Beispiel 1: Leitende Funktion im Bereich Beraten, Informieren, Bilden, Coachen

Als von Geburt an blinde Sozialarbeiterin bin ich in leitender Position tätig. Seit Beginn meines beruflichen Wirkens arbeite ich mit Arbeitsassistenz.

Mein Beruf erfordert das zwei- bis dreimal wöchentliche Unterwegssein in meinem Bundesland, ca. sechsmal jährlich auch außerhalb meines Bundeslandes.

Ich habe eine Teilzeitstelle (75%), nutze ein Notebook und die üblichen Blindenhilfsmittel. Im Umfang von 18 Wochenstunden kann ich auf Assistenz zurückgreifen.

Aufgrund des häufigen Unterwegsseins und der bei einer Leitungsposition erforderlichen Flexibilität, variieren meine Arbeitszeiten und damit verbunden auch der Einsatz der Assistenz sehr. Für meine Arbeitsassistenz nutze ich das Dienstleistungsmodell. Bei der Entscheidung für einen bestimmten Dienstleister ist die Sicherstellung von Vertretung ein Muss. Ich lege Wert darauf, dass die Abrechnung der von mir in Anspruch genommenen Assistenzleistung gegenüber dem Integrationsamt durch mich selbst erfolgt, nicht direkt durch den Dienstleister. Das Dienstleistungsmodell erhöht meine Flexibilität, z. B. auch bei der Urlaubsplanung.

An meinem Dienstort habe ich, vermittelt durch einen Assistenzdienstanbieter meines Dienstorts, eine Assistentin. Zudem beziehe ich Assistenz von einem Assistenzanbieter meines Wohnorts, der einen relativ großen Assistenzpool zur Verfügung stellt. Durch beide von mir in Anspruch genommenen Assistenzdienstanbieter ist die Vertretung sichergestellt. Die Vergütung der Assistenz richtet sich nach den Stundensätzen des Assistenzdienstleistungsanbieters.

Regelmäßig arbeiten bei mir 4 AssistentInnen.

Zudem habe ich die Möglichkeit, dass, nach vorheriger Absprache mit meinem Leistungsträger, dem Integrationsamt, bei besonderen Bedarfen zusätzlich Arbeitsassistenzkräfte auf Rechnung für mich arbeiten können. (Hier wird der aktuell gültige Vergütungssatz meines Leistungsträgers zugrunde gelegt.) Dieses Vorgehen bewährt sich für mich bei der Inanspruchnahme von Assistenz bei ein- oder mehrtägigen Dienstreisen in eine anderen Stadt.

Dieses relativ offene Assistenzorganisationsmodell gibt mir große Flexibilität. Der Preis dafür ist natürlich, sich immer wieder auf neue Menschen einzustellen und diese so, wie es für eine gute Zusammenarbeit, sowie für die Erfüllung der jeweiligen Aufgaben erforderlich ist, einzuarbeiten.

Folgende Tätigkeiten werden von meinen AssistentInnen erledigt:

  • Mobilitätsassistenz: (Z. B. Begleitung zu bestimmten Orten, Heraussuchen von günstigen Reiseverbindungen); Informationsassistenz: (Feedback zu nonverbalen Situationen, Vorlesen von Auslagen, Internet- bzw. Literaturrecherche, Erläuterung von Graphiken);
  • Technische Assistenz: (Nach inhaltlichen Vorgaben: Grafische Gestaltung und Formatierung von Präsentationen, Assistenz bei der Bedienung von Whiteboards in Onlinetreffen sowie bei der Bedienung von Onlinetools und -Plattformen, Konvertierung von Dokumenten in eine für mich barrierefrei lesbaren Form);
  • Assistenz bei Verwaltungsaufgaben: Ablage, (Nach meinen Vorgaben), Postversand, Assistenz bei der Unterzeichnung von Dokumenten, Textlayout.

Wie bei allen Stellenausschreibungen wird die erforderliche Kompetenz der Assistenz in der Stellenausschreibung entsprechend verzeichnet, die Einarbeitung der Assistenz in blindenspezifische Aufgaben erfolgt aufgabenbezogen durch mich.

Die Kosten, die die Beschäftigung einer Assistenz verursacht und die Arbeitsmittel, die sie zusätzlich benötigt, wurden mir bisher von meinem Leistungsträger erstattet.


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