprache einschätzen zu können, steigende Aufwände durch die wegen häufiger Softwarewechsel und -veränderungen nötigen Hilfsmittelanpassungen und Weiterqualifizierungen, etc.

Maurice Laßhof ist neugierig darauf, wie die selbst von Sehbeeinträchtigung betroffenen Experten in eigener Sache die qualitative und quantitative Entwicklung des Arbeitsassistenzbedarfs einschätzen.

Zum Referenten

Maurice Laßhof ist Stipendiat der Hans-Böckler-Stiftung, Mitarbeiter am Institut für Soziologie, Lehrstuhl: Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftssoziologie (Prof. Dr. Ulrich Brinkmann) der Technischen Universität Darmstadt und Mitglied des Ortsvorstands der IG Metall Darmstadt. Seine Forschungsschwerpunkte sind Arbeits-, Organisations- und Protestforschung sowie Industrielle Beziehungen.

Bild: Maurice Laßhof hat dunkelblonde Haare, dunkle Augen und einen Dreitagebart. Auf dem Portraitfoto trägt er einen dunklen Ohrstecker und ein schwarzes T-Shirt. Foto: privat

Weitere Informationen

Literaturtipp

Laßhof, Maurice: People Analytics: Digitale Entmachtung im agilen Unternehmen. In Ch. Schmitz, H.-J. Urban (Hrsg.), Gute Arbeit: Demokratie in der Arbeit. Eine vergessene Dimension der Arbeitspolitik? Frankfurt am Main: Bund-Verlag, 2021. S. 217-228.

Linktipps

Informationen zum Projekt agnes@work und der Befragung, auf die Maurice Laßhof verweist, gibt es unter https://www.agnes-at-work.de

Ausgaben der Fachzeitschrift "horus" stehen mit Ausnahme des aktuellen Heftes auf der DVBS-Webseite in barrierefreier Form zur Verfügung unter https://dvbs-online.de/index.php/publikationen/horus

Hörtipp

Die vollständige Präsentation von Maurice Laßhof können Sie im O-Ton auf der DVBS-Webseite hören unter https://dvbs-online.de/index.php/aktuelles_2/schwerpunkte/moderne-arbeitsassistenz

Abbildung: Folie "Agile Arbeit - Was ist das eigentlich?" mit drei dreizeiligen Textabsätzen.

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Anforderungen, Ansprüche und Rechte der Assistenznehmenden

Von Dr. Michael Richter (rbm),
zusammengefasst von Klaus Winger

Dr. Michael Richter betrachtet das Thema Arbeitsassistenz weniger aus rechtlicher Perspektive, sondern vor dem Hintergrund seiner Erfahrungen in der Rechtsberatung und -vertretung eher grundsätzlich im Kontext laufender Veränderungen der Arbeitswelt. Es geht ihm darum, die wesentlichen Elemente von Arbeitsassistenz für blinde und sehbehinderte Menschen anzusprechen und ihre absehbaren Anpassungs- und Veränderungsbedarfe herauszuarbeiten.

Dr. Richter entwickelt seinen Vortrag anhand folgender Themen, die er detailliert untergliedert:

  • Der beschleunigte Wandel in der Arbeitswelt und hierdurch geänderte Bedarfe der Assistenznehmer
  • Faktoren des Wandels in der Arbeitswelt für einen geänderten Assistenzbedarf
  • Geändertes Anforderungsprofil an Assistenzkräfte (insbesondere für blinde und hochgradig sehbehinderte Assistenznehmerinnen und Assistenznehmer)

Zu Beginn weist Dr. Richter auf § 185 Abs. 5 SGB IX als die Anspruchsgrundlage für die Übernahme der Kosten für notwendige Arbeitsassistenz im Arbeitsleben hin. Es ist mittlerweile höchstgerichtlich bestätigt, dass das Ziel einer mit nichtbehinderten Menschen chancengleichen Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben angestrebt werden muss. Es geht nicht um irgendeine, gegebenenfalls defizitäre Teilhabe. Es geht um die Chancengleichheit behinderter Menschen in der Fortentwicklung in Beruf, Karriere und beim Entgelt. Dies hat der Einsatz von Arbeitsassistenz zu unterstützen.

Besondere Herausforderung für blinde und sehbehinderte Beschäftigte

Dr. Richter betont, dass die zunehmend wichtige und geforderte berufliche Weiterbildung für blinde und sehbehinderte Beschäftigte eine besondere Herausforderung darstellt. Die Angebote sind in der Regel nicht barrierefrei nutzbar. Es bedarf besonderer Aufwände, um Unterlagen, Präsentationen und Lernsoftware in zugänglicher Form rechtzeitig zu bekommen.

Auch das Erreichen entfernter und wechselnder Lernorte verlangt zumeist besondere Anstrengungen. Die Teilnahme der Assistenzkraft und die Übernahme der dadurch entstehenden besonderen Kosten müssen mit beim Integrationsamt beantragt und nicht selten aufwändig verhandelt werden.

Der Referent hebt besonders hervor, dass die Halbwertzeiten eines stabilen persönlichen Arbeitsumfeldes immer kürzer werden. Mangelnde Barrierefreiheit im digitalen und hardwaretechnischen Arbeitsumfeld stellen sehbehinderte und blinde Beschäftigten vor besondere Herausforderungen. Hilfsmittel müssen oft aufwändig an die neue Arbeitssoftware(-version) angepasst werden. Kompatibilitäten zwischen häufiger wechselnden technischen Arbeitsplatzsystemen müssen neu hergestellt werden., Wege zu neuen, wechselnden Räumlichkeiten müssen neu erlernt und trainiert werden. Kurz: Die Zeiträume, in denen blinde und sehbehinderte Beschäftigte lernen und einüben können, effizient zu arbeiten, werden kürzer.

Voraussetzungen einer gelingenden Arbeitsassistenzbeziehung

Die Grundkompetenz Zuverlässigkeit ist schon immer die Voraussetzung für eine gelingende Arbeitsassistenzbeziehung. Die Unzuverlässigkeit einer Assistenzkraft wirkt sich immer zu Lasten des assistenznehmenden blinden oder sehbehinderten Beschäftigten aus. Neuerdings wird Teamfähigkeit immer stärker zu einer entscheidenden Voraussetzung für eine erfolgreiche Assistenzkraft. Sie muss nicht nur im Assistenzteam funktionieren, sondern insbesondere auch in den wechselnden beruflichen Arbeitsteams der Assistenznehmenden. Arbeitsassistenzkräfte müssen deshalb auch in professionellen Teams auftreten und agieren können.

Dr. Richter beendet seinen Vortrag mit einem knappen Fazit: Auf der einen Seite stehen wachsende Anforderungen an Kompetenzen und Qualifikationen von Arbeitsassistenzkräften. Auf der anderen Seite stehen unattraktive Arbeits- und Anstellungsverhältnisse für Assistenzgebende - und das bei einem weitgehend ausgeschöpften Arbeitsmarkt. Keine guten Zeiten für gute, gelingende Arbeitsassistenz!

Zum Referenten

Dr. Michael Richter ist seit 2009 Geschäftsführer der Rechte behinderter Menschen gemeinnützige GmbH (rbm). Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften und seiner Promotion war er von 2004 bis 2008 als Geschäftsführer des DVBS tätig. Mit dem Thema Arbeitsassistenz befasste er sich bereits im Rahmen einer zur Promotionszulassung nötigen Studienarbeit.

Weitere Informationen

Linktipp

Auf der rbm-Webseite https://www.rbm-rechtsberatung.de finden Sie auch Fachartikel des rbm-Teams und Beispiele aus der Rechtsprechung zu verschiedenen anderen Themenbereichen.

Im Januar 2022 hat Dr. Richter zwei Kläger erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten, die nach Erreichen ihres Rentenalters die Kostenübernahme einer Arbeitsassistenz beantragt hatten (BVerwG, 5 C 6.20, Urteile vom 12.01.2022, Az.: 5 C 6.20 sowie 5 C 2.21). Die Pressemitteilung Nr. 2/2022 des Gerichts, das den Anspruch bestätigte, ist abrufbar unter https://www.bverwg.de/de/pm/2022/2

Hörtipp

Die vollständige Präsentation von Dr. Michael Richter steht im O-Ton auf der DVBS-Webseite zur Verfügung unter https://dvbs-online.de/index.php/aktuelles_2/schwerpunkte/moderne-arbeitsassistenz

Bild: Dr. Michael Richter steht am Rednerpult. Zum weißen Hemd trägt er ein dunkles Sakko, das farblich mit seinem dunklen Haarkranz und dem Oberlippenbart harmoniert. Foto: DVBS

Abbildung: Folie "Geändertes Anforderungsprofil an Assistenzkräfte" (insbes. Für blinde und hochgradig sehbehinderter Assistenznehmer) mit der Aufzählung von 10 zumeist unverzichtbarer Grundkompetenzen.

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"Moderne Arbeitsassistenz in der modernen Arbeitswelt": Was fördern die Leistungsträger? Sind Neuerungen absehbar?

Von Farina Bartosch (LWV Hessen),
zusammengefasst von Klaus Winger

Farina Bartosch gliedert ihren Vortrag nach folgenden Schwerpunkten und ergänzt diese durch viele praktische Hinweise und Beispiele:

  • Gesetzliche Grundlage
  • Definition Arbeitsassistenz und Abgrenzung zu anderen Formen
  • Notwendigkeit der Arbeitsassistenz
  • Höhe der anzuerkennenden Kosten
  • Welche Kosten werden anerkannt bzw. erstattet und welche nicht?

Die Leistungsansprüche schwerbehinderter Beschäftigter zur Arbeitsassistenz sind in § 185 Abs. 5 Sozialgesetzbuch (SGB) IX in Verbindung mit der Schwerbehindertenausgleichabgabe-Verordnung (SchwbAV) § 17 Abs. 1a vom Gesetzgeber festgelegt. Sie werden durch die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) interpretiert. Diese Empfehlungen sind nicht in Stein gemeißelt. Sie werden angesichts sich verändernder Bedingungen in der Arbeitswelt, neuer oder verändert auftretender Behinderungsarten und -ausprägungen im BIH-Arbeitskreis weiterentwickelt. Nicht zuletzt gehen auch neue von Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden erreichte Urteile in die Empfehlungen ein.

Farina Bartosch weist darauf hin, dass Arbeitsassistenz als einzige Leistung der Integrationsämter einen für Beschäftigte mit Schwerbehinderung einklagbaren Anspruch darstellt. Alle anderen Leistungen sind Kann-Leistungen.

Farina Bartosch erläutert, dass die Beschäftigten der Integrationsämter weitreichende Interessenspielräume bei der Festlegung von Leistungsgewährungen haben. Deshalb unterscheiden sich die Bescheide zwischen den Bundesländern und zum Teil leider auch innerhalb einzelner Ämter. Im Zweifelsfall können als unzureichend empfundene Bescheide über entsprechende Widerspruchsverfahren bestritten und gegebenenfalls verändert werden. Im Hintergrund von Leistungsentscheidungen einzelner Integrationsämter können auch deren unzureichende Mittelausstattungen stehen. Die Verfügbarkeit von Mitteln der Integrationsämter aus der Ausgleichsabgabe der Unternehmen variiert zwischen den einzelnen Bundesländern aufgrund deren unterschiedlicher Wirtschaftsleistung. Im Jahr 2019 wurden von den Integrationsämtern in Deutschland 38,14 Mio. € an Arbeitsassistenzfinanzierungen erbracht.

Finanzielle Bewertung der Leistungen von Arbeitsassistenzen

Auch die Finanzierung von Arbeitsassistenzleistungen ist im Fluss. Traditionell wird bei Arbeitsassistenz von Handreichungen ausgegangen, Tätigkeiten also, die nur geringer Qualifikation bedürfen. Beispiele für solche Handreichungen sind etwa Gegenstände anreichen, ordnen, vorlesen oder Grafiken beschreiben. Mittlerweile wird anerkannt, dass nicht wenige Assistenzleistungen erheblicher Einarbeitung und auch teilweise Fachkompetenz bedürfen: Fremdsprachenkenntnisse, IT-Anwenderkenntnisse, etc. Aber auch persönliche und Verhaltenskompetenzen, wie angemessene Unterstützung bei Kommunikation und Kooperation, werden angesichts moderner Entwicklungen in der Arbeitswelt (z.B. Projekt- und Teamarbeit) als notwendig anerkannt. Die höchsten Qualifikationsanforderungen verbleiben aber grundsätzlich bei den Assistenznehmenden, die ihre Kerntätigkeiten eigenständig erfüllen können müssen.

Insgesamt gewinnt Arbeitsassistenz aber generell gegenüber ihrer früheren Ausprägung ein anderes Gesicht, das sich dann auch in ihrer höheren finanziellen Bewertung niederschlägt. Die Entgeltgruppen 3 und 4 (und bei gut begründetem Bedarf auch darüber hinaus) des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst (TVÖD) in der Fassung Bund/Länder bilden aktuell die Richtschnur der Integrationsämter für die finanzielle Bewertung der Leistungen von Arbeitsassistenzkräften. Und auch die Leistungsgewährung im Dienstleistungsmodell richtet sich nach den regionalen Marktbedingungen und nicht mehr nach gesetzten Obergrenzen. Ebenso können sich mittlerweile die meist niedrigen Zuschüsse an Arbeitgeber (Beschäftigungssicherungszuschuss), die die Assistenzleistungen für schwerbehinderte Beschäftigte aus der eigenen Belegschaft heraus erbringen lassen, an den Vergütungen für Assistenzkräfte im Arbeitgebermodell orientieren.

Frau Bartosch erläuterte das aktuelle Leistungsspektrum der Integrationsämter in Sachen Arbeitsassistenz und die laufenden Anpassungsentwicklungen an Beispielen aus dem Bedarfsspektrum blinder und sehbehinderter Beschäftigter. Vgl. dazu auch die Liste "Wichtige Leistungen der Integrationsämter für Arbeitsassistenz in der modernen Arbeitswelt."

Zur Referentin

Farina Bartosch ist Mitarbeiterin des Integrationsamtes Wiesbaden, das beim Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen angesiedelt ist. Sie betreut dort die gesamte Aufgabenpalette von der Gewährung von Leistungen inklusive der Arbeitsassistenz über das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bis zu Kündigungen schwerbehinderter Menschen. Darüber hinaus arbeitet sie mit in verschiedenen Arbeitskreisen der BIH, der Dachorganisation aller deutschen Integrationsämter. U.a. ist sie tätig im BIH-Arbeitskreis Arbeitsassistenz und war an der 2019 herausgegebenen letzten Fassung der deutschlandweit geltenden Empfehlungen beteiligt.

Bild: Farina Bartosch steht hinter dem Pult am Mikrofon. Sie trägt einen dunklen Reißverschluss-Blazer, ihr braunes Haar ist im Nacken zurückgebunden. Foto: DVBS

Bild: Farina Bartosch lächelt. Sie hat braune Augen und braunes, schulterlanges Haar, das sie auf dem Portraitfoto offen trägt. Foto: privat

Weitere Informationen

Linktipp

Auf der Webseite der Integrationsämter www.integrationsaemter.de findet sich eine Fülle an nützlichen Informationen und Kontaktadressen.

Hörtipp

Die vollständige Präsentation von Farina Bartosch finden Sie im O-Ton auf der DVBS-Webseite unter https://dvbs-online.de/index.php/aktuelles_2/schwerpunkte/moderne-arbeitsassistenz

Abbildung: Vortragsfolie "Anerkennungsfähige Kosten". Mit grünem Haken wurden markiert "Reisekosten der Assistenz bei Dienstreisen", "Kontoführungsgebühren", "Aufwandspauschale" und "Ausfallkosten im AG-Modell bei der Erkrankung der Assistenz". Das Thema "techn. Ausstattung der Assistenz" wurde mit "im Ausnahmefall" kommentiert, "Kosten zum Erreichen des AP" dagegen mit einem roten Kreuz ausgeschlossen.

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Die Leistungen der Integrationsämter für moderne Arbeitsassistenz in der modernen Arbeitswelt - Fragen und Antworten

Eine Zusammenstellung aus dem Vortrag von Farina Bartosch (BIH) und der anschließenden Diskussion mit ihr

(1) Wer hat Anspruch auf Arbeitsassistenz?

Schwerbehinderte und auch Schwerbehinderten gleichgestellte Beschäftigte haben einen Anspruch auf Arbeitsassistenz

(2) Was passiert, wenn meine Arbeitsassistenz ausfällt, weil sie z. B. krank ist?

Erkrankt eine Assistenzkraft, dann werden die Ausfallkosten im üblichen Umfang (6 Wochen Lohnfortzahlung) und zusätzlich die Kosten für eine Ersatz-Arbeitsassistenzkraft für die Zeit des Ausfalls der Stamm-Assistenzkraft vom Integrationsamt auf Antrag hin übernommen.

(3) Welche Kosten werden übernommen, wenn ich Arbeitsassistenz über das Dienstleistungsmodell organisiere?

Für das Dienstleistungsmodell in der Arbeitsassistenz gilt keine Höchstgrenze bzgl. der Vergütung des Dienstleisters mehr. Die Integrationsämter orientieren sich aber an preisgünstigen Anbietern in der Region.

(4) Wird Arbeitsassistenz gefördert, wenn sie ganz oder teilweise in Form von Online-Unterstützung realisiert wird, z.B. via TeamViewer oder ZOOM? Werden nötige technische Ausstattung und die gegebenenfalls nötige Zusatzqualifizierung von Assistenznehmenden und -gebenden finanziert?

Die Onlineunterstützung von Assistenznehmenden durch Assistenzkräfte, die sich z.B. auf den Rechner ihrer Assistenznehmenden aufschalten, ist ohne Weiteres förderfähig, sofern die Eingaben durch die Assistenzkräfte auf Weisung der Assistenznehmenden erfolgen.

Die technische Ausstattung einer Arbeitsassistenzkraft (zusätzlicher Bildschirm, PC, Software für Online-Unterstützung etc.) kann in Ausnahmefällen übernommen werden. Der Bedarf muss aber sehr gut begründet sein.

Die Unterstützung schwerbehinderter Beschäftigter bei der Bedienung nicht barrierefreier IT-Anwendungen durch Arbeitsassistenz ist förderfähig.

(5) Wird Arbeitsassistenz im Home-Office bzw. beim Wechsel- von Home-Office und betrieblichem Arbeitsplatz gefördert? Gibt es finanzielle Förderung der nötigen Reisekosten der Assistenzkraft entweder ins Home-Office oder an den betrieblichen Arbeitsplatz der Assistenznehmenden? Wird die diesbezügliche Reisezeit anerkannt?

Für Arbeitsassistenzdienstleistungen im Außendienst von Assistenznehmenden werden die Reisekosten übernommen. Dagegen werden die Kosten der Assistenzkraft zur Erreichung des Arbeitsplatzes von Assistenznehmenden (z.B. im Homeoffice) nicht von den Integrationsämtern übernommen

(6) Wenn Assistenznehmende am Tag häufiger wechselnde Arbeitsplätze (und Teams oder Kunden) aufsuchen müssen, ggf. mit Pausen dazwischen, ist dann die Anerkennung von Full-Time-Arbeitsassistenz möglich?

Die Begleitung von Assistenznehmenden auf (häufiger) wechselnde Arbeitsplätze ist förderfähig, wenn z.B. ein entsprechendes Mobilitätstraining nicht ausreichend bzw. die selbständige Mobilität zu zeitaufwändig und damit ineffektiv wäre.

Wenn im Laufe eines Arbeitstages immer wieder punktueller Assistenzbedarf auftritt, der nicht gebündelt werden kann, dann kann die Assistenzleistung auch für den ganzen Arbeitstag gewährt werden. Die bis 2019 übliche Maximalgrenze von 50% der Tagesarbeitszeit von Assistenznehmenden für Assistenzleistungen ist gefallen. Die Notwendigkeit der Assistenz steht nun im Vordergrund.

Bei unregelmäßigen und nicht planbaren Dienstreisen, wenn also vorab kein stabiles monatliches Budget festgelegt werden kann, sind monatliche "spitze" Abrechnungen der Kosten der geleisteten Assistenzzeiten mit dem zuständigen Integrationsamt nach realem Anfall möglich.

(7) Moderne Arbeitsbedingungen erfordern wegen wechselnder Arbeitspartner und vermehrter visuell gestützter Kooperationsformen (z.B. Präsentationen) häufig erhöhte Kommunikationsunterstützung der Assistenznehmenden. Ist in solchem Kontext Full-Time Arbeitsassistenz möglich?

Die Unterstützung schwerbehinderter Beschäftigter, z.B. Lehrer, Projektmitarbeiter, Führungskräfte, durch Assistenzkräfte bei Kooperation und Kommunikation in Gruppen, Teams etc. ist förderfähig. Die Information blinder und sehbehinderter Beschäftigter über nonverbale Reaktionen ihrer Gegenüber durch Arbeitsassistenz ist förderfähig. Wichtig hierbei ist, dass die Assistenzleistung nicht in den Kernbereich der Tätigkeit schwerbehinderter Beschäftigter eingreifen darf.

Wenn im Laufe eines Arbeitstages immer wieder punktueller Assistenzbedarf auftritt, der nicht gebündelt werden kann, dann kann die Assistenzleistung auch für den ganzen Arbeitstag gewährt werden (vgl. Antwort zu (6).

(8) In modernen Arbeitsumgebungen entsteht wegen erhöhter Kommunikations- und Kontaktarbeitsanforderungen an Assistenznehmende ein vergleichbar hoher Bedarf an entsprechenden persönlichen Kompetenzen und Qualifikationen auf Seiten der Arbeitsassistenzkräfte. Fördern die Integrationsämter eine angemessene Vergütung geeigneten Assistenzpersonals?

Bei der Vergütung von Arbeitsassistenzleistungen orientieren sich die Integrationsämter an der Entgeltgruppe 3 und 4 (und bei gut begründetem Bedarf auch darüber hinaus) des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst (TVÖD) in der Fassung Bund/Land.

Der in den BIH-Empfehlungen enthaltene Hinweis, dass die Bezahlung der Assistenzkräfte regelmäßig an die Tarifentwicklungen im TVÖD angeglichen werden sollen, wird nicht immer aktuell umgesetzt. Bei der Beantragung von Weiterbewilligungen von Arbeitsassistenzleistungen kann deshalb gefordert werden, dass Tarifanpassungen in die Leistungsbemessung einfließen.

(9) Wenn Arbeitgeber die Arbeitsassistenz stellen: Sind Beschäftigungssicherungszuschüsse in Höhe der Gehälter entsprechend qualifizierter Fachkräfte möglich?

Die Beschäftigungszuschüsse sind bei guter Begründung bis zur Höhe der Bezahlung der Assistenzkräfte (vgl. Antwort zu Frage 8) möglich.

(10) Wie sieht es mit dem Arbeitsassistenzanspruch während Kurzarbeitsphasen der Assistenznehmenden aus?

Für Phasen der Kurzarbeit der Assistenznehmenden gilt in Hessen zurzeit folgende Regelung (Sie müssen jedoch bei Integrationsämtern anderer Bundesländer, die andere Regelungen haben können, jeweils besonders nachgefragt werden.):

Selbstständige schwerbehinderte Menschen, die eine Assistenzkraft beschäftigen und Leistungen nach § 17 (1a) SchwbAV erhalten, können so behandelt werden wie Arbeitgeber. Das heißt, die Leistungen werden weiterhin erbracht ohne Anrechnung des Kurzarbeitergeldes.

Bei abhängig beschäftigten schwerbehinderten Menschen, die eine Kraft mit Arbeitsvertrag beschäftigen, können die Regelungen wie bei Krankheit/Arbeitsverhinderung des schwerbehinderten Menschen angewendet werden.

Beim Dienstleistungsmodell trägt das Risiko der Anbieter, der eine Förderung nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) erhalten kann.

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Die Arbeitsassistenzbeziehung optimal gestalten

Von Ute Mölter (BSZ blista) und Rita Schroll (HKFB),
zusammengefasst von Klaus Winger

Ute Mölter und Rita Schroll beraten bzw. coachen in unterschiedlichen beruflichen Zusammenhängen Assistenznehmende, teilweise auch Assistenzkräfte. Rita Schroll ist außerdem selbst Arbeitsassistenznehmerin. Beide verweisen darauf, dass sich Assistenznehmende oft - insbesondere vor Beginn einer Assistenzbeziehung, aber auch im Verlauf einer solchen - zu wenig mit den persönlichen und psychosozialen Dimensionen von Arbeitsassistenz beschäftigen. Sie tragen ihre Betrachtungen, Hinweise und Ratschläge abwechselnd vor und gliedern ihren Vortrag in folgende Themenbereiche:

  • Gute Beziehungen - was macht sie aus?
  • Klare Rollen und Verantwortlichkeiten
  • Die Einstellung der Assistenz vorbereiten
  • Das Bewerbungsverfahren
  • Die Arbeitsassistenzbeziehung aktiv gestalten.

Neben den rechtlichen, vertraglichen, finanziellen und organisatorischen Faktoren, die ein Assistenzverhältnis bestimmen, stehen die persönlichen Beziehungen zwischen Assistenznehmenden und -gebenden im Zentrum einer gelingenden beruflichen Teilhabe mit Arbeitsassistenz. Besonders im üblichen Berufsleben selten vorkommende Dimensionen, wie etwa das Führen der vorgesetzten Person und der Umgang mit der damit nötigen körperlichen Berührung und Nähe, müssen angesprochen und trainiert werden. Sie sind Assistenzgebenden in aller Regel fremd. Auch Anforderungen an die Assistenzkraft, wie z.B. die Begleitung der assistenznehmenden Person zur Toilette, das Hinweisen auf kleinere und größere Mängel im Auftreten und bei der Kleidung, Momente von Intimität und Verletzbarkeit, müssen bedacht, besprochen und trainiert werden. Gleiches gilt für die Information der Assistenznehmenden über von ihnen nicht wahrnehmbare Kommunikation Dritter.

Ute Mölter und Rita Schroll erläutern anhand vieler Praxisbeispiele und Erfahrungen die Ursachen möglicher auftretender Probleme, von Stress und Konflikten in Arbeitsassistenzbeziehungen.

Voraussetzungen einer guten Assistenzbeziehung

Als Voraussetzungen für eine gelingende Assistenzbeziehung empfehlen Ute Mölter und Rita Schroll Assistenznehmenden, eine Reihe von Aspekten bereits vor Beginn eines Vertragsverhältnisses mit einer Assistenzkraft für sich selbst zu klären. Stichworte dazu, die die Vortragenden ausführlich und alltagspraktisch erläutern, sind u.a.:

  • Die Klärung des Selbstbildes als Mensch mit Behinderung, z.B. zwischen dankbarem Hilfeempfänger bzw. dankbarer Hilfeempfängerin und forderndem Arbeitgeber bzw. fordernder Arbeitgeberin.
  • Reflektion des eigenen Selbstverständnisses und des Bildes der Arbeitsumwelt von sehbeeinträchtigten Kolleginnen und Kollegen.
  • Vorabklärung möglicher Rollen- und Interaktionsprobleme zwischen den Assistenzpartner*innen und betrieblichen Akteur*innen, insbesondere wenn im Betrieb der Einsatz von Arbeitsassistenz neu ist.
  • Offene Ansprache und Klärung von Rolle und Verantwortlichkeiten in der Assistenzbeziehung.
  • Aber auch der Umgang mit Intimität, Vertrauen und Nähe ist ein zentrales Thema der Gestaltung der Assistenzbeziehung.

Assistenzgebende wiederum müssen für sich klären, ob sie den hohen Anforderungen, die an sie gestellt werden, genügen wollen und können. Hierzu zählt z. B., die Fähigkeit und Bereitschaft des Arbeitens auf Anforderung zum einen und gleichzeitig die Kompetenz mitdenkender Augen auf der anderen Seite aufzubringen. Ebenso sollten Assistenzkräfte ihr Selbstverständnis hinterfragen, sich über ihre Motive und persönlichen Dispositionen als Assistenzgebende klar werden und sich möglichst mit ihren Assistenznehmenden darüber austauschen.

Assistenznehmende sind Führungskräfte und sollten sich als solche verstehen und qualifizieren. Sie sollten Führungsinstrumente, wie Aufgabenplanung und -vereinbarung, Kooperationsregeln und Feedback-Gespräch, einsetzen können. Sie sollten mit ihren Assistenzkräften wertschätzend umgehen, wozu die Vortragenden profilierte Beispiele anführen. Assistenznehmende sind als Vorgesetzte Vorbilder, z.B. bezüglich der Einhaltung von verabredeten Regeln und der Offenheit in der Kommunikation schwieriger Themen, z.B. behinderungsbedingter Leistungsschwankungen.

Ein stabiles Selbstmanagement der blinden und sehbehinderten Assistenznehmenden ist eine wesentliche Basisvoraussetzung für eine gut funktionierende Arbeitsassistenzbeziehung.

Die beiden Vortragenden erläutern die Vielzahl ihrer Hinweise und Vorschläge für Assistenznehmende und -gebende an interessanten und übertragbaren Beispielen und Erfahrungen aus ihren reichhaltigen und vielfältigen Alltagskontexten.

Zu den Referentinnen

Ute Mölter ist Diplom-Sozialpädagogin und Systemischer Coach (DGSF). Sie leitet das Beratungs- und Schulungszentrum (BSZ) der Deutschen Blindenstudienanstalt (blista) in Marburg und begleitet seit vielen Jahren blinde und sehbehinderte Menschen in Ausbildung und Job.

Rita Schroll ist Diplom-Sozialarbeiterin und berät seit vielen Jahren Assistenznehmer*innen. Seit 2003 leitet sie das Hessische Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung, eine vom Paritätischen Wohlfahrtsverband getragene Institution. Für ihr großes Engagement hat sie 2014 das Bundesverdienstkreuz erhalten.

Bild: Ute Mölter (Portraitfoto rechts) trägt zur weißen Bluse einen weißen Blazer sowie Hängeohrringe mit dunklerotem Stein und hat ihr dunkles Haar hochgebunden. Rita Schroll (Portraitfoto links) trägt ihr silberfarbenes Haar offen, zur schwarzen Bluse hat sie Ohrringe in Silber gewählt. Beide lächeln. Fotos: privat

Weitere Informationen

Linktipps

Die Webseite https://www.blista.de/ausbildung-und-beruf zeigt das umfassende Angebot des BSZ blista.

Unter https://www.hkfb.de/hessisches-koordinationsbuero-fuer-frauen-mit-behinderung.html können Sie sich über die Arbeit des Hessischen Koordinationsbüros für behinderte Frauen informieren und erhalten nützliche Links und zahlreiche Kontaktadressen.

Hörtipp

Die vollständige Präsentation von Ute Mölter und Rita Schroll finden Sie im O-Ton auf der DVBS-Webseite unter https://dvbs-online.de/index.php/aktuelles_2/schwerpunkte/moderne-arbeitsassistenz

Abbildung: Vortragsfolie "Das Bewerbungsverfahren" mit den 4 Stichpunkten "Wie stelle ich mich auf und wie stelle ich ein?", "Besonderheiten der Assistenz erörtern", "Entscheidungsspielräume der Assistenz aufzeigen" und "Arbeitsproben geben beiden Seiten Sicherheit".

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Die Workshops

Die inhaltlichen Interventionen der Moderierenden und der Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden dienten der Fortbildung. Dokumentationen wurden nicht erstellt. In Workshops entwickelte Forderungen und Anregungen wurden in den Forderungskatalog des Abschlussplenums (siehe horus spezial X, S. 27 f.) aufgenommen.

Workshop A
Absprachen und Vereinbarungen zur Kooperation, Rollen in der Kooperationsbeziehung, Umgang mit Konflikten

Moderation: Ute Mölter (Schulungs- und Beratungszentrum der blista)

Die Rolle der Assistenznehmenden ist die ausschlaggebende für den erfolgreichen Teambuilding-Prozess. Im Workshop tauschen sich die Teilnehmenden über ihre Erfahrungen und Lösungsstrategien in der Zusammenarbeit mit Arbeitsassistenten und Arbeitsassistentinnen aus. Es geht um Themen wie:

  • Was sind meine Vorstellungen und Werte einer guten Zusammenarbeit?
  • Welche Vereinbarungen und Regeln hinsichtlich zeitlicher, organisatorischer und inhaltlicher Zusammenarbeit können nützlich sein?
  • Wie verhandelt man notwendige Regeln und Vereinbarungen gewinnbringend?
  • Wie lassen sich in die Rollen der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters und die des assistenznehmenden Vorgesetzten gut vereinbaren?
  • Welche Konflikte können auftauchen und wie geht man am besten damit um?

Fallbeispiele und Erfahrungen können diskutiert werden. Die Themenschwerpunkte richten sich nach den Interessen der Workshop-Teilnehmenden.

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Workshop B
Gestaltungen von Arbeitsverträgen, Personaladministration und Steuerfragen

Moderation: Heike Proelß (Steuerberaterin)

Der Workshop beschäftigt sich mit dem Thema "Beschäftigung von Arbeitsassistenzen - was ist zu beachten, wo liegen unter Umständen Gefahren?"

Es geht um die Fragen, welche vertragliche Gestaltung evtl. möglich ist, welche Vor- und Nachteile es gibt, wo Unsicherheiten liegen und wie man diesen begegnen kann. Hierunter fallen z.B. die Abgrenzung Honorarkraft - Angestelltenverhältnis und das Problem der Scheinselbständigkeit.

Außerdem soll auf den Arbeitsvertrag an sich eingegangen werden anhand eines Musterarbeitsvertrages sowie auf die Abrechnung der Regiekosten gegenüber der Abrechnungsstelle für Arbeitsassistenzen.

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Workshop C
Ansprüche nutzen, Förderanträge richtig stellen, ggf. Widersprüche einreichen

Moderation: Dr. Michael Richter (rbm)

Wie stelle ich einen Antrag richtig, um die für meine Erwerbstätigkeit notwendige Arbeitsassistenz zu erhalten? Welche Fehler kann ich vermeiden, welche Informationen helfen dem Kostenträger, welche Unterlagen sind notwendig, wie schaffe ich Verständnis für meine konkreten Bedarfe, wie gehe ich mit Nachfragen um? Einfache antragspsychologische und praktische Tipps für das jeweils passende Assistenzmodell. Welches sind aber auch meine durchsetzbaren Rechte, wie kann ich sie im Streitfall durchsetzen, wann sollte ich Expertenhilfe einholen und welche Risiken sind dabei zu beachten?

Dieser Workshop soll anhand praktischer Beispiele anschaulich den Prozess bis zur Assistenzbewilligung beleuchten und Stolpersteine aus dem Weg räumen helfen!

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Workshop D
Den Assistenzbedarf umsichtig erheben

Moderation: Christoph Korte (DVBS-Projekt agnes@work)

Wir alle kennen die Situation, wenn wir eine Arbeitsstelle antreten oder einer neuen Tätigkeit nachgehen, dass der Assistenzbedarf möglichst ausführlich und detailliert benannt werden soll. Aber wie soll ich das Einsatzgebiet der Assistenz erläutern, wenn noch nicht einmal eine konkrete Vorstellung über mein Beschäftigungsfeld im neuen Job vorliegt?

Zudem stellt sich die Frage, was für Aufgaben eine Assistenz überhaupt übernehmen kann, ohne dass diese meine Arbeit ersetzt?

Zu diesen und noch viel mehr Fragen wollen wir uns individuelle Lösungsansätze erarbeiten und gemeinsam Strategien überlegen, um auch in Zukunft auf mögliche Veränderungen vorbereitet zu sein.

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Workshop E
Persönliche Eignung, Qualifikation sowie Beschaffung von Assistenzkräften

Moderation: Rita Schroll (Hessisches Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung, Peer Counselorin (ISL), mit über 30-jähriger Erfahrung als Assistenznehmerin)

Im ersten Teil des Workshops beschäftigen wir uns mit der Fragestellung, wie Sie sich effizient einen Überblick über die Eignung und vorhandene Qualifikation eines Bewerbers oder einer Bewerberin zur Assistenzkraft verschaffen können.

Neben Ihren Fragen arbeiten wir zu folgenden Themen

  • Welche Punkte und Sachverhalte sollten vor dem Einstellungsgespräch geklärt sein?
  • Welche Fragen und Aufgabenstellungen geben Ihnen Auskunft über die Eignung und Qualifikation des Bewerbers / der Bewerberin?
  • Was könnte Sie im Bewerbungsgespräch hellhörig machen?

Im zweiten Teil des Workshops sondieren wir Möglichkeiten der Akquirierung von Assistent*innen und diskutieren die damit verbundenen Vor- und Nachteile.

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Workshop F
Die Auswahl des optimalen Assistenzmodells

Moderation: Klaus Winger (DVBS)

  1. Arbeitsassistenz kann in unterschiedlichen Formen gestaltet werden.
    1. Das Arbeitgebermodell: Beschäftigte mit Behinderung können Assistenzkräfte selbst als Arbeitgeber, d.h. auf Basis eines Arbeitsvertrages in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, anstellen. Unter bestimmten Bedingungen ist auch eine Honorarbeschäftigung möglich. Ebenso ist eine Übertragung des Anspruchs auf den Arbeitgeber möglich.
    2. Das Dienstleistungsmodell: Beschäftigte mit Behinderung beauftragen ein geeignetes Dienstleistungsunternehmen mit der Erbringung der Arbeitsassistenzleistungen.
    3. Auch durch einen Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ), bis vor kurzem hieß er noch "Minderleistungsausgleich", des Integrationsamtes können Betriebe und Verwaltungen Arbeitsassistenzkräfte für ihre behinderten Beschäftigten finanzieren.
  2. Es gibt keine grundsätzlich guten oder schlechten Formen von Arbeitsassistenz. Und: Ohne Zustimmung des Arbeitgebers läuft kaum etwas. Wichtige Entscheidungskriterien sind:
    1. Fähigkeit und Bereitschaft der Assistenznehmenden zu Personalführung und -verwaltung
    2. Regionales Arbeitsmarktangebot von geeigneten Assistenzkräften
    3. Existenz eines Dienstleistungsunternehmens mit Arbeitsassistenzangebot in der Region
    4. Art und Weise des geplanten Einsatzes der Arbeitsassistenzkräfte
    5. Art und Rechtsform der Tätigkeit der Assistenznehmenden
    6. Grad der Unterstützung des Arbeitsassistenzeinsatzes im Betrieb, in der Verwaltung
    7. Ausprägung der Unterstützung durch das Integrationsamt
    8. ...

Im Workshop erfolgt anhand von Fällen, die Teilnehmende vorstellen, ein strukturierter Austausch von Informationen und Erfahrungen zur formellen Gestaltung bestmöglicher Arbeitsassistenz.

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Forderungen zur bedarfsgerechten Optimierung der Arbeitsassistenz

Zusammengestellt von Klaus Winger

Diese Forderungen wurden in den Plenardiskussionen und Workshops im Rahmen der Fortbildungstagung entwickelt und im Abschlussplenum zusammengestellt. Sie werden von den Vorständen von DVBS und PRO RETINA weiter bearbeitet.

  • Der Begriff der Arbeitsassistenz darf sich nicht mehr an den früher üblichen "Handreichungen" orientieren. Er soll den aktuellen und absehbar zunehmenden Anforderungen (Kompetenz und Qualifikation) an Arbeitsassistenz in den komplexeren, volatileren und digital durchdrungeneren Arbeitssituationen genügen.
  • Die Bearbeitung von Anträgen auf Förderung von Assistenzkräften durch die Integrationsämter dauert häufig viel zu lange. Die Integrationsämter sollen sich selbst verpflichten, vollständig gestellte Anträge auf Arbeitsassistenz innerhalb von vier Wochen zu bescheiden.
  • Die Integrationsämter sollen die Vergütungen von Arbeitsassistenzkräften nachgewiesenen veränderten Assistenzanforderungen zeitnah, d.h. auch innerhalb laufender Förderzeiträume, anpassen.
  • Die Vergütung von Arbeitsassistenzkräften soll auch den regionalen Lebensverhältnissen (z.B. Miethöhe in Städten) angepasst sein.
  • Die Entgeltentwicklung im Tarifvertrag für die Öffentlichen Dienste (TVÖD Bund/Land) soll inklusive der tariflichen Sozialleistungen automatisch und zeitnah in die Vergütung der Assistenzkräfte einließen.
  • Die Weiterbildung von Assistenzgebenden bzgl. benötigter Kompetenzen und Qualifikationen soll vom Integrationsamt übernommen werden.
  • Der Assistenzbedarf soll aufwandsarm und dynamisch den Veränderungen der Sehbehinderung von Assistenznehmenden zeitnah angepasst werden können.
  • Der Beginn einer Arbeitsassistenzbeziehung soll bei Bedarf durch ein Coaching der Assistenzpartner*innen und ggf. der Akteure im Arbeitsumfeld unterstützt werden. Integrationsämter sollen die Kosten dafür im Rahmen der Weiterbildungsfinanzierung übernehmen.
  • Die Integrationsämter sollen generell und nicht nur in Corona-Pandemiezeiten die Arbeitsassistenzkosten auch während der Kurzarbeitsphasen der Assistenznehmenden tragen. Kurzarbeit wird auch außerhalb und nach der Corona-Epidemie ein häufig genutztes Mittel sein, um Beschäftigungsprobleme, die im Verlaufe der klima- und digital bedingten Transformation der Wirtschaft auftreten, abzufedern. Assistenzbeziehungen dürfen durch Kurzarbeitsphasen nicht zerstört werden. Die Kurzarbeitsphasen sollen von Assistenznehmenden für berufliche Weiterbildung genutzt werden. Arbeitsassistenz soll dies unterstützen.
  • In größeren Unternehmen und Behörden oder Verbünden Kleinerer sollen Pools von Arbeitsassistenzkräften (im Rahmen der generellen Personalentwicklung) gebildet, erprobt und weiterentwickelt werden, um wechselnden und veränderten Arbeitsassistenzbedarfen zeitnah und möglichst dem Qualifikations- und Kompetenzbedarf entsprechend genügen zu können. Der DVBS soll (mit PRO RETINA) ein Modellprojekt hierzu durchführen.
  • Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass neu eingeführte Software oder neue Versionen von Anfang an barrierefrei genutzt werden können.
  • DVBS und PRO RETINA sollen Weiterbildungsangebote für Assistenznehmende und möglichst auch Assistenzgebende entwickeln, von den Integrationsämtern anerkennen lassen und anbieten.
  • DVBS und PRO RETINA sollen einen Muster-Dienstleistungsvertrag zur Nutzung im Arbeitsassistenz-Dienstleistungsmodell entwickeln.
  • Der DVBS und PRO RETINA sollen Infomaterial für Arbeitgeber und Assistenznehmende zur Erleichterung der Ersteinführung von Arbeitsassistenz im Betrieb erstellen.
  • Selbsthilfeorganisationen blinder und sehbehinderter Menschen sollen generell mehr Informationen und Unterstützung zur Nutzung von Arbeitsassistenz bereitstellen.

Bild: Um in der Arbeitswelt zu bestehen, müssen Berufstätige und Arbeitsassistenzen ihre Qualifikationen ständig anpassen. Die typische Büro-Szene hier zeigt Meeting und Präsentation eines Arbeitsteams. Das Foto nimmt den Besprechungstisch in den Fokus, auf dem Laptops, schmale Ordner und ein ToGo-Becher liegen bzw. stehen. Auf den Bildschirmen sind Grafiken zu sehen, ein Kollege hält stehend eine Präsentation. Foto: pixabay / Ronald Carreno

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Anhang

Good Practice Arbeitsassistenz

Beispiele zur Anregung, Begründung von Leistungsforderungen und zum Erfahrungsaustausch

Von Klaus Winger

DVBS-Projekt "Good Practice Arbeitsassistenz"

Der DVBS möchte gerne interessante und gelungene Arbeitsassistenzlösungen unterschiedlichster Art kurz dokumentieren und allen Interessierten zur Information und zum Austausch zur Verfügung stellen.

Diese Lösungsbeispiele können Interessierte auf gute Ideen für eigene Arbeitsassistenzkonzepte bringen. Die Assistenznehmenden hinter den Beispielfällen stehen, vermittelt durch die DVBS-Geschäftsstelle, zum Austausch zur Verfügung. Die Beispiele sollen auch eine Hilfe sein für die Fälle, in denen vergleichbare Assistenzbedarfe angemessen sind aber von Integrationsämtern nicht wie gewünscht bewilligt werden. Dann können Antragstellende unter Verweis auf passende Beispiele leichter argumentieren. Denn: Warum soll bei mir nicht genehmigt werden, was im vergleichbaren Fall anderswo gut funktioniert?

Also sollen in der Zeit bis zum 1. Mai 2022, dem nächsten "Tag der Arbeit", gut funktionierende, zufriedenstellende und ganz oder teilweise besonders interessante Arbeitsassistenzlösungen kurz skizziert und über den DVBS veröffentlicht werden.

Sie als Assistenznehmende, deren Beispiele dokumentiert sind, bleiben bei der Veröffentlichung anonym. Im Falle von Rückfragen nimmt die DVBS-Geschäftsstelle Kontakt mit Ihnen auf und klärt, ob Ihr Beispiel von Interessierten mit Ihnen persönlich besprochen werden kann. Dann wird ein Kontakt vermittelt.

Das Projekt "Good Practice Arbeitsassistenz" soll bis zum 1.Mai 2022 laufen. Klaus Winger führt es im Auftrag der DVBS-Vorsitzenden durch.

Bitte wenden Sie sich per Mail an ihn, wenn Sie glauben, ein ganz oder teilweise gutes, pfiffiges, weitreichendes, gut gefördertes, funktionierendes Arbeitsassistenzmodell zu praktizieren bei: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Klaus Winger meldet sich bei Ihnen, bespricht mit Ihnen Ihr Modell und wenn Sie wollen, interviewt er sie etwa 20 Minuten lang. Das dokumentierte Interviewergebnis bekommen Sie zur Prüfung und Korrektur. Dann wird es anonym veröffentlicht.

Er wäre schön, wenn Sie mitmachen!

Und hier die ersten Beispiele guter Arbeitsassistenz:

Beispiel 1
Leitende Funktion im Bereich Beraten, Informieren, Bilden, Coachen

Als von Geburt an blinde Sozialarbeiterin bin ich in leitender Position tätig. Seit Beginn meines beruflichen Wirkens arbeite ich mit Arbeitsassistenz.

Mein Beruf erfordert das 2-3-mal wöchentliche Unterwegssein in meinem Bundesland, ca. 6 mal jährlich auch außerhalb meines Bundeslandes.

Ich habe eine Teilzeitstelle (75%), nutze ein Notebook und die üblichen Blindenhilfsmittel. Im Umfang von 18 Wochenstunden kann ich auf Assistenz zurückgreifen.

Aufgrund des häufigen Unterwegsseins und der bei einer Leitungsposition erforderlichen Flexibilität variieren meine Arbeitszeiten und damit verbunden auch der Einsatz der Assistenz sehr. Für meine Arbeitsassistenz nutze ich das Dienstleistungsmodell. Bei der Entscheidung für einen bestimmten Dienstleister ist die Sicherstellung von Vertretung ein Muss. Ich lege Wert darauf, dass die Abrechnung der von mir in Anspruch genommenen Assistenzleistung gegenüber dem Integrationsamt durch mich selbst erfolgt, nicht direkt durch den Dienstleister. Das Dienstleistungsmodell erhöht meine Flexibilität, z. B. auch bei der Urlaubsplanung.

An meinem Dienstort habe ich, vermittelt durch einen Assistenzdienstanbieter meines Dienstorts, eine Assistentin.

Zudem beziehe ich Assistenz von einem Assistenzanbieter meines Wohnorts, der einen relativ großen Assistenzpool zur Verfügung stellt. Durch beide von mir in Anspruch genommenen Assistenzdienstanbieter ist die Vertretung sichergestellt. Die Vergütung der Assistenz richtet sich nach den Stundensätzen des Assistenzdienstleistungsanbieters.

Regelmäßig arbeiten bei mir 4 Assistent*innen.

Zudem habe ich die Möglichkeit, dass, nach vorheriger Absprache mit meinem Leistungsträger, dem Integrationsamt, bei besonderen Bedarfen zusätzlich Arbeitsassistenzkräfte auf Rechnung für mich arbeiten können. (Hier wird der aktuell gültige Vergütungssatz meines Leistungsträgers zugrunde gelegt.) Dieses Vorgehen bewährt sich für mich bei der Inanspruchnahme von Assistenz bei ein- oder mehrtägigen Dienstreisen in eine andere Stadt.

Dieses relativ offene Assistenzorganisationsmodell gibt mir große Flexibilität. Der Preis dafür ist natürlich, sich immer wieder auf neue Menschen einzustellen und diese so, wie es für eine gute Zusammenarbeit sowie für die Erfüllung der jeweiligen Aufgaben erforderlich ist, einzuarbeiten.

Folgende Tätigkeiten werden von meinen Assistent*innen erledigt:

Mobilitätsassistenz (z. B. Begleitung zu bestimmten Orten, Heraussuchen von günstigen Reiseverbindungen); Informationsassistenz (Feedback zu nonverbalen Situationen, Vorlesen von Auslagen, Internet- bzw. Literaturrecherche, Erläuterung von Graphiken); Technische Assistenz (nach inhaltlichen Vorgaben: grafische Gestaltung und Formatierung von Präsentationen, Assistenz bei der Bedienung von Whiteboards in Onlinetreffen sowie bei der Bedienung von Onlinetools und -Plattformen, Konvertierung von Dokumenten in eine für mich barrierefrei lesbaren Form); Assistenz bei Verwaltungsaufgaben: Ablage, (nach meinen Vorgaben), Postversand, Assistenz bei der Unterzeichnung von Dokumenten, Textlayout.

Wie bei allen Stellenausschreibungen wird die erforderliche Kompetenz der Assistenz in der Stellenausschreibung entsprechend verzeichnet. Die Einarbeitung der Assistenz in blindenspezifische Aufgaben erfolgt aufgabenbezogen durch mich.

Die Kosten, die die Beschäftigung einer Assistenz verursacht und die Arbeitsmittel, die sie zusätzlich benötigt, wurden mir bisher von meinem Leistungsträger erstattet.

Beispiel 2
Geschäftsführung eines mittelständischen Unternehmens

Der Geschäftsführer und Arbeitsassistenznehmer ist als studierter Betriebswirt insbesondere tätig in den Bereichen wirtschaftliche Leitung und Personaladministration, kaufmännischer Service für Partner und Vermögensverwaltung.

Er ist hochgradig sehbehindert, gesetzlich blind und muss mit weiterer Sehkraftverschlechterung rechnen. Er nutzt übliche Hilfsmittel, insbesondere Screenreader, Bildschirmlupe und in geringerem Maße auch eine Braillezeile.

Der Assistenznehmer kann wöchentlich 20 Stunden Arbeitsassistenz einsetzen. Im Rahmen des Arbeitgebermodells beschäftigt der Geschäftsführer seine Assistenzkräfte auf Minijobbasis zusätzlich zu deren Anstellungsverhältnis im Betrieb. Die Assistenzstunden verteilt er auf 3 bis 4 im Betrieb angestellte Mitarbeitende. Sie sind in seinen verschiedenen Tätigkeitsbereichen beschäftigt und verfügen so auch über entsprechend profunde Fach- und IT-Anwendungskenntnisse.

Ihre Assistenztätigkeiten sind insbesondere: Auf Anweisung Vertrags- und vergleichbare unterlagen (Papier) suchen, teilweise vorlesen; auf Anweisung Papierunterlagen und Grafiken (Folien) für Gespräche mit Geschäftsführungen anderer Unternehmen oder Partner vorbereiten und den Assistenznehmer zu und in Gesprächen begleiten; in Gesprächen von Dritten präsentierte Folien und Zahlenwerke vorlesen und beschreiben; Grafiken und Papierunterlagen bei Fortbildungen des Assistenznehmers darstellen und erläutern; Unterstützung bei Nutzung barrierehaltiger IT-Anwendung nach Anweisung.

Der Arbeitsassistenznutzer erhält im Jahr 2021 vom zuständigen Integrationsamt € 18,50 pro Assistenzstunde.

Er empfindet seine Arbeitsassistenzlösung als sehr positiv. Er kann das Assistenzpersonal bedarfsgerecht und flexibel einsetzen. Die Assistenzkräfte verstehen seine Assistenzanliegen und seine Anweisung sehr gut, weil sie selbst vom Fach sind und auch die genutzten IT-Systeme sehr gut kennen. Als Beschäftigte des Betriebes nehmen sie an Fortbildungen teil und sind so fachlich up to date. Ebenso sind Datenschutz- und -sicherheitsprobleme aufgrund der betrieblichen Beschäftigungsverhältnisse gelöst.

Beispiel 3
Lehrerin an einer Förderschule (Lernen und Sprache)

Die Arbeitsassistenznehmende ist mit einer vollen Stelle als Lehrerin beschäftigt. Sie leitet eine Klasse und ist in verschiedenen Lerngruppen eingesetzt. Sie ist auch für deren Beaufsichtigung in Innenbereichen verantwortlich. Pausenaufsicht für alle Schüler übernimmt sie nicht. Fahrten mit ihrer Klasse führt sie verantwortlich durch.

Die Lehrerin ist hochgradig sehbehindert, gesetzlich blind. An Hilfsmitteln nutzt sie Screenreader, Vergrößerungssoftware Bildschirmlese- und Braillenotiz-Gerät.

Sie kann pro Woche 26 Stunden Arbeitsassistenzleistungen im Rahmen des von ihr favorisierten Dienstleistungsmodells einsetzen. Eine der Assistenzkräfte ist im Volumen von 20 Stunden wöchentlich eingesetzt, die andere ist 6 Stunden tätig. Die 20-Stunden-Kraft begleitet die Lehrerin an vier Tagen im Unterricht, die andere Kraft an einem Tag. Im Unterricht werden auf Anweisung insbesondere Tafelbilder erstellt und Texte aus Unterrichtsmaterialien (Papier) und schriftlichen Produkten der Schüler vorgelesen. Außerdem wird die Assistenznehmerin bei der Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht in der Lerngruppe unterstützt. Im Rahmen der Unterrichtsvor- und -nachbereitung übernehmen die Arbeitsassistenzkräfte Aufgaben wie Scannen von Materialien, Vorlesen handschriftlicher Schülerarbeiten, Lernmaterialsichtung und -aufbereitung nach Anweisung.

Die Assistenzkräfte sollten zugewandt und offen sein, sich aber auch zurücknehmen können (keine Ersatzlehrer sein wollen). Sie müssen gute Rechtschreib- und PC-Kenntnisse haben und sollten Grafiken sowohl verbal darstellen als auch auf Anweisung erstellen können.

Das Integrationsamt vergütet den regionalen Dienstleister entsprechend dessen Preisen, 2021 ca. € 23 pro Stunde.

Die Assistenznehmerin ist mit ihrem Modell zufrieden. Der Dienstleister sorgt in aller Regel für Vertretungspersonal. Dabei ist zu bedenken, dass die Lehrerin in einer sehr ländlichen Region tätig ist, was die Suche nach geeigneten Vertretungs-Assistenzkräften manchmal etwas erschwert.

Beispiel 4
Lehrerin an einer Regelgrundschule

Die Arbeitsassistenznehmende ist mit einer 75-prozentigen Stelle als Lehrerin an einer Regelgrundschule beschäftigt. Sie arbeitet mit Sprachlerngruppen in mehreren Kitas und gibt Ethikunterricht in Klassenverbänden für deren Beaufsichtigung in Innenbereichen sie auch verantwortlich ist. Pausenaufsicht für alle Schüler übernimmt sie nicht.

Die Lehrerin ist hochgradig sehbehindert, gesetzlich blind. An Hilfsmitteln nutzt sie Screenreader, Spracherkennungssoftware, Orcam, ein Bildschirmlesegerät und hauptsächlich ihr iPhone.

Sie kann pro Woche 17,5 Stunden Arbeitsassistenzleistungen im Rahmen des von ihr favorisierten Arbeitgebermodells einsetzen. Die Lehrerin beschäftigt drei Assistenzkräfte in Minijobs. Die Assistenzkräfte fahren die Arbeitsassistenznehmerin zu ihren unterschiedlichen Einsatzorten für die Sprachförderung, holen die Förderkinder dort aus ihren Gruppen und sind im Unterricht präsent. Sie teilen nach Anweisung Arbeitsblätter aus, lesen vor, überprüfen wo nötig, ob die Schüler*innen die Arbeitsanweisungen auch ausführen, bedienen eine Videokamera und unterstützen bei der Korrektur von Heften und Arbeitsblättern. Außerdem wird die Assistenznehmerin von ihnen bei der Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht im Unterricht unterstützt.

Die Arbeitsassistenzkräfte sind für ihre Tätigkeiten nicht besonders qualifiziert. Die in einer sehr ländlichen Region tätige Assistenznehmerin hatte und hat keine Möglichkeiten der Auswahl besser geeigneter Kräfte. Sie hat deshalb in Absprache mit der Schulleitung ihr Tätigkeitsspektrum pragmatisch so gestalten können, dass sie die anfallenden pädagogischen Tätigkeiten wie auch die Unterrichtsvorbereitung weitestgehend selbständig durchführen kann. Diese Tatsache reduziert auch die Abhängigkeit von der Assistenzkraft, was die Lehrerin als großen Vorteil empfindet.

Die Assistenzkräfte werden bei konkreten Anlässen durch Ansprache möglicher Verhaltensoptimierungen oder von Fehlverhalten von der Arbeitsassistenznehmerin so gut wie möglich fortgebildet.

Die Lehrerin nutzt Arbeitsassistenz seit etwa sieben Jahren. Das Integrationsamt finanziert die Arbeitsassistenzleistung in 2021 durch einen monatlichen Betrag von ca. 1.200,- Euro.

Die Assistenzkräfte erhalten in ihren Minijobs 11,- € pro Leistungsstunde. Vom Integrationsamt ist angekündigt, dass die Finanzierung bei Erhöhung des Mindestlohns auf 12,- € entsprechend angepasst wird.

Die Assistenznehmerin hat ihr Modell entsprechend den regionalen Möglichkeiten pragmatisch nach Machbarkeit gestaltet. Durch die Beschäftigung der drei Assistenzkräfte kann sie krankheitsbedingte Fehlzeiten gut ausgleichen.

Bild: Ein sehbehinderter Projektmitarbeiter und eine Kollegin, die kurzfristig seine verhinderte Arbeitsassistenz vertritt, blicken von einem Schreibtisch mit großem Bildschirm auf. Beispiele, wie Zusammenarbeit gelingen kann, sammelt der DVBS im Rahmen des Projekts "Good Practice Arbeitsassistenz". Foto: DVBS

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Arbeitsassistenz für blinde und sehbehinderte Berufstätige: Weiterführende Hinweise

Ratschlag Gute Arbeitsassistenz

Seit Frühjahr 2021 führen DVBS e. V. und PRO RETINA Deutschland e. V. den "Ratschlag: Gute Arbeitsassistenz" in Form von zweimonatlich stattfindenden Zoom-Konferenzen durch. Teilnehmen könne alle Interessierte: Blinde und sehbehinderte Beschäftigte, die bereits Arbeitsassistenz nutzen oder solche, die sich dafür interessieren. Aber auch Assistenzkräfte sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Der "Ratschlag: Gute Arbeitsassistenz" wird von einem gut 15-köpfigen Team erfahrener Assistenzanwendenden gemanagt. Er ist kostenfrei. Die Teilnahme kann regelmäßig, aber auch nur punktuell erfolgen.

Die Einladung zum jeweils nächsten Ratschlag erfolgt rechtzeitig an den großen Verteiler derjenigen, die mindestens einmal Interesse an der Teilnahme angemeldet haben. Mit jeder Einladung werden Termin und Themen für das nächste Treffen genannt. Und es wird gebeten, Fragen und Hinweise zu nennen, die besprochen werden sollen.

Die Ratschlagteilnehmenden sind Expert*innen in eigner Sache, die insgesamt über ein tiefes und breites Wissen in Sachen Arbeitsassistenz für blinde und sehbehinderte Menschen verfügen, von der Antragstellung bis zur Zusammenarbeit im Assistenzteam.

Wenn auch Sie teilnehmen möchten, dann wenden Sie sich an die DVBS-Geschäftsstelle.

Kontakt

DVBS-Geschäftsstelle
Tel.: 06421 94888-0
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Selbstlernprogramm Arbeitsassistenz nutzen

DVBS e. V. und PRO RETINA Deutschland e. V. haben ein Selbstlernprogramm zum Thema Arbeitsassistenz entwickelt und stellen es Interessierten zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Die E-Learning-Module bereiten optimal vor auf den gesamten Prozess von der Antragstellung über die Entwicklung des Anforderungsprofils, die Stellenausschreibung und die Gestaltung des Arbeitsvertrags, bis hin zur eigenen Rolle im Arbeitsassistenzverhältnis.

Der Zugang zum E-Learning-Modul Arbeitsassistenz ist ganz einfach bei den Geschäftsstellen von DVBS und PRO RETINA zu bekommen.

Kontakt

DVBS-Geschäftsstelle
Frauenbergstraße 8
35039 Marburg
Tel.: 06421 94888-0
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PRO RETINA Deutschland e. V.
Kaiserstraße 1c
53113 Bonn
Tel.: 0228 227217- 0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

BIH-Empfehlungen zu Arbeitsassistenz

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH), ist die Dachorganisation der deutschen Integrationsämter. Die von der BIH erarbeiteten und weiterentwickelten Empfehlungen für Arbeitsassistenz sind umfassend, aber durchaus lesbar formuliert. Es ist hilfreich, sie vor einer Antragstellung durchgeblättert zu haben. In Verhandlungen über Arbeitsassistenzleistungen mit einem Integrationsamt kann man sich im Zweifelsfall immer darauf berufen. Nicht alle Sachbearbeiter*innen in Integrationsämtern kennen die jeweils aktuellen Empfehlungen immer sehr gut.

Linktipp

Die von der BIH erarbeiteten und weiterentwickelten Empfehlungen für Arbeitsassistenz in ihrer jeweils aktuellen Fassung sind zu finden unter: https://www.bih.de/integrationsaemter/aufgaben-und-leistungen/empfehlungen/

Auswirkungen des beruflichen Wandels auf Menschen mit Seheinschränkungen: Ergebnisse der Umfrage im Rahmen des Projektes agnes@work

Die Ergebnisse der im November 2020 vom Team des DVBS-Projektes agnes@work durchgeführten Umfrage zum Thema "Auswirkungen des digitalen Wandels an Arbeitsplätzen von Menschen mit Seheinschränkung" bieten nach wie vor die aktuellsten, fundiertesten und differenziertesten Information zur Lage berufstätiger blinder und sehbehinderter Menschen. Sie zeigen bereits die Auswirkungen sich verbreitender agiler Arbeitsformen auf Anforderungen an Kommunikation und Kooperation sehbeeinträchtigter Beschäftigter. Und sie geben Hinweise auf die absehbaren Weiterentwicklungen des quantitativen und insbesondere des qualitativen Arbeitsassistenzbedarfs. Die Umfrageergebnisse sind sehr zur Lektüre empfohlen.

Linktipp

Die Umfrageergebnisse sind leicht zu finden unter: https://www.agnes-at-work.de/wissen/bedarfserhebung/

Wiki Durchblick

Kenntnisse zu wesentlichen Themen, die mit der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Blindheit und Sehbeeinträchtigung zu tun haben, vermittelt das Wiki Durchblick. Hier erhalten Interessierte, insbesondere Beratende und Sachbearbeitende der Sozialleistungsträger, Mitarbeitende in Integrationsfachdiensten und alle, die beruflich, ehrenamtlich oder privat mit blinden und sehbehinderten Menschen kooperieren, eine gute Wissensbasis, um auf gleicher "Augenhöhe" zusammenarbeiten zu können. Auch Assistenzkräfte können sich hier informieren, etwa über Augenerkrankungen, Hilfsmittel oder Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Die Beiträge des Wikis sind durch eine offene Zusammenarbeit zahlreicher Autorinnen und Autoren entstanden. Das Wiki Durchblick wird von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation sowie der Selbsthilfe betrieben, u. a. von blista und DVBS. Die technische und inhaltliche Pflege verantwortet das Berufsförderungswerk Würzburg. Die Nutzung ist kostenfrei.

Kontakt

Berufsförderungswerk Würzburg
Monika Weigand
Helen-Keller-Str. 5
97209 Veitshöchheim
Tel.: 0931 9001-850
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Linktipp

Das Wiki Durchblick ist zugänglich auf der Webseite https://www.wiki-durchblick.de/index.php?title=Hauptseite

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Impressum
horus spezial X
Jg. 84 der Schwarzschriftausgabe

Herausgeber

Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten
in Studium und Beruf e.V. (DVBS)
Frauenbergstraße 8
35039 Marburg
Tel.: 06421 94888-0
Fax: 06421 94888-10
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Internet: dvbs-online.de

Redaktion

Klaus Winger

Koordination

Sabine Hahn

Verantwortlich im Sinne des Presserechts (V. i. S. d. P.)

Werner Wörder

Verlag

Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V., Marburg.

ISSN 0724-7389

horus spezial X "Moderne Arbeitsassistenz in der modernen Arbeitswelt" ist eine Sonderpublikation der Zeitschrift "horus", Jg. 84 der Schwarzschriftausgabe, Februar 2022.

Nachdruck - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung der Redaktion.

Digitalisierung und Aufsprache

Geschäftsstelle des DVBS, Marburg

Schwarzschrift-Druck

Druckerei Schröder
35083 Wetter / Hessen
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Dank

Der DVBS bedankt sich herzlich bei der Aktion Mensch für die finanzielle Förderung der Weiterbildung "Moderne Arbeitsassistenz in der modernen Arbeitswelt".

Ein herzliches Dankeschön geht zudem an alle, die durch ihre Zusammenarbeit, ihre Diskussionsbeiträge und ihr Interesse am Thema zum guten Gelingen der Veranstaltung beigetragen haben.

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agnes@work

Agiles Netzwerk für sehbeeinträchtigte Berufstätige

Veränderungen am Arbeitsplatz sind für alle eine Herausforderung, sehbeeinträchtigten Menschen stellen sich zusätzliche Aufgaben. Durch agile Arbeitstechniken wird Veränderung permanent; Arbeitsmittel entwickeln sich weiter, die Zusammensetzung eines Teams wechselt, feste Aufgabenbereiche lösen sich in Projekten auf.

Wie wird gewährleistet, dass die Bedarfe von blinden oder sehbehinderten Beschäftigten berücksichtigt werden und sie ihre Potenziale entwickeln können? Wie gelingt die Integration des Schwerbehindertenarbeitsplatzes ins Team, so dass gute Arbeit für alle möglich wird?

agnes@work bietet Information zur inklusiven Weiterbildung und Beratung, veranstaltet Seminare für betriebliche und außerbetriebliche Unterstützungsakteure und leistet konkrete Unterstützung am Arbeitsplatz.

Bei der Analyse des Arbeitsumfelds eines sehbeeinträchtigten Menschen beziehen wir alle Beteiligten ein so dass eine gemeinsame Lösung erarbeitet werden kann.

Unabhängig davon kann die Möglichkeit eines Mentorings für sehbeeinträchtigte Beschäftigte geklärt werden.

agnes@work ist als Projekt der Selbsthilfe im Deutschen Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf (DVBS) e. V. verankert. Unsere Leistungen sind kostenfrei und unabhängig von Firmen oder Institutionen.

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In Kooperation mit: blista - Bundesweites Kompetenzzentrum für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung

Gefördert durch: Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds


Antrag auf ...

Antrag auf ... Praktische Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen.

Aktualisierte Auflage Juli 2021

Ein Ratgeber, z. B. zu

  • Blindengeld und Blindenhilfe
  • Hilfsmittel und die GKV
  • Schwerbehindertenausweis
  • Berufliche (Wieder-)Eingliederung

Erhältlich beim Deutschem Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V., Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg, Telefon: 06421 94888-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; Internet: www.dvbs-online.de


blista

Schule - Ausbildung - Beruf

Die blista ist ein bundesweites Kompetenzzentrum für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung

  • mit dem Carl-Strehl-Gymnasium für blinde, sehbehinderte und sehende Schüler*innen von Klasse 5 bis 13
  • zwei Fachoberschulen für Gesundheit und Soziales
  • dem Zentrum für berufliche Bildung mit sechs modernen Ausbildungen und Umschulungen sowie
  • dem dezentralen Internat, das vielfältige Möglichkeiten für das Wohnen inmitten unserer quicklebendigen Universitätsstadt eröffnet.

Die Fachleute im Beratungs- und Schulungszentrum unterstützen beim (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt, beraten, qualifizieren, schulen und coachen. Auch für Personalverantwortliche und Arbeitgeber halten wir vielfältige Angebote bereit.

Bei der blista sind Sie richtig!

Tel. 06421 606-339

Deutsche Blindenstudienanstalt e. V. (blista)
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Selbsthilfe lohnt sich!

  • Vernetzung durch Fach-, Interessen und Bezirksgruppen
  • Beratung zu Ausbildung, Studium und Berufstätigkeit
  • Mentoring in Ausbildung, Studium und Beruf durch erfahrene, selbst von Sehbeeinträchtigung Betroffene
  • Weiterbildung in Seminaren und Tagungen
  • Arbeitsmarkt-News durch die Mailingliste "DVBS Jobservice

Wir sind für Sie da!

Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V.
Frauenbergstraße 8
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horus

Schenken macht Sinn ...

... zum Beispiel mit einem Jahresabonnement der Fachzeitschrift "horus". Für nur 30 Euro jährlich (Inlandspreis) erfahren die Beschenkten,

  • wie blinde und sehbehinderte Menschen Beruf und Alltag bewältigen und ihre Träume leben
  • was schulische und berufliche Bildung blinden und sehbehinderten Kindern und Jugendlichen bietet
  • wofür sich die Blinden- und Sehbehindertenhilfe aktuell engagiert.

Bestelladresse: DVBS, Frauenbergstraße 8, 35039 Marburg, Telefon 06421 94888-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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Assistive Technologien

Herzlich willkommen bei ProTak, Ihrem Ansprechpartner für EDV-Lösungen und Dienstleistungen für Blinde und hochgradig Sehbehinderte.

Wir bieten Ihnen

  • ausführliche Beratung zur Ermittlung, Schaffung oder Verbesserung der Zugänglichkeit Ihrer Anwendungen
  • Unterstützung bei der Abwicklung von Anträgen bei Kostenträgern
  • auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Service, im schulischen, beruflichen oder privaten Bereich
  • fundierte Schulungen für Ihre Hilfsmittel (Hard- und Software), für Einzelpersonen oder Gruppen
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Unsere Mitarbeiter und Berater

  • sind mehrheitlich selbst betroffen und arbeiten täglich mit den von uns vertriebenen Hilfsmitteln
  • wissen, wovon sie sprechen und worauf es ankommt

Wir sind autorisierte Händler von Freedom Scientific und vertreiben

  • alle aktuellen Freedom Scientific Braillezeilen der neuesten Generation
  • (Focus 14, 40 und 80), sowie ElBraille
  • sämtliche dazu passende Software (JAWS, OpenBook, ZoomText, Fusion)
  • sowie die Kamera Pearl (die mobile Alternative zum Scanner)
  • das geschlossene Vorlesegerät Sara CE

Außerdem erhalten Sie bei uns weitere Produkte und Hilfsmittel wie

  • HIMS Notizgeräte
  • Blindenschriftdrucker und Zubehör
  • Software zur Musiknotenbearbeitung

Wir freuen uns auf Ihren Anruf, Ihre Mail oder Ihren Besuch bei uns in unseren Büros in Marburg, Nürnberg und Stuttgart.

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