Beispiel 2: Geschäftsführung eines mittelständischen Unternehmens

Der Geschäftsführer und Arbeitsassistenznehmer ist als studierter Betriebswirt insbesondere tätig in den Bereichen wirtschaftliche Leitung und Personaladministration, kaufmännischer Service für Partner und Vermögensverwaltung.Er ist hochgradig sehbehindert, gesetzlich blind und muss mit weiterer Sehkraftverschlechterung rechnen. Er nutzt übliche Hilfsmitteln insb. Screenreader, Bildschirmlupe und in geringerem Maße auch eine Braillezeile.

Der Assistenznehmer kann wöchentlich 20 Stunden Arbeitsassistenz einsetzen. Im Rahmen des Arbeitgebermodells beschäftigt der Geschäftsführer seine Assistenzkräfte auf Minijobbasis zusätzlich zu deren Anstellungsverhältnis im Betrieb. Die Assistenzstunden verteilt er auf 3 bis 4 im Betrieb angestellte Mitarbeitende. Sie sind in seinen verschiedenen Tätigkeitsbereichen beschäftigt und verfügen so auch über entsprechend profunde Fach- und IT-Anwendungskenntnisse.

Ihre Assistenztätigkeiten sind insbesondere: Auf Anweisung Vertrags- und vergleichbare unterlagen (Papier) suchen, teilweise vorlesen. Auf Anweisung Papierunterlagen und Grafiken (Folien) für Gespräche mit Geschäftsführungen anderer Unternehmen oder Partner vorbereiten und den Assistenznehmer zu und in Gesprächen begleiten. In Gesprächen von Dritten präsentierte Folien und Zahlenwerke vorlesen und beschreiben. Darstellung und Erläuterung von Grafiken und Papierunterlagen bei Fortbildungen des Assistenznehmers. Unterstützung bei Nutzung barrierehaltiger IT-Anwendung nach Anweisung.

Der Arbeitsassistenznutzer erhält im Jahr 2021 vom zuständigen Integrationsamt € 18,50 pro Assistenzstunde.

Er empfindet seine Arbeitsassistenzlösung als sehr positiv. Er kann das Assistenzpersonal bedarfsgerecht und flexibel einsetzen. Die Assistenzkräfte verstehen seine Assistenzanliegen und seine Anweisung sehr gut, weil sie selbst vom Fach sind und auch die genutzten IT-Systeme sehr gut kennen. Als Beschäftigte des Betriebes nehmen sie an Fortbildungen teil und sind so fachlich up to date. Ebenso sind Datenschutz- und -sicherheitsprobleme aufgrund der betrieblichen Beschäftigungsverhältnisse gelöst.


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