DVBS informiert auf dem EDV-Gerichtstag

Von einer modernen und digitalen Justiz wird erwartet, dass sie barrierefrei zugänglich und nutzbar ist. Insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen, die als Richter, Staatsanwältinnen, Rechtspfleger, Urkundsbeamtinnen oder Mitarbeiter der Geschäftsstellen in der Justiz arbeiten oder als Prozessbeteiligte und Verfahrensbevollmächtigte mit der Justiz kommunizieren, ist die Barrierefreiheit der Informationstechnik von zentraler Bedeutung.

Auf dem 32. Deutschen EDV-Gerichtstag vom 13. – 15. September in Saarbrücken war der DVBS wie in den vorhergehenden Jahren wieder mit ausführlichen Informationen zur Barrierefreiheit vertreten.

Im vollbesetzten Fakultätssitzungssaal auf dem Campus Saarbrücken der Universität des Saarlands gab Andreas Carstens, Richter am Niedersächsischen Finanzgericht und Mitglied der DVBS-Fachgruppe Jura, einen Überblick über die gängigen Hilfsmittel blinder und sehbehinderter Menschen im Beruf. Zugleich erläuterte er, dass die Barrierefreiheit der IT eine wesentliche Voraussetzung ist, um die Hilfsmittel nutzen zu können.

Ergänzt wurde der Vortrag durch die Einladung ans Publikum, an zwei entsprechend eingerichteten Arbeitsplätzen eigene Erfahrungen damit zu machen.

Schwerpunkt der Präsentation war die Handreichung zur barrierefreien Gestaltung von Benutzer-Schnittstellen-Elementen, die vom Ausschuss für Barrierefreiheit der BITV 2.0 erarbeitet wurde. Sie beschreibt zu jedem einzelnen Benutzer-Schnittstellen-Element die einzuhaltenden Anforderungen an Barrierefreiheit. Sie erleichtert die Verwirklichung von Barrierefreiheit deutlich und sollte künftig bei keiner IT-Entwicklung fehlen.