Arbeitskreis Hochschulpolitik

Dem AK gehören Experten für den Hochschulbildungsbereich des DVBS und blinde und sehbehinderte Studierende an. Er vernetzt sich insbesondere eng mit den im Beirat der „Informations- und Beratungsstelle für behinderte Studierende (IBS)“ des „Deutschen Studentenwerkes (DSW)“ vertretenen Organisationen. Der AK wurde gebildet, um den Bologna-Prozess in der internationalen Hochschulpolitik aus der Sicht Blinder und Sehbehinderter zu begleiten.

Was hat sich für die Betroffenen vor allem verändert?

  • Die Universitäten dürfen sich ihre Studierenden inzwischen selbst aussuchen. Auch wenn sie weiter an die Rahmengesetze gebunden sind führt dies z.B. dazu, dass behinderte Studienbewerber oftmals nicht berücksichtigt werden.
  • Die Strukturierung von Studiengängen in bachelor- und Master-Studiengänge bringt eine stärkere „Verschulung“ des Studiums mit sich. Daraus resultiert ein stärkerer Termindruck als früher. Für Blinde und Sehbehinderte, die wegen ihrer behinderungsbedingt verlangsamten Informationsaufnahme häufig länger studieren, ergeben sich daraus große Probleme bei der Erfüllung der laufenden Anforderungen im Studium.
  • Blinde und sehbehinderte Studierende benötigen während des Studiums technische und personelle Hilfen. Diesen behinderungsbedingten Mehrbedarf finanziert die Eingliederungshilfe der Sozialhilfe. Bisweilen meinen die Kostenträger nun, wenn der Betroffene den bachelor-Grad erreicht hat, habe er einen berufsqualifizierenden Abschluss und verweigern die Finanzierung der Hilfen für weiterführende Studien. Gleiches gilt mitunter auch dann, wenn ein Betroffener sich nach einer Ausbildung für ein anschließendes Studium interessiert.
  • Ein Studium wird vom Gesetzgeber nicht als eine Möglichkeit der beruflichen Rehabilitation Behinderter anerkannt. Mit anderen Worten: Wenn ein mit 30 Jahren erblindeter Elektriker z.B. ein Jura-Studium aufnehmen will, um sich beruflich neu zu qualifizieren, kann er nicht mit Leistungen der Eingliederungshilfe rechnen.

Der AK zeigt solcherlei Missstände, die weniger absichtsvoll zustande kommen, als vielmehr wegen der Komplexität der Zusammenhänge entstehen, weil die Belange Behinderter nicht mitgedacht werden, auf und macht Lösungsvorschläge. Dabei stößt er immer wieder auf ein grundsätzliches Problem: In Deutschland weiß man dort, wo über Studienbelange entschieden wird (BaFöG-Amt, Dekanate…) wenig über die speziellen Bedürfnisse Behinderter, und dort, wo man über diese Bedürfnisse bescheid wissen sollte (Sozialämter…) weiß man wenig über Studienordnungen und dergleichen.